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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1987 - 6 P 9.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,730
BVerwG, 14.07.1987 - 6 P 9.86 (https://dejure.org/1987,730)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1987 - 6 P 9.86 (https://dejure.org/1987,730)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - 6 P 9.86 (https://dejure.org/1987,730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BPersVG § 6 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 34
  • NVwZ 1989, 876 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 312
  • DVBl 1987, 1168
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.1957 - VII P 3.57
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 6 P 9.86
    Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, kann im Einzelfall gerichtlich nachgeprüft werden, weil es sich bei der genannten Wortfolge in § 6 Abs. 3 Satz 1 BPersVG um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist (BVerwGE 6, 60 ).

    Die Gesichtspunkte, nach denen dieser unbestimmte Rechtsbegriff im jeweiligen Fall auszufüllen ist, sind aus dem dargestellten Grund für die Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 3 Satz 1 BPersVG abzuleiten (BVerwGE 6, 60 ).

  • BVerwG, 13.08.1986 - 6 P 7.85

    Personalvertretung - Dienststellenbegriff

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 6 P 9.86
    Die Personalverfassung folgt, wie der Senat zuletzt in seinem Beschluß vom 13. August 1986 - BVerwG 6 P 7.85 - (DVBl. 1987, 414 = ZBR 1987, 54 = PersR 1987, 20) ausgesprochen hat, grundsätzlich der Dienststellenverfassung.
  • BVerwG, 11.07.1977 - 7 P 31.77

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung wegen fehlender Abweichung …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1987 - 6 P 9.86
    Ob sie im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 BPersVG "weit" ist, beurteilt sich nicht nach ihrer metrischen Länge, sondern danach, ob die Notwendigkeit, daß diese Strecke jeweils zurückgelegt werden muß, um einen Kontakt zwischen dem bei der Hauptstelle gebildeten Personalrat und den Beschäftigten der Nebenstelle herzustellen oder einem bei der Nebenstelle beschäftigten Personalratsmitglied die Mitarbeit im Personalrat zu ermöglichen, die Wahrnehmung der Personalratsaufgaben von der Hauptstelle aus derart erschwert, daß darunter entweder die Arbeit der Personalvertretung oder die Betreuung der Beschäftigten der Nebenstelle leidet (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - ).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 12.89

    Personalvertretungsgesetz - Verselbstständigung einer Dienststelle - Räumliche …

    In diesen Kleindienststellen, die nicht die gesetzlich geforderte Anzahl wahlberechtigter Beschäftigter haben, schließt die geringe Zahl wahlberechtigter und/oder wahlfähiger Beschäftigter eine Personalratswahl praktisch aus; die eigenständige und umfassende Wahrnehmung der Aufgaben einer Personalvertretung ist hier sinnvoll nicht möglich (Beschluß vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.06 - BVerwGE 78, 34).

    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (…Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 2595/89

    Verselbständigungsbeschluß eines Dienststellenteils

    Er macht weiter geltend: Auch nach dem Beschluß des OVG Münster vom 5.10.1987 -- CB 38/85 -- und der Entscheidung des BVerwG vom 14.7.1987 -- 6 P 9.86 -- sei es für die Rechtmäßigkeit des Verselbständigungsbeschlusses gemäß § 6 Abs. 3 BPersVG ohne Bedeutung, ob dem Leiter einer Nebenstelle personalvertretungsrechtlich einschlägige Regelungsbefugnisse zustünden.

    Hierüber besteht in Literatur und Rechtsprechung kein Streit (vgl. Fürst, GKÖD V, K § 25 Rz 20;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmeier, 6. Aufl. 1986, RdNr. 34 zu § 6 und RdNr. 9 zu § 25 BPersVG; BVerwG, Beschluß vom 14.7.1987 -- 6 P 9.86 --, Dokumentarische Berichte Nr. 18/1987, Ausgabe B, S. 241).

    Auch wenn man den Beschwerdevortrag des Antragstellers berücksichtigt und die Grundsätze beachtet, die das Bundesverwaltungsgericht in dem bereits zitierten Beschluß vom 14.7.1987 -- 6 P 9.86 -- zum Begriff der räumlich weiten Entfernung vertreten hat, bleibt festzuhalten, daß die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

    Auch verweist das genannte Oberverwaltungsgericht zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.7.1987 -- 6 P 9.86 --; denn diese Entscheidung befaßt sich ausschließlich mit dem Tatbestandsmerkmal "räumlich weit entfernt".

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 28/88

    Anfechtung der Wahl zum örtlichen Personalrat beim Berufsförderungsdienst; …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen unbestimmten Rechtsbegriff innerhalb größerer Städte auch dann nicht als erfüllt angesehen, wenn zwischen Haupt- und Nebenstelle Wegezeiten von einer Stunde anfallen (BVerwGE 78, 34 = DVBl 1987, 1168).

    Rn. 20 Die tragende Begründung dieser abweichenden Auffassung geht dahin, daß sich aus dem Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang des Gesetzes ein solches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal nicht herleiten lasse, wie sich auch aus dem Beschluß des BVerwG vom 14. Juli 1987 (- (P 9.86 -, BVerwGE 78, 34) zur Verselbständigung der Postämter E. ergebe.

    Es hat dort nämlich ausdrücklich festgestellt, daß die Auffassung des OVG Münster in dem Beschluß vom 14. Juli 1987 (BVerwGE 78, 34) keine Stütze findet, weil dieser Beschluß allein den Begriff "Nebenstelle, die räumlich weit von der Dienststelle entfernt liegt", behandelt, ohne sich zu den weiteren Voraussetzungen für die personalvertretungsrechtliche Verselbständigung eines Dienststellenteils zu äußern.

    Aus personalvertretungsrechtlicher Sicht ist ein Mißbrauch dieser Organisationsgewalt auch im Blick auf § 6 Abs. 3 BPersVG nicht zu besorgen, weil die Belange der Beschäftigten von dem Personalrat einer großen, auch personalvertretungsrechtlich nicht aufgespaltenen Dienststelle ... erfahrungsgemäß wirksamer wahrgenommen werden können als von mehreren Personalräten einzelner Dienststellenteile (BVerwGE 78, 34, 39) [BVerwG 14.07.1987 - 6 P 9/86] und auch schlechte Verkehrs Verbindungen zu dem Sitz der Dienststelle durch die modernen Kommunikationsmittel an Bedeutung verloren haben.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 27/88

    Anfechtung der Wahl zum örtlichen Personalrat beim Berufsförderungsdienst; …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen unbestimmten Rechtsbegriff innerhalb größerer Städte auch dann nicht als erfüllt angesehen, wenn zwischen Haupt- und Nebenstelle Wegezeiten von einer Stunde anfallen (BVerwGE 78, 34 = DVBl 1987, 1168).

    Rn. 21 Die tragende Begründung dieser abweichenden Auffassung geht dahin, daß sich aus dem Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang des Gesetzes ein solches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal nicht herleiten lasse, wie sich auch aus dem Beschluß des BVerwG vom 14. Juli 1987 (- (P 9.86 -, BVerwGE 78, 34) zur Verselbständigung der Postämter E. ergebe.

    Es hat dort nämlich ausdrücklich festgestellt, daß die Auffassung des OVG Münster in dem Beschluß vom 14. Juli 1987 (BVerwGE 78, 34) keine Stütze findet, weil dieser Beschluß allein den Begriff "Nebenstelle, die räumlich weit von der Dienststelle entfernt liegt", behandelt, ohne sich zu den weiteren Voraussetzungen für die personalvertretungsrechtliche Verselbständigung eines Dienststellenteils zu äußern.

    Aus personalvertretungsrechtlicher Sicht ist ein Mißbrauch dieser Organisationsgewalt auch im Blick auf § 6 Abs. 3 BPersVG nicht zu besorgen, weil die Belange der Beschäftigten von dem Personalrat einer großen, auch personalvertretungsrechtlich nicht aufgespaltenen Dienststelle ... erfahrungsgemäß wirksamer wahrgenommen werden können als von mehreren Personalräten einzelner Dienststellenteile (BVerwGE 78, 34, 39) [BVerwG 14.07.1987 - 6 P 9/86] und auch schlechte Verkehrsverbindungen zu dem Sitz der Dienststelle durch die modernen Kommunikationsmittel an Bedeutung verloren haben.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.09.1990 - 17 L 3/89

    Wahl zum örtlichen Personalrat; Erfüllung der Voraussetzungen für eine …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen unbestimmten Rechtsbegriff innerhalb größerer Städte bei einer Entfernung von ca. 8 km auch dann nicht als erfüllt angesehen, wenn zwischen Haupt- und Nebenstelle Wegezeiten von einer Stunde anfallen (BVerwGE 78, 34 = PersV 1989, 257).

    Rn. 24 Die tragende Begründung dieser abweichenden Auffassung geht dahin, daß sich aus dem Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang des Gesetzes ein solches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal nicht herleiten lasse, wie sich auch aus dem Beschluß des BVerwG vom 14. Juli 1987 (- 6 P 9.86 -, BVerwGE 78, 34) zur Verselbständigung der Postämter E. ergebe.

    Es hat dort nämlich ausdrücklich festgestellt, daß die Auffassung des OVG Münster in dem Beschluß vom 14. Juli 1987 (BVerwGE 78, 34) keine Stütze findet, weil dieser Beschluß allein den Begriff "Nebenstelle, die räumlich weit von der Dienststelle entfernt liegt", behandelt, ohne sich zu den weiteren Voraussetzungen für die personalvertretungsrechtliche Verselbständigung eines Dienststellenteils zu äußern.

    Aus personalvertretungsrechtlicher Sicht ist ein Mißbrauch dieser Organisationsgewalt auch im Blick auf § 6 Abs. 3 BPersVG nicht zu besorgen, weil die Belange der Beschäftigten von dem Personalrat einer großen, auch personalvertretungsrechtlich nicht aufgespaltenen Dienststelle erfahrungsgemäß wirksamer wahrgenommen werden können als von mehreren Personalräten einzelner Dienststellenteile (BVerwGE 78, 34, 39) [BVerwG 14.07.1987 - 6 P 9/86] und auch schlechte Verkehrsverbindungen zu dem Sitz der Dienststelle durch die modernen Kommunikationsmittel an Bedeutung verloren haben.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.05.1989 - 17 B 26/88

    Geltendmachung der Ungültigkeit einer Personalratswahl; Voraussetzungen für eine …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen unbestimmten Rechtsbegriff innerhalb größerer Städte auch dann nicht als erfüllt angesehen, wenn zwischen Haupt- und Nebenstelle Wegezeiten von einer Stunde anfallen (BVerwGE 78, 34 = DVBl 1987, 1168).

    Rn. 20 Die tragende Begründung dieser abweichenden Auffassung geht dahin, daß sich aus dem Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang des Gesetzes ein solches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal nicht herleiten lasse, wie sich auch aus dem Beschluß des BVerwG vom 14. Juli 1987 (- (P 9.86 -, BVerwGE 78, 34) zur Verselbständigung der Postämter E. ergebe.

    Es hat dort nämlich ausdrücklich festgestellt, daß die Auffassung des OVG Münster in dem Beschluß vom 14. Juli 1987 (BVerwGE 78, 34) keine Stütze findet, weil dieser Beschluß allein den Begriff "Nebenstelle, die räumlich weit von der Dienststelle entfernt liegt", behandelt, ohne sich zu den weiteren Voraussetzungen für die personalvertretungsrechtliche Verselbständigung eines Dienststellenteils zu äußern.

    Aus personalvertretungsrechtlicher Sicht ist ein Mißbrauch dieser Organisationsgewalt auch im Blick auf § 6 Abs. 3 BPersVG nicht zu besorgen, weil die Belange der Beschäftigten von dem Personalrat einer großen, auch personalvertretungsrechtlich nicht aufgespaltenen Dienststelle erfahrungsgemäß wirksamer wahrgenommen werden können als von mehreren Personalräten einzelner Dienststellenteile (BVerwGE 78, 34, 39) [BVerwG 14.07.1987 - 6 P 9/86] und auch schlechte Verkehrsverbindungen zu dem Sitz der Dienststelle durch die modernen Kommunikationsmittel an Bedeutung verloren haben.

  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Personalräte können dementsprechend gemäß § 14 Abs. 1 LPVG nur bei (existenten und selbständigen) Dienststellen gebildet werden (vgl. Beschlüsse vom 13. August 1986 - BVerwG 6 P 7.85 - , vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 P 20.85 - und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - <BVerwGE 78, 34>).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 5/89

    Personalvertretungsrechtliche Verselbständigung eines Dienststellenteils; …

    Rn. 27 Die tragende Begründung dieser abweichenden Auffassung geht dahin, daß sich aus dem Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang des Gesetzes ein solches ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal nicht herleiten lasse, wie sich auch aus dem Beschluß des BVerwG vom 14. Juli 1987 (- 6 P 9.86 -, BVerwGE 78, 34) zur Verselbständigung der Postämter E. ergebe.

    Es hat dort nämlich ausdrücklich festgestellt, daß die Auffassung des OVG Münster in dem Beschluß vom 14. Juli 1987 (BVerwGE 78, 34) keine Stütze findet, weil dieser Beschluß allein den Begriff "Nebenstelle, die räumlich weit von der Dienststelle entfernt liegt", behandelt, ohne sich zu den weiteren Voraussetzungen für die personalvertretungsrechtliche Verselbständigung eines Dienststellenteils zu äußern.

    Aus personalvertretungsrechtlicher Sicht ist ein Mißbrauch dieser Organisationsgewalt auch im Blick auf § 6 Abs. 3 BPersVG nicht zu besorgen, weil die Belange der Beschäftigten von dem Personalrat einer großen, auch personalvertretungsrechtlich nicht aufgespaltenen Dienststelle erfahrungsgemäß wirksamer wahrgenommen werden können als von mehreren Personalräten einzelner Dienststellenteile (BVerwGE 78, 34, 39) [BVerwG 14.07.1987 - 6 P 9/86] und auch schlechte Verkehrsverbindungen zu dem Sitz der Dienststelle durch die modernen Kommunikationsmittel an Bedeutung verloren haben.

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 14.89

    Anforderungen an die Verselbstständigung einer Außendienststelle vor dem …

    In diesen Kleindienststellen, die nicht die gesetzlich geforderte Anzahl wahlberechtigter Beschäftigter haben, schließt die geringe Zahl wahlberechtigter und/oder wahlfähiger Beschäftigter eine Personalratswahl praktisch aus; die eigenständige und umfassende Wahrnehmung der Aufgaben einer Personalvertretung ist hier sinnvoll nicht möglich (Beschluß vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - BVerwGE 78, 34).

    Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (…Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok.Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 9.90

    Relevanz personalvertretungsrechtlicher Befugnisse des Dienststellenleiters für …

    In diesen Kleindienststellen, die nicht die gesetzlich geforderte Anzahl wahlberechtigter Beschäftigter haben, schließt die geringe Zahl wahlberechtigter und/oder wahlfähiger Beschäftigter eine Personalratswahl praktisch aus; die eigenständige und umfassende Wahrnehmung der Aufgaben einer Personalvertretung ist hier sinnvoll nicht möglich (Beschluß vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - BVerwGE 78, 34).

    "Der Begriff der räumlich weiten Entfernung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach objektiven Maßstäben auszufüllen ist und der uneingeschränkten richterlichen Nachprüfung unterliegt (Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57] und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, daß es bei der Bewertung, ob eine Dienststelle räumlich weit entfernt ist, nicht allein auf die reine Kilometerentfernung ankommt, sondern darauf, ob es angesichts der Entfernung und der bestehenden Verkehrsverhältnisse gewährleistet ist, daß sich der Personalrat tatsächlich mit den personellen Angelegenheiten der von ihm zu betreuenden Beschäftigten genügend zu befassen vermag (…Beschlüsse vom 17. Dezember 1957 - BVerwG 7 P 3.57 - a.a.O., vom 15. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 18.75 - PersV 1976, 421, vom 11. Juli 1977 - BVerwG 7 P 31.77 - Dok. Ber. B 1977, 295 und vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 P 9.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.08.1991 - 6 P 27.90

    Einrichtung von Bauaufsichten, um die Erfüllung von Aufträgen der Bundeswehr …

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 1.91

    Wahl eines Personalrates

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 3.91

    Anfechtung der Wahlen zur örtlichen Personalvertretung - Verselbstständigung von …

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 2.91

    Verselbstständigung von Nebenstellen und Teilen einer Dienststelle - …

  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 11.89

    Wahl eines Personalrates - Voraussetzungen für eine Verselbstständigung einer …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 23/89

    Unzulässigkeit der personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung von Teilen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99

    Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.1988 - 4 B 1/88

    Prüfungsumfang im vorläufigen Rechtschutzverfahren; Auslegung des Begriffs …

  • VG Berlin, 10.09.2019 - 71 K 4.19

    Streitigkeit betreffend die Frage, ob Berlin Dienststelle oder Nebenstelle des …

  • OVG Niedersachsen, 01.04.1998 - 17 L 5256/96

    Verselbständigung eines Dienststellenteils; Dienststelle; Beamtenrecht

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 (8) Sa 699/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit; Mitwirkung; Stadtverordnetenversammlung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - PL 15 S 1670/98

    Personalvertretung: Krankenhaus als Dienststelle - wesentliche Teile

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 (2) Sa 1214/94

    Rechtswirksamkeit einer von einer Stadt gegen einen Orchestermusiker …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1998 - PL 15 S 232/96

    Umwandlung der Betriebsform eines Kreiskrankenhauses in einen Eigenbetrieb; …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 (8) Sa 706/94

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Definition einer Dienststelle; …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 Sa 1204/94

    Betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers; Ordnungsgemäße Anhörung und …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 (8) Sa 704/94

    Rechtswirksamkeit einer von einer Stadt ausgesprochenen betriebsbedingten …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 (2) Sa 1003/94

    Rechtswirksamkeit einer von einer Stadt ausgesprochenen betriebsbedingten …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 (2) Sa 1004/94

    Rechtswirksamkeit einer von einer Stadt ausgesprochenen betriebsbedingten …

  • BVerwG, 24.03.1988 - 6 PB 27.87

    Voraussetzung für die personalvertretungsrechtliche Verselbstständigung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 2927/98

    Keine Beteiligung der Beschäftigten der Eigenbetriebe einer Stadt an der Wahl zum …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 (8) Sa 740/94

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Tarifvertrag für die Musiker in …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 Sa 1202/94

    Betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers eines städtischen Theaters; …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 Sa 1178/94

    Betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers; Ordnungsgemäße Anhörung und …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 Sa 1198/94

    Betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers; Ordnungsgemäße Anhörung und …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 Sa 1197/94

    Betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers; Ordnungsgemäße Anhörung und …

  • LAG Sachsen, 15.09.1993 - 2 Sa 72/93

    Kündigung eines Mitglieds einer Personalvertretung; Besonderer Kündigungsschutz …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 (2) Sa 1005/94

    Rechtswirksamkeit einer von einer Stadt ausgesprochenen betriebsbedingten …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 Sa 1177/94

    Betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers; Ordnungsgemäße Anhörung und …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 (8) Sa 741/94

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Tarifvertrag für die Musiker in …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 Sa 1203/94

    Betriebsbedingte Kündigung eines Orchestermusikers; Ordnungsgemäße Anhörung und …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 (9/6) Sa 1176/94

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Orchestermusikers; …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.10.1995 - 6 (9/6)Sa 1175/94

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Tarifvertrag für die Musiker in …

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