Rechtsprechung
| BVerwG, 27.07.1983 - 6 P 7.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kosten bezüglich des Verfahrens auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung betreffend die Feststellung der Gültigkeit von Wahlvorschlägen als Kosten der Wahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 25.04.1980 - PVG 7/79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1981 - CB 13/80
- BVerwG, 27.07.1983 - 6 P 7.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.1983 - 6 P 41.79
Anforderungen an den prozessrechtlichen Kostenerstattungsanspruch im …
Auszug aus BVerwG, 27.07.1983 - 6 P 7.81
Zu dem in dieser Vorschrift enthaltenen Begriff "Kosten der Wahl" hat der Senat im Beschluß vom 25. Februar 1983 - BVerwG 6 P 41.79 - zu dem gleichlautenden § 21 Abs. 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -) vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514) ausgeführt:.
- BVerwG, 28.08.2000 - 6 P 7.99
Kosten der Wahlanfechtung; Kosten der Wahl; materieller …
Die außergerichtlichen Kosten eines erfolgreich durchgeführten personalvertretungsrechtlichen Wahlanfechtungsverfahrens sind "Kosten der Wahl", die von der Dienststelle zu tragen sind (Änderung der Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1983 - BVerwG 6 P 41.79 - ZBR 1983, 311 und vom 27. Juli 1983 - BVerwG 6 P 7.81 - Buchholz 238.3A § 24 Nr. 2 - dort nur Leitsatz).Soweit dieser Auslegung die frühere Rechtsprechung des Senats entgegensteht (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1983 - BVerwG 6 P 41.79 - ZBR 1983, 311 und vom 27. Juli 1983 - 6 P 7.81 - Buchholz 238.3A § 24 Nr. 2), wird hieran nicht festgehalten.
Angesichts der mit diesem Beschluss abgeänderten früheren Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 25. Februar 1983 und vom 27. Juli 1983 - a.a.O.) musste sich ihm dieses auch nicht aufdrängen.
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