Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.1978 - 6 P 74.78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde - Zuständigkeit des Ausbildungspersonals nach dem Bremer Personalvertretungsrecht in Ausbildungsfragen - Generelle Regelungen als Gesamtregelungen im Ausbildungswesen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 07.12.1977 - PV 10/77
- OVG Bremen, 14.03.1978 - PV - B 5/77
- BVerwG, 03.11.1978 - 6 P 74.78
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71
Kompetenz zur Bildung von Personalräten in den Ländern
Auszug aus BVerwG, 03.11.1978 - 6 P 74.78
Das Bundesverwaltungsgericht habe demgegenüber in dem Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - (PersV 1973, 111 = Buchholz 238.33 § 22 a PersVG Bremen Nr. 1) dem Antragsteller ein Mitbestimmungsrecht an allen Einzel- oder Sammelverfügungen zuerkannt, mit denen die Beteiligte zu 2) den Dienstanfängern und Beamtenanwärtern des mittleren und des gehobenen Dienstes der Allgemeinen Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen Ausbildungsplätze bei bestimmten Beschäftigungsbehörden zuweise.
- BVerwG, 07.03.1995 - 6 P 7.93
Verpflichtung zur Beteiligung der Personalvertretung im Wege der Mitbestimmung …
Wenn er eine die Auswahlentscheidung einschließende Regelung treffen wollte, war eine wörtliche Anlehnung an die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes nach dem damaligen Stand der Rechtsprechung nicht unbedingt notwendig: Schon vor Verabschiedung des Personalvertretungsgesetzes von Berlin vom 26. Juli 1974, GVBl 1974 S. 1669, war nämlich das Merkmal "Durchführung" durch die Rechtsprechung in diesem Sinne gedeutet worden: Zu dem durchaus ähnlichen Fall der Mitbestimmung bei "Fragen, die die Durchführung der Berufsausbildung betreffen", hatte der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß davon nicht nur Regelungen genereller Art umfaßt würden, sondern auch Entscheidungen, die im Einzelfall festlegen, wo und in welchem Rahmen Abschnitte der Berufsausbildung von dem Dienstanfänger oder Beamtenanwärter abzuleisten sind (Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - Buchholz 238.33 § 22 a BremPersVG Nr. 1; vgl. auchBeschluß vom 3. November 1978 - BVerwG 6 P 74.78 - Buchholz 238.33 § 22 a BremPersVG Nr. 2). - BVerwG, 20.10.1987 - 6 PB 16.87
Abgrenzung der Zuständigkeit des Ausbildungspersonalrats von der des …
Mit dieser Rechtsauffassung ist das Beschwerdegericht nicht von den tragenden rechtlichen Erwägungen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1978 - BVerwG 6 P 74.78 - (ZBR 1979, 214) abgewichen.
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