Rechtsprechung
| BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 11.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mitbestimmung des Personalrats bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung von Leistung oder Verhalten der Beschäftigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 17
Überwachungsgeeignete Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 19.11.1987 - I/V K 3055/87
- VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3992/87
- BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 11.89
- BVerwG, 28.02.1990 - 6 PB 11.89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 11.89
Die Beschwerde hat keinen Erfolg, weil die mit ihr erhobene Rüge, die Entscheidung des Beschwerdegerichts weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 = PersR 1988, 51 = PersV 1989, 68 = DVBl. 1988, 355) ab, nicht durchgreift. - BVerwG, 27.04.1989 - 6 PB 22.88
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 11.89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt aber die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz in einer Rechtsfrage voraus, daß diese für die getroffene Entscheidung erheblich war (vgl. Beschluß vom 27. April 1989 - BVerwG 6 PB 22.88 -).
- BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90
Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden
Diese Anforderungen hat der Senat in dem Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 11.89 - (PersR 1990, 113) dahin präzisiert, daß ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats auch dann gegeben ist, wenn ein entsprechendes Programm - noch - nicht vorhanden ist, soweit nur die Anlage der technischen Datenverarbeitung selbst unmittelbar die Überwachung von Leistung oder Verhalten der Beschäftigten ermöglicht.Ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn die technische Einrichtung aufgrund ihrer Konstruktion überhaupt nicht zur Überwachung geeignet ist, wenn es zur Überwachung einer technischen Änderung der Anlage bedarf (vgl. Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 11.89 - a.a.O.) oder wenn zur Inanspruchnahme der Anlage zu Überwachungs- und Kontrollzwecken eine besondere Einweisung der sie bedienenden Beschäftigten und damit deren Mitwirkung an ihrer eigenen Überwachung erforderlich ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - 61 PV 1.09
Personalvertretungsrecht: subjektive Abwehrrechte der Personalvertretung bei …
Gem. § 65 Nr. 2 PersVG sind mitbestimmungspflichtig u. a. die Einführung, die Änderung bzw. Erweiterung von technischen Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen (vgl. in diesem Zusammenhang zur Mitbestimmung bei der Anschaffung von Personalcomputern als Überwachungseinrichtung: Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 -, Juris Rn. 27 ff.; siehe ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 11.89 -, Juris Rn. 2 f.). - VGH Baden-Württemberg, 12.12.2000 - PL 15 S 518/00
Mitbestimmung: technische Einrichtung zur Überwachung
Das ist nicht nur dann der Fall, wenn die technische Einrichtung nach ihrer Konstruktion überhaupt nicht zur Überwachung geeignet ist, oder wenn es zur Überwachung einer technischen Änderung der Anlage bedarf (vgl. Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 11.89 -, PersR 1990, 113).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.1990 - 6 PB 11.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 19.11.1987 - I/V K 3055/87
- VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3992/87
- BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 11.89
- BVerwG, 28.02.1990 - 6 PB 11.89
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