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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.12.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92   

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https://dejure.org/1994,10958
BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92 (https://dejure.org/1994,10958)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 6 P 7.92 (https://dejure.org/1994,10958)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 6 P 7.92 (https://dejure.org/1994,10958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei der Abordnung eines Oberstleutnants zum Bundesarchiv - Beteiligung des örtlichen Personalrats anstelle des Hauptpersonalrats - Notwendigkeit einer ausdrücklichen Regelung, um die Anwendung eines Gesetzes auf nicht im Gesetz genannte Personengruppen zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 3.89

    Soldatenbeteiligungsgesetz - Neuregelung der Beteiligung von Soldaten - Mobile …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 3. Juli 1991 - BVerwG 6 P 3.89 - (BVerwGE 88, 354 = Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 1) dargetan, daß die im Vergleich zum Bundespersonalvertretungsgesetz anders geregelte Interessenvertretung der Soldaten verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

    Darüber hinaus gilt auch hier die Überlegung, daß die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit jedenfalls vorübergehend dann eine weitere ist, wenn es - wie bei der Soldatenbeteiligung - um komplexe Regelungen mit potentiell weitreichenden Folgewirkungen in einem Bereich geht, bei dem der Gesetzgeber weitgehend "Neuland" betritt (vgl. dazu näher BVerwGE 88, 354 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92
    Dem Versuch, Soldaten etwa unter Berufung auf den Gleichheitssatz die gleiche personalvertretungsrechtliche Stellung zu verschaffen, die für Beamte, Angestellte und Arbeiter gilt, ist auch der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 7. November 1991 - 1 WB 160.90 - (BVerwGE 93, 188, 191) entgegengetreten; er hat dem Wunsch eines für die Personalratstätigkeit freigestellten Unteroffiziers nicht entsprochen, hinsichtlich der Förderung während der Zeit der Freistellung anderen Personalratsmitgliedern gleichgestellt zu werden.
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92
    § 82 Abs. 1 BPersVG stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, daß in allen Angelegenheiten, die eine Dienststelle betreffen, der bei ihr gebildete Personalrat zu beteiligen ist (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 - Buchholz 250 § 70 BPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92
    Die Vorinstanzen sind zwar zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Versetzung eines Beamten zu einer anderen Dienststelle der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle stets dann mitzubestimmen hat, wenn an der Personalmaßnahme Dienststellen unterschiedlicher Dienstherren beteiligt sind, so daß für die Versetzung das schriftlich zu erklärende Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn erforderlich ist (vgl. Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 15).
  • BVerwG, 01.10.1993 - 6 P 7.91

    Auseinandersetzung mit dem entscheidungserheblichen Vortrag eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92
    Der Senat hat u.a. im Beschluß vom 1. Oktober 1993 (BVerwG 6 P 7.91 - PersR 1993, 557) betont, daß die Beteiligungsrechte des Personalrats von den Entscheidungsbefugnissen der Dienststelle abhängen; liegt die Entscheidungszuständigkeit für beteiligungspflichtige Angelegenheiten der Dienststelle bei einer anderen Dienststelle, so scheidet auch eine Beteiligung des Personalrats der betroffenen Dienststelle aus.
  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91

    Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92
    Darauf, daß die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes über den Umfang und die Grenzen von Mitbestimmungsrechten abschließend sind und deshalb eine darüber hinausgehende Beteiligung durch den Dienststellenleiter gerichtlich nicht durchsetzbar ist, sondern nur im Wege von Informationen und Konsultationen stattfinden kann, hat der Senat allerdings in dem zum Bundesnachrichtendienst ergangenen Beschluß vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 6 P 5.91 - (Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 7 = PersV 1992, 256) ausdrücklich hingewiesen.
  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87

    Gesetzliche Unfallrente - Verletztenrente - Einkommensteuerfreiheit - …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die richterliche Lückenfüllung die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Gesetzgeber die Lücke in einer bestimmten Weise ausgefüllt hätte, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 3.93

    Personalvertretung - Soldaten - Anwendbares Recht - Ziviler …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92
    Auch die hier vom Oberbundesanwalt sowie vom Oberverwaltungsgericht in einem anderen Verfahren mit Beschluß vom 14. Oktober 1992 - 4 A 10778/92 -, der durch Beschluß des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 6 P 3.93 - ebenfalls aufgehoben worden ist, für angebracht gehaltene entsprechende Anwendung des § 76 Abs. 1 auf die Personalangelegenheit eines Soldaten scheitert an der nach dem Wortlaut eindeutigen Gesetzeslage.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1992 - 4 A 10778/92

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Übertragung eines anderen Dienstpostens an einen …

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 7.92
    Auch die hier vom Oberbundesanwalt sowie vom Oberverwaltungsgericht in einem anderen Verfahren mit Beschluß vom 14. Oktober 1992 - 4 A 10778/92 -, der durch Beschluß des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 6 P 3.93 - ebenfalls aufgehoben worden ist, für angebracht gehaltene entsprechende Anwendung des § 76 Abs. 1 auf die Personalangelegenheit eines Soldaten scheitert an der nach dem Wortlaut eindeutigen Gesetzeslage.
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 33.93

    Ermittlung der zuständigen Personalvertretung bei der Versetzung eines Beamten …

    Vielmehr ist umgekehrt die Erstzuständigkeit der Stufenvertretung als bloße Ersatz zuständigkeit für die eigentlich zuständigen örtlichen Personalvertretungen ihrerseits vom Umfang der originären Zuständigkeit der "örtlichen" Personalräte abhängig, an deren Stelle sie tätig wird (vgl. schon Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 7 P 8.60 - BVerwGE 12, 198, 201 f. [BVerwG 14.04.1961 - VII P 8/60], vom 18. Oktober 1963 - BVerwG 7 P 2.63 - BVerwGE 17, 43, 54 [BVerwG 18.10.1963 - VII P 2/63] undvom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 P 15.74 - BVerwGE 50, 80, 82 f.; stRspr, zuletzt:Beschlüsse vom 1. Oktober 1993 - BVerwG 6 P 7.91 - PersR 1993, 557 = ZfPR 1994, 50 undvom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 7.92 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.12.1993 - 6 P 7.92   

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BVerwG, 30.12.1993 - 6 P 7.92 (https://dejure.org/1993,12541)
BVerwG, Entscheidung vom 30.12.1993 - 6 P 7.92 (https://dejure.org/1993,12541)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Dezember 1993 - 6 P 7.92 (https://dejure.org/1993,12541)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums …

    Auszug aus BVerwG, 30.12.1993 - 6 P 7.92
    An dieser vom Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsrecht vertretenen Auffassung (vgl. BVerwGE 50, 186, 193) [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75] ist entgegen der vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Beschluß vom 7. Dezember 1992 (PersR 1993, 403) vertretenen Ansicht auch aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung festzuhalten.
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des …

    In ihm ist die Maßnahme selbst, d.h. ihre Durchführung, Unterlassung oder Rückgängigmachung, und auch die Überprüfung der rechtlichen Folgen, die eine unterlassene Beteiligung für die Rechtmäßigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Maßnahme hat, kein möglicher Verfahrensgegenstand (vgl. BVerwGE 17, 250 [BVerwG 06.12.1963 - VII P 17/62], stRspr; zuletztBeschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 7.92 -).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 28.93

    Pflicht zur Nachholung unterbliebener EDV-Mitbestimmungsmaßnahmen

    In ihm ist die Maßnahme selbst, d.h. ihre Durchführung, Unterlassung oder Rückgängigmachung, und auch die Überprüfung der rechtlichen Folgen, die eine unterlassene Beteiligung für die Rechtmäßigkeit oder Rechtsbeständigkeit der Maßnahme hat, kein möglicher Verfahrensgegenstand (vgl. BVerwGE 17, 250 [BVerwG 06.12.1963 - VII P 17/62], stRspr.; zuletztBeschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 7.92 -).
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