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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.2013 - 6 PB 15.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18769
BVerwG, 03.07.2013 - 6 PB 15.13 (https://dejure.org/2013,18769)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2013 - 6 PB 15.13 (https://dejure.org/2013,18769)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 6 PB 15.13 (https://dejure.org/2013,18769)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    MBGSH §§ 8, 61
    Verselbständigung eines Dienststellenteils; personalvertretungsrechtliche Befugnisse des Leiters.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    MBGSH §§ 8, 61
    Verselbständigung eines Dienststellenteils; personalvertretungsrechtliche Befugnisse des Leiters

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verselbständigung eines Dienststellenteils; personalvertretungsrechtliche Befugnisse des Leiters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 MBG SH, § 61 Abs 1 MBG SH
    Verselbständigung eines Dienststellenteils; personalvertretungsrechtliche Befugnisse des Leiters

  • Wolters Kluwer

    Minimale Kenntnisse des Leiters eines Dienststellenteils über personalvertretungsrechtliche Befugnisse als Voraussetzung für eine Verselbstständigung nach § 8 Abs. 2 MBGSH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MBGSH § 8 Abs. 2
    Minimale Kenntnisse des Leiters eines Dienststellenteils über personalvertretungsrechtliche Befugnisse als Voraussetzung für eine Verselbstständigung nach § 8 Abs. 2 MBGSH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verselbständigung eines Dienststellenteils - die Feuerwehr als Dienststelle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.03.2001 - 6 P 7.00

    Personalratsfähigkeit einer dem Grenzschutzpräsidium nachgeordneten Stelle - …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2013 - 6 PB 15.13
    Danach verlangt die Dienststelleneigenschaft, dass der Leiter der Einrichtung eine nach Art und Umfang hinreichende Kompetenz zur Entscheidung in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten hat (vgl. Beschlüsse vom 29. März 2001 - BVerwG 6 P 7.00 - Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 15 S. 7 f., vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 = Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 6 Rn. 32 …und vom 17. Juli 2010 - BVerwG 6 PB 6.10 - Buchholz 251.95 § 61 MBGSH Nr. 1 Rn. 20).

    Für § 8 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 MBGSH - räumlich weite Entfernung von der Hauptdienststelle - ist in der Senatsrechtsprechung bereits geklärt, dass der Leiter der Außenstelle nicht über ein Minimum personalvertretungsrechtlicher Befugnisse verfügen muss (vgl. Beschlüsse vom 29. März 2001 a.a.O. S. 8 f., vom 26. November 2008 a.a.O. Rn. 33 …und vom 13. September 2010 - BVerwG 6 P 14.09 - Buchholz 251.92 § 71 SAPersVG Nr. 2 Rn. 14).

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht vom Senatsbeschluss vom 29. März 2001 (a.a.O.) ab.

    Die dortigen Ausführungen zu den mitbestimmungsrelevanten Befugnissen des Dienststellenleiters (Beschluss vom 29. März 2001 a.a.O. S. 7 f.) beziehen sich auf den allgemeinen personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriff im Sinne von § 6 Abs. 1 und 2 BPersVG, welcher mit dem in § 8 Abs. 1 Satz 1 MBGSH verwandten identisch ist.

    Hingegen wird in diesem Beschluss ausdrücklich klargestellt, dass für die Verselbständigung nach § 6 Abs. 3 BPersVG nicht verlangt wird, dass der Leiter der Nebenstelle ein Minimum an personalvertretungsrechtlich relevanten Befugnissen hat (Beschluss vom 29. März 2001 a.a.O. S. 8 f.).

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2013 - 6 PB 15.13
    Danach verlangt die Dienststelleneigenschaft, dass der Leiter der Einrichtung eine nach Art und Umfang hinreichende Kompetenz zur Entscheidung in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten hat (vgl. Beschlüsse vom 29. März 2001 - BVerwG 6 P 7.00 - Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 15 S. 7 f., vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 = Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 6 Rn. 32 …und vom 17. Juli 2010 - BVerwG 6 PB 6.10 - Buchholz 251.95 § 61 MBGSH Nr. 1 Rn. 20).

    Für § 8 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 MBGSH - räumlich weite Entfernung von der Hauptdienststelle - ist in der Senatsrechtsprechung bereits geklärt, dass der Leiter der Außenstelle nicht über ein Minimum personalvertretungsrechtlicher Befugnisse verfügen muss (vgl. Beschlüsse vom 29. März 2001 a.a.O. S. 8 f., vom 26. November 2008 a.a.O. Rn. 33 …und vom 13. September 2010 - BVerwG 6 P 14.09 - Buchholz 251.92 § 71 SAPersVG Nr. 2 Rn. 14).

  • BVerwG, 13.09.2010 - 6 P 14.09

    Verselbständigung einer Nebenstelle; Nebenstelle ohne Dienststellenleiter; …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2013 - 6 PB 15.13
    Für § 8 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 MBGSH - räumlich weite Entfernung von der Hauptdienststelle - ist in der Senatsrechtsprechung bereits geklärt, dass der Leiter der Außenstelle nicht über ein Minimum personalvertretungsrechtlicher Befugnisse verfügen muss (…vgl. Beschlüsse vom 29. März 2001 a.a.O. S. 8 f., vom 26. November 2008 a.a.O. Rn. 33 und vom 13. September 2010 - BVerwG 6 P 14.09 - Buchholz 251.92 § 71 SAPersVG Nr. 2 Rn. 14).

    Rn. 7 Die Regelung in § 61 Abs. 1 MBGSH folgt nicht dem Partnerschaftsgrundsatz, wonach ein bei der entscheidungsbefugten Dienststelle gebildeter Personalrat zur Beteiligung berufen ist, sondern dem Prinzip vom sachlich-räumlichen Wirkungsbereich (vgl. Beschluss vom 13. September 2010 a.a.O. Rn. 17 f.).

  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 6.10

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats; Erfordernis für eine …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2013 - 6 PB 15.13
    Dagegen verbleibt es bei der Zuständigkeit des örtlichen Personalrats, wenn von der beabsichtigten Maßnahme ausschließlich die Beschäftigten einer Dienststelle betroffen werden (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 6 P 6.10 - Buchholz 251.95 § 61 MBGSH Nr. 3 Rn. 11).

    Daran ändert sich selbst dann nichts, wenn zwar eine dienststellenübergreifende Regelung beabsichtigt ist, ein sachlich zwingendes Erfordernis dafür aber nicht besteht (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 12 ff.).

  • BVerwG, 17.07.2010 - 6 PB 6.10

    Deutsche Rentenversicherung Nord; Geltung des Mitbestimmungsgesetzes …

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2013 - 6 PB 15.13
    Danach verlangt die Dienststelleneigenschaft, dass der Leiter der Einrichtung eine nach Art und Umfang hinreichende Kompetenz zur Entscheidung in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten hat (…vgl. Beschlüsse vom 29. März 2001 - BVerwG 6 P 7.00 - Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 15 S. 7 f., vom 26. November 2008 - BVerwG 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 = Buchholz 250 § 86 BPersVG Nr. 6 Rn. 32 und vom 17. Juli 2010 - BVerwG 6 PB 6.10 - Buchholz 251.95 § 61 MBGSH Nr. 1 Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 06.04.2017 - 3 A 393/16

    Verselbständigung Dienststelle, Abstimmungsvorstand, Wahlanfechtung, Zulässigkeit …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 3. Juli 2013 - 6 PB 15/13 -, juris Rn. 10) sei eine Berufsfeuerwehr durch Organisation selbständig.

    Mit ihren Einsätzen in Brand- und Unglücksfällen unterscheidet sich die Feuerwehr deutlich von der Art und Weise, wie sonst in einer Stadtverwaltung Aufgaben wahrgenommen werden (BVerwG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 6 PB 15/13 -, juris Rn. 9).

    Für die Eigenständigkeit der Organisation spricht zudem, dass für den Dienstbetrieb u.a. die Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 "Führung und Leitung im Einsatz" als gegenüber den sonstigen Ämtern der Stadtverwaltung eigenständige Regelung Anwendung findet (vgl. Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Innern über Feuerwehr-Dienstvorschriften vom 24. Mai 2012, SächsABl. S. 671; BVerwG, Beschl. v. 3. Juli 2013, a. a. O. Rn. 10).

  • VGH Bayern, 10.06.2024 - 17 P 23.2140

    Informationsanspruch des Personalrats - Stellenbewertungsgutachten für neue …

    Denn für die Verselbständigung eines Dienststellenteils ist es nicht erforderlich, dass alle bzw. wesentliche Entscheidungskompetenzen auf diese übertragen werden (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 26.11.2008 - 6 P 7.08 - BVerwGE 132, 276 Rn. 33; B.v. 3.7.2013 - 6 PB 15.13 - PersV 2013, 464 Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.11.1997 - 17 P 97.1167 - VGH n.F. 51, 17;… Hebeler in Ballerstedt/Schleicher/Faber/Hebeler/Resch, BayPVG, Stand März 2024, Art. 6 Rn. 27 ff., 54), sodass es auf die konkrete Zuständigkeitsverteilung zwischen der Leitung der Gesamtdienststelle und der Leitung des verselbständigten Dienststellenteils ankommt.
  • OVG Sachsen, 05.12.2024 - 9 A 476/23

    Verselbständigung; eigenständige Organisation und Aufgabenbereich; Ausbildung; …

    Dies entspricht der Definition durch das Bundesverwaltungsgericht, das mit Beschluss vom 3. Juli 2013 (- 6 PB 15/13 -, juris Rn. 9) festgestellt hatte, dass ein eigenständiger Aufgabenbereich vorliege, wenn der Dienststellenteil Aufgaben wahrnimmt, die deutlich von den sonstigen Aufgaben der Dienststelle abweichen.
  • VG Düsseldorf, 09.09.2013 - 33 K 4126/12

    Anfechtung der Wahl des örtlichen Personalrates für die Gruppe der Arbeitnehmer …

    Rn. 38 Vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 6 PB 15/13 -, juris (m.w.N.).
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