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| BVerwG, 22.08.1979 - 6 P 54.78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beteiligung des Bezirkspersonalrats bei einem Territorialkommando im Wege des Einigungsverfahrens bei Angelegenheiten personeller und sozialer Art von Beschäftigten nachgeordneter Dienststellen - Neueingruppierung der Angestellten des Verteidigungskreiskommandos (VKK) ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 18.01.1977 - 16 PVB 12/76
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.1977 - CB 12/77
- BVerwG, 22.08.1979 - 6 P 54.78
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73
Bildung eines Gesamtpersonalrats - Neuregelung des …
Auszug aus BVerwG, 22.08.1979 - 6 P 54.78
Sicher ist dem Leiter der Beschäftigungsstelle damit, wie das Bundesverwaltungsgericht schon im Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - (Buchholz 238.3 A § 92 BPersVG Nr. 1) ausgeführt hat, ein gewisser Einfluß auf die zu treffende Entscheidung eingeräumt.
- BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat; …
b) Die nach § 92 Nr. 1 BPersVG vorgeschriebene Rechtsfolge besteht darin, dass der Leiter der Beschäftigungsdienststelle seinen Personalrat beteiligt, nachdem zuvor zwischen dem Leiter der Beschäftigungsdienststelle und dem Leiter der zuständigen Dienststelle der Bundeswehrverwaltung Einvernehmen erzielt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - BVerwG 6 P 5.78 - Buchholz 238.3A § 6 BPersVG Nr. 2 S. 18 und vom 22. August 1979 - BVerwG 6 P 54.78 - Buchholz 238.3A § 92 BPersVG Nr. 2 S. 9). - BVerwG, 22.08.1979 - 6 P 42.78
Bildung eines Wohnungsvergabeausschusses zur Vergabe von Wohnungen an Angehörige …
Dieser Zweck wird, wie der Senat im Beschluß vom 22. August 1979 - BVerwG 6 P 54.78 - ausgeführt hat, mit der Regelung des § 92 Nr. 1 BPersVG insofern verfolgt, als personalvertretungsrechtlich erhebliche Vorgänge zwischen beiden Bereichen der Bundeswehr auf die untere Ebene militärischer Dienststellen verlagert werden, bei denen Personalräte bestehen.
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