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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7546
BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92 (https://dejure.org/1992,7546)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1992 - 6 PB 15.92 (https://dejure.org/1992,7546)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 6 PB 15.92 (https://dejure.org/1992,7546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Möglichkeit der unmittelbaren Regelung mitbestimmungspflichtiger Angelegenheiten durch eine dem Beteiligungsrecht unterliegenen Verwaltungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.08.1983 - 6 P 8.81

    Antrag auf Beurlaubung - Dienstbezüge - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92
    Es trifft zwar zu, daß der Begriff Maßnahme vom Senat bestimmt worden ist als "jede Handlung und Entscheidung, die den Rechtsstand der Bediensteten oder eines einzelnen Bediensteten berührt" (Beschlüsse vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz 238.33 § 58 BrPersVG Nrn. 2 und 3 mit weit. Nachw.).

    Ein derartiges "Berühren" setzt jedoch in bezug auf mindestens einen einzelnen Bediensteten eine Änderung des bestehenden Zustandes voraus (Beschluß vom 1. August 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund - …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung iS von § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92
    Eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluß des Senats vom 31. Juli 1990 - BVerwG 6 P 19.88 - PersR 1990, 299 kommt schließlich schon allein deshalb nicht in Betracht, weil die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht auf einer Anwendung des Begriffs "Verwaltungsanordnung" beruht; insbesondere wird das Vorliegen einer Verwaltungsanordnung nicht in Abrede gestellt.
  • BVerwG, 10.01.1983 - 6 P 11.80

    Ausübung einer Nebenbeschäftigung gegen Entgelt - Erteilung einer …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92
    Es trifft zwar zu, daß der Begriff Maßnahme vom Senat bestimmt worden ist als "jede Handlung und Entscheidung, die den Rechtsstand der Bediensteten oder eines einzelnen Bediensteten berührt" (Beschlüsse vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz 238.33 § 58 BrPersVG Nrn. 2 und 3 mit weit. Nachw.).
  • BVerwG, 22.05.1989 - 6 PB 3.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86

    Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 - ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 11.68

    Mitbestimmung bei Wohlfahrtseinrichtungen - Begriff der Verwaltung und Errichtung …

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92
    Sie berufen sich nicht nur auf den Beschluß vom 7. November 1969 - BVerwG 7 P 11.68 - Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 7. Sie lehnen sich sogar im Wortlaut weitgehend an jenen Beschluß an.
  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 6.94

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmungsrechte bei umsetzungsbedürftigen …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann von einer Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn nur gesprochen werden bei einer Handlung und Entscheidung, die den Rechtsstand der Bediensteten oder eines einzelnen Bediensteten berührt (s. Beschlüsse vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz 238.33 BrPersVg Nrn. 2 und 3 m.w.N.; Beschluß vom 23. Oktober 1992 - BVerwG 6 PB 15.92 - Buchholz 251.6 § 67 a NdsPersVG Nr. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07

    Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit; Mitbestimmung; ministerieller …

    Ein derartiges "Berühren" setzt in Bezug auf mindestens einen einzelnen Bediensteten eine Änderung des bestehenden Zustandes voraus (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1992 - BVerwG 6 PB 15.92 -, Juris Rn. 6).
  • VGH Hessen, 26.01.1995 - TL 1420/94

    Mitbestimmung des Personalrates: zur mitbestimmungspflichtigen Privatisierung

    Rn. 43 Zu den zustimmungsbedürftigen Maßnahmen im Sinne von § 69 Abs. 1 Satz 1 HPVG gehören außer beabsichtigten Regelungen und Handlungen auch Entscheidungen des Dienststellenleiters (…vgl. Schaub, in Maneck/Schirrmacher, HBR, Hessisches Bedienstetenrecht, 7. Aufl., Stand: Februar 1994, Rdnr. 3 zu § 69 HPVG; BVerwG, Beschluß vom 23. Oktober 1992 - 6 PB 15.92 - Buchholz 251.6 § 67 a NdsPersVG Nr. 1).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.01.2005 - 0124/K6
    Ein derartiges "Berühren« setzt in Bezug auf mindestens einen einzelnen Bediensteten eine Änderung des bestehenden Zustandes voraus (BVerwG 23.10.1992 ­ 6 Pb 15/92 ­ Buchholz 251.6 § 67 a Nds. Personalvertretungsgesetz Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8454/91

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Auswahlentscheidung von Lehrkräften; …

    Mit Beschluß vom 26. Februar 1992 - 18 L 8453/91 - hat der Senat entschieden, daß der Erlaß der Mitbestimmung nicht unterlag; über die Nichtzulassungsbeschwerde des Lehrerhauptpersonalrats hat das Bundesverwaltungsgericht - soweit bekannt - noch nicht entschieden (Az.: BVerwG 6 PB 15.92).
  • VG Berlin, 23.07.2007 - 7 A 82.05

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Einstellung in das Beamtenverhältnis; …

    Eine Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn liegt nur vor bei einer Handlung und Entscheidung, die den Rechtsstand der Bediensteten oder eines Betroffenen berührt (vgl. BVerwG. Beschlüsse vom 10. Januar 1983 - 6 P 11.80 -, vom 1. August 1983 - 6 P 8.81 - Buchholz 238.33 BrPersVG Nrn. 2 und 3 m.w.N.; und vom 23. Oktober 1992 - 6 PB 15.92 - Buchholz 251.6 § 67 a NdsPersVG Nr. 1).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.01.2005 - KGH.EKD II-0124/K6
    Ein derartiges "Berühren" setzt in Bezug auf mindestens einen einzelnen Bediensteten eine Änderung des bestehenden Zustandes voraus (BVerwG 23. Oktober 1992 - 6 Pb 15/92 - Buchholz 251.6 § 67 a Nds. Personalvertretungsgesetz Nr. 1).
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