Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 85.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Stufenvertretung - Hauptpersonalrat - Entsendung zu Personalversammlungen - Vorsitzender mit Substitutionsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73
Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 85.78
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn und soweit sie im Gesetz ausdrücklich im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind (BVerwGE 49, 259 [267]). - BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69
Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 85.78
Die laufenden Geschäfte beschränken sich, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat (BVerwGE 34, 180 [187]; BVerwGE, Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 13 und Buchholz 238.3 § 58 PersVG Nr. 4), auf die die Beschlußfassung vorbereitenden Maßnahmen des Vorstandes, ohne daß dadurch die Entscheidungszuständigkeit des Personalrats oder der Stufenvertretung in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden darf. - BVerwG, 05.05.1973 - VII P 7.72
Einberufung von Personalversammlungen
Auszug aus BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 85.78
Beschäftigte der Dienststelle, die zu einem anderen Dienststellenteil oder einem anderen Beschäftigtenkreis gehören, haben ebensowenig wie Personalratsmitglieder, die ebenfalls nicht zu diesem Beschäftigungskreis gehören, ein Teilnahmerecht (BVerwGE 42, 175).
- BVerwG, 30.07.2010 - 6 P 11.09
Teilnahmerecht der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates in der …
Rn. 16 a) Das Teilnahmerecht der Stufenvertretung ist ebenso wie dasjenige des Gesamtpersonalrates in Beziehung zu setzen zu den Aufgaben der Personalversammlung (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 85.78 - Buchholz 238.3 A § 52 BPersVG Nr. 1 S. 3).Dabei sind - entsprechend der Doppelfunktion der Stufenvertretung - deren Kompetenzen sowohl im Stufenverfahren nach § 69 Abs. 3 BPersVG als auch im Bereich ihrer originären Zuständigkeit nach § 82 Abs. 1 BPersVG in den Blick zu nehmen (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1981 a.a.O. S. 3 f. …und vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 27).
Rn. 26 6. Mit seiner vorliegenden Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem bereits zitierten Beschluss vom 18. März 1981 (a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 388/91
Zu Personalversammlungen der örtlichen Dienststellen kann nur die nächsthöhere …
Die übernächste Stufenvertretung, also in der Regel der Hauptpersonalrat, ist dazu nicht berechtigt (wie BVerwG vom 18.3.1981, PersV 1982, 237 = ZBR 1982, 56 = Buchholz 238.3 A § 52 Nr. 1 zu § 52 Abs. 1 S 3 BPersVG).Rn. 3 Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.3.1981 (PersV 1982, 237 = ZBR 1982, 56 = Buchholz 238.3A § 52 Nr. 1) zum gleichlautenden § 52 Abs. 1 Satz 2 BPersVG (Entsendemöglichkeit nur für den Bezirkspersonalrat) ließ das Ministerium Anfang 1982 den Beteiligten zu 2 unter Hinweis auf diese Entscheidung wissen, daß entsprechende Reisekosten künftig nicht übernommen würden.
Dem zu § 52 Abs. 1 Satz 3 BPersVG ergangenen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.3.1981 (a.a.O.) könne trotz gleichen Wortlauts für das Landesrecht Baden-Württemberg nicht gefolgt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in seinem dem Antragsteller als Vorsitzendem eines Hauptpersonalrats ohnehin bekannt sein müssenden Beschluß vom 18.3.1981 (PersV 1982, 237 = ZBR 1982, 56 = Buchholz 238.3 A § 52 BPersVG Nr. 1) eingehend mit der Auslegung des gleichlautenden § 52 Abs. 1 Satz 3 BPersVG befaßt.
- ArbG Berlin, 28.07.2010 - 56 Ga 9404/10
Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - ehemaliger Ersatzmitglieder der …
Zwar mag die Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen ein laufendes Geschäft i.S.d. § 32 Abs. 1 S. 4 BPersVG gewesen sein, die wahrzunehmen primäre Aufgabe des Vorsitzenden der JAV gewesen ist (vgl. allgemein beim Personalrat BVerwG [18.03.1981] - 6 P 85/78 - juris Rn. 32).
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