Rechtsprechung
| BVerwG, 06.10.2010 - 6 PB 11.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
BlnPersVG §§ 74, 85
Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen - openjur.de
Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen.
- Bundesverwaltungsgericht
BlnPersVG §§ 74, 85
- rechtsinformationen.bund.de
Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 Abs 1 PersVG BE 2004, § 85 Abs 1 Nr 13 PersVG BE 2004, § 85 Abs 2 Nr 8 PersVG BE 2004, § 85 Abs 2 Nr 9 PersVG BE 2004, § 85 Abs 2 Nr 10 PersVG BE 2004
Zulässigkeit von Dienstvereinbarungen - Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer nicht von Mitbestimmungsrechten erfassten Dienstvereinbarung in innerdienstlichen Angelegenheiten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer nicht von Mitbestimmungsrechten erfassten Dienstvereinbarung in innerdienstlichen Angelegenheiten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.06.2008 - 61 A 7.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - 60 PV 8.08
- BVerwG, 06.10.2010 - 6 PB 11.10
Papierfundstellen
- NZA-RR 2011, 111
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin, 13.02.1998 - 60 PV 11.96
Anrechnung von Zeiten der Fortbildung auf Dienst-/ Arbeitszeit, insbesondere bei …
Auszug aus BVerwG, 06.10.2010 - 6 PB 11.10
Denn ihr Abschluss kann durch die Personalräte nicht erzwungen werden (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 1998 - 60 PV 11.96 - PersR 1998, 476 ;… Germelmann/Binkert/Germelmann, Personalvertretungsgesetz Berlin, 3. Aufl. 2010, § 74 Rn. 1 und 29).
- BVerwG, 09.03.2012 - 6 P 27.10
Personalvertretungsrecht; Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung; Formelle …
Regelt eine Dienstvereinbarung hingegen Angelegenheiten jenseits der zwingenden gesetzlichen Beteiligungstatbestände, was nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz anders als nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zulässig ist (vgl. Beschluss vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 6 PB 11.10 - juris Rn. 8), so kommt der Maßstab des § 75 Satz 1 BlnPersVG zur Anwendung. - VGH Bayern, 05.04.2022 - 18 P 21.1067
Erfolglose Klage auf Feststellung der Mitbestimmungspflichtigkeit der Einführung …
Wegen des abschließenden und geschlossenen Katalogs der gesetzlichen Mitbestimmungstatbestände scheidet auch deren Erweiterung durch eine sogenannte Regelungsabrede aus, wobei das Institut der Regelungsabrede nur im Betriebsverfassungsrecht insbesondere mit Blick auf die Möglichkeit des Abschlusses freiwilliger Betriebsvereinbarungen (§ 88 BetrVG) anerkannt ist, wogegen es - anders als etwa nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz - "freiwillige Dienstvereinbarungen" nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz, das die Reichweite von Dienstvereinbarungen durch den Inhalt der einschlägigen Mitbestimmungstatbestände begrenzt (§ 73 Abs. 1 Satz 1, § 75 Abs. 3, § 76 Abs. 2 Satz 1 BPersVG a.F.; nunmehr § 63 BPersVG), nicht gibt (vgl. nur BVerwG, B.v. 6.10.2010 - 6 PB 11.10 - PersR 2010, 503 Rn.8); daher kann dahinstehen, ob Regelungsabreden im Personalvertretungsrecht überhaupt zulässig sind (wofür nichts spricht), da jedenfalls hierdurch keine Erweiterung der gesetzlichen Mitbestimmungstatbestände möglich wäre. - OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 60 PV 13.13
Dienstvereinbarung; Kündigung; Weitergeltung; Nachwirkung; Schriftform; …
Denn ihr Abschluss kann durch die Personalräte nicht erzwungen werden (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 6 PB 11.10 -, juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 60 PV 6.09
Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung; Arbeitszeitregelung; Krankenhaus; Anlegen …
Das Gesetz erlaubt damit ihren Abschluss zur Regelung von dienstliche Belange der Beschäftigten betreffenden Gegenständen auch außerhalb von Beteiligungstatbeständen (vgl. Beschluss des Senats vom 15. April 2010 - OVG 60 PV 8.08 -, juris Rn. 29 [bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 6 PB 11.10] und Beschluss des 60. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 13. Februar 1998 - OVG 60 PV 11.96 -, PersR 1998, 476, 477 f.). - VG Hamburg, 07.05.2026 - 23 FB 6/25
Das Bundespersonalvertretungsgesetz regelt die Beteiligungsrechte der …
Diese können auch durch Dienstvereinbarungen nicht erweitert werden (vgl. VGH München, Beschl. v. 5.4.2022, 18 P 21.1067, juris Rn. 39, unter Bezugnahme u.a. auf BVerwG, Beschl. v. 6.10.2010, 6 PB 11.10, juris Rn. 8;… Beschl. v. 9.3.2012, 6 P 27.10, juris Rn. 19). - VG Hamburg, 10.05.2011 - 26 FL 31/10
Mitbestimmung in Angelegenheiten der Berufsbildung
Soweit der Antragsteller sich schließlich darauf beruft, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 2010 (6 PB 11/10, PersR 2010, 503) zu erkennen gegeben habe, dass Dienstvereinbarungen auch in innerdienstlichen Angelegenheiten zulässig seien, die nicht durch Mitbestimmungsrechte erfasst seien, sofern sich die Dienststelle davon lösen könne, greift auch dieser Einwand nicht durch.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".