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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2870
BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79 (https://dejure.org/1982,2870)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1982 - 6 P 45.79 (https://dejure.org/1982,2870)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1982 - 6 P 45.79 (https://dejure.org/1982,2870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorzeitige Beendigung des Dienstes ohne Genehmigung - Mitbestimmung über eine "Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten" - Mitwirkungsbedürftigkeit der Verhängung einer Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.02.1966 - 4 AZR 179/63

    Deutschen Reichspost - Dienstordnung für Arbeiter - Deutsche Bundespost - …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79
    Die zu der früheren Vorschrift des § 66 Abs. 1 Buchst. g PersVG 1955 vom Bundesarbeitsgericht vertretene gegenteilige Auffassung (Urteil vom 25. Februar 1966 - 4 AZR 179/63 -[BAGE 18, 172, 178 ff. [BAG 25.02.1966 - 4 AZR 179/63]]) kann schon mit Rücksicht auf die neue Regelung des § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG nicht als eine die Pflicht zur Anrufung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes begründende Abweichung angesehen werden.

    Darüber hinaus ist die vom Bundesarbeitsgericht vertretene Auffassung über die Mitwirkungsbedürftigkeit der Verhängung einer Geldbuße keine seine Entscheidung tragende Erwägung, sondern lediglich eine Hilfsbegründung (BAGE 18, 172 [BAG 25.02.1966 - 4 AZR 179/63] [177 unten]); das Bundesarbeitsgericht hat die Ordnungsstrafverfügung, in erster Linie deshalb für unwirksam angesehen, weil die ihr zugrunde liegende Dienstordnung für die Arbeiter der Deutschen Reichspost (DOArb) vom 1. Juli 1938 nicht mehr geltendes Recht gewesen sei.

  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78

    Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung - …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79
    Der Senat hat sich in seinem Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 20.78 - (Buchholz 238.3 A § 75 EPersVG Nr. 9 - ZBR 1980, 30 = PersV 1980, 421 = DVBl. 1979, 469) dieser Auffassung auch hinsichtlich des jetzt geltenden § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG angeschlossen und darauf hingewiesen, daß § 78 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG, der im Gegensatz zum alten Recht die Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten der Mitwirkung des Personalrats unterwirft, deutlich zum Ausdruck bringe, daß § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVB keine Einzelmaßnahme wegen des Verhaltens eines Beschäftigten erfasse.
  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79
    Im übrigen hält auch das Bundesarbeitsgericht trotz seiner ansonsten gegenteiligen Auffassung die Abmahnung eines Arbeitnehmers für eine einzelvertraglich zulässige, mitbestimmungsfreie Maßnahme des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - [AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße]).
  • BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 11.75

    Beteiligung des Dienststellenleiters - Beschlußverfahren - Beteiligungspflichtige …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79
    An dieser Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 14. Juli 1977 - BVerwG 7 P 11.75 - (Buchholz 238.32 § 85 BlnPersVG Nr. 1) zu der mit § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG übereinstimmenden Vorschrift des § 85 Abs. 1 Nr. 6 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin (BlnPersVG) vom 26. Juli 1974 (GVBl. S. 1669) festgehalten und Einzelmaßnahmen gegenüber einem Beschäftigten wegen seines Verhaltens als nicht der Mitbestimmung unterliegend angesehen.
  • BVerwG, 11.11.1960 - VII P 9.59

    Notwendigkeit der Beteiligung des Personalrats an Einzelstrafmaßnahmen gegenüber …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1982 - 6 P 45.79
    Dieses Erfordernis der "Allgemeinverbindlichkeit" kommt durch die Verwendung des Begriffs "Regelung" i.V.m. "Ordnung in der Dienststelle" und "Verhalten der Beschäftigten" deutlich zum Ausdruck (Beschluß vom 11. November 1960 - BVerwG 7 P 9.59 - [BVerwGE 11, 238, 240 [BVerwG 11.11.1960 - VII P 9/59] = PersV 1961, 103 = ZBR 1961, 27]).
  • BAG, 07.04.1992 - 1 AZR 322/91

    Mitbestimmung bei Erlaß eines Disziplinarbescheids

    Allerdings umfaßt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der entsprechende Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG nur generelle Regelungen und nicht auch Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall (BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1979 - 6 P 20.78 - Buchholz 238.3.A, § 75 BPersVG Nr. 9 = PersV 1980, 421; Beschluß vom 23. August 1982 - 6 P 45.79 - PersV 1983, 375; ebenso schon zu § 66 Abs. 1 Buchst. g PersVG 1955: BVerwG Beschluß vom 11. November 1960 - VII P 9.59 - AP Nr. 2 zu § 66 PersVG).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Auffassung, dem Personalrat stehe nur ein Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung der Disziplinarordnung, nicht aber beim Erlaß der einzelnen Disziplinarmaßnahme zu, vor allem mit dem Wortlaut des § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG begründet (BVerwG Beschluß vom 23. August 1982 - 6 P 45.79 - PersV 1983, 375, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG), wonach der Personalrat bei der Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten mitzubestimmen hat.

  • VGH Hessen, 05.11.1992 - HPV TL 2743/88

    Zur Mitbestimmungspflicht bei Einschränkung vorhandener Parkmöglichkeiten auf …

    Eine auf die Ordnung oder das Verhalten der Beschäftigten bezogene Regelung liegt vor, wenn Vorschriften aufgestellt werden, die in diesem Sinne in den Ablauf des Lebens in der Dienststelle eingreifen und die entweder von allen Beschäftigten oder aber von mehreren von ihnen zu beachten sind (BVerwG, Beschluß vom 23. August 1982 -- 6 P 45.79 -- PersV 1983, 375; Beschluß vom 30. Dezember 1987 -- 6 P 20.82 -- ZBR 1988, 198).
  • BVerwG, 10.01.1983 - 6 P 11.80

    Ausübung einer Nebenbeschäftigung gegen Entgelt - Erteilung einer …

    Auch unter der Geltung der im angefochtenen Beschluß erwähnten bundes- und landesrechtlichen Vorschriften des Personalvertretungsrechts wird die Abmahnung nicht in den ausdrücklichen geregelten Mitbestimmungstatbestand der "Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten" einbezogen (s. § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG; dazu Beschluß des Senats vom 23. August 1982 - BVerwG 6 P 45.79 -).
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