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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1991 - 6 PB 15.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9214
BVerwG, 25.02.1991 - 6 PB 15.90 (https://dejure.org/1991,9214)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1991 - 6 PB 15.90 (https://dejure.org/1991,9214)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1991 - 6 PB 15.90 (https://dejure.org/1991,9214)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 14.80

    Personalvertretungsrecht - Wahlberechtigung von Teilzeitbeschäftigten - …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1991 - 6 PB 15.90
    Daran fehlt es insbesondere auch, soweit sie u.a. dem Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 14.80 - (PersV 1982, 110 = ZBR 1982, 156) den Rechtssatz entnimmt, bei der Frage, ob jemand in die Dienststelle hinreichend eingegliedert sei, sei allein darauf abzustellen, ob eine mehr als "geringfügige Beschäftigung" vorliege, während das Oberverwaltungsgericht darauf abstelle, ob die Bediensteten ihre Unterrichtstätigkeit in ihren Betrieben wahrnähmen; es hätte daher nicht die Frage dahinstehen lassen dürfen, ob die Unterrichtstätigkeit der freiberuflich tätigen Bediensteten so geringfügig war, daß sie keine Wahlberechtigung auslöste.

    Außerdem können die Rügen der Antragsteller, der angegriffene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts weiche von vier im einzelnen benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, schon deshalb keinen Erfolg haben, weil diese Entscheidungen (Beschluß vom 11. Februar 1981, a.a.O.; B.VerwGE 7, 331; BVerwGE 28, 282; BVerwGE 62, 45) nicht zu der hier als maßgeblich angewandten Vorschrift in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nds. PersVG ergangen sind.

    Soweit sich der Beschluß des Senats vom 11. Februar 1981, a.a.O., mit dem Begriff der "arbeitnehmerähnlichen Personen" befaßt hat, wird dieser im übrigen von der Beschwerde mißverstanden.

  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1991 - 6 PB 15.90
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 17.79

    Personalangelegenheiten der Tutoren - Mitbestimmung des Personalrats - …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1991 - 6 PB 15.90
    Außerdem können die Rügen der Antragsteller, der angegriffene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts weiche von vier im einzelnen benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, schon deshalb keinen Erfolg haben, weil diese Entscheidungen (…Beschluß vom 11. Februar 1981, a.a.O.; B.VerwGE 7, 331; BVerwGE 28, 282; BVerwGE 62, 45) nicht zu der hier als maßgeblich angewandten Vorschrift in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nds. PersVG ergangen sind.
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund - …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1991 - 6 PB 15.90
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 22.05.1989 - 6 PB 3.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1991 - 6 PB 15.90
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86

    Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1991 - 6 PB 15.90
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 08.12.1967 - VII P 17.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1991 - 6 PB 15.90
    Außerdem können die Rügen der Antragsteller, der angegriffene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts weiche von vier im einzelnen benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, schon deshalb keinen Erfolg haben, weil diese Entscheidungen (…Beschluß vom 11. Februar 1981, a.a.O.; B.VerwGE 7, 331; BVerwGE 28, 282; BVerwGE 62, 45) nicht zu der hier als maßgeblich angewandten Vorschrift in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nds. PersVG ergangen sind.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1684/92

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Beschäftigung von …

    Rn. 16 Auszugehen ist davon, daß dem Personalrat in diesem Rahmen ein Mitbestimmungsrecht nur zusteht, wenn die einzustellende Person nach Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit als Bedienstete der Dienststelle (hier: im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nds. PersVG) anzusehen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27.11.1991 - BVerwG 6 P 15.90 - Buchholz 251.8 Nr. 6 zu § 80 RhPPersVG = PersV 1992, 225 und vom 20.5.1992 - BVerwG 6 P 4.90 - a.a.O., jeweils m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 21.3.1990 - 18 L 16/89 -, bestätigt durch Beschluß des BVerwG vom 25.2.1991 - 6 PB 15.90 -, und vom 21.3.1990 - 18 L 36/89 -, a.a.O.; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Nds. PersVG.
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