Rechtsprechung
| BVerwG, 07.01.1992 - 6 PB 17.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache - Voraussetzungen für eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84
Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 PB 17.91
Da der Antragsteller der von dem Beteiligten zu 2) abgegebenen Erledigungserklärung widersprochen hat, ist darüber zu entscheiden, ob tatsächlich ein das Verfahren auf Ausschluß des Beteiligten zu 2) aus dem Personalrat - und damit zugleich das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. BVerwGE 72, 93) - erledigendes Ereignis eingetreten ist. - BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87
Personalrat - Antrag auf Ausschluss - Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 PB 17.91
Wie der Senat in dem Beschluß vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - (BVerwGE 80, 50) ausgeführt hat, können die Verwaltungsgerichte über einen Antrag auf Ausschluß eines Personalratsmitgliedes gemäß § 28 Abs. 1 BPersVG nur dann und so lange entscheiden, wie die begehrte Entscheidung noch rechtliche Auswirkungen haben kann.
- BVerwG, 14.04.2004 - 6 PB 1.04
Ausschluss eines Personalratsmitgliedes; grobe Pflichtverletzung; …
Es kann auch dahinstehen, ob die Beschwerde bereits deshalb keinen Erfolg hat, weil sich das Verfahren wegen der Neuwahl des Personalrats erledigt haben könnte (vgl. Beschluss vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - BVerwGE 80, 50, 52 ff.; Beschluss vom 7. Januar 1992 - BVerwG 6 PB 17.91 - Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4). - BVerwG, 23.01.2025 - 5 PB 1.24
Einstellung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens bei einseitiger …
In einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, in dem sich ein Dienststellenleiter - wie hier - in der Hauptsache auf einen Antrag auf Ausschluss eines Personalratsmitglieds aus dem Personalrat beschränkt, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die weitere Durchführung einer Beschwerde des betreffenden Personalratsmitglieds bzw. Personalrats gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in einer Entscheidung der Vorinstanz, mit der der Ausschluss aus dem Personalrat durch die erste Instanz bestätigt wurde, wenn sich der (konkrete) Ausschlussantrag erledigt hat (vgl. zur vergleichbaren Konstellation der Erledigung eines Ausschlussverfahrens infolge der Amtsniederlegung des betreffenden Personalratsmitglieds BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 6 PB 17.91 - juris Rn. 2).Das ist der Fall, wenn die Amtszeit des Personalrats, dem das Personalratsmitglied angehört, dessen Ausschluss verlangt wird, noch nicht abgelaufen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1988 - 6 P 5.87 - BVerwGE 80, 50 und vom 7. Januar 1992 - 6 PB 17.91 - Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4 S. 5 f.) und das betreffende Personalratsmitglied nicht bereits aus anderen Gründen dem Personalrat nicht mehr angehört.
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2014 - 5 A 10386/14
Tagesordnung einer Sitzung der Personalvertretung; Verletzung der …
Allgemeine Rechtssätze darüber, unter welchen Umständen ein Personalratsmitglied schuldhaft seine Geheimhaltungspflicht grob verletzt und deshalb aus dem Personalrat auszuschließen ist, lassen sich nicht aufstellen (…BVerwG, Beschlüsse vom 14.05.2014 - 6 PB 1S/14 -, Rn. 5, und vom 07.01.1992 - 6 PB 17/91 -, Rn. 4, juris).
- BVerwG, 14.07.2004 - 6 PB 1.04
Ausschluss eines Personalratsmitgliedes; grobe Pflichtverletzung; …
Es kann auch dahinstehen, ob die Beschwerde bereits deshalb keinen Erfolg hat, weil sich das Verfahren wegen der Neuwahl des Personalrats erledigt haben könnte (vgl. Beschluss vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - BVerwGE 80, 50, 52 ff.; Beschluss vom 7. Januar 1992 - BVerwG 6 PB 17.91 - Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4). - BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache; …
Ist ein erledigendes Ereignis eingetreten, so ist dies festzustellen, soweit die Erledigung als solche umstritten ist, und in jedem Falle das Verfahren entsprechend § 83 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG einzustellen (BAG, Beschluß vom 26. April 1990 1 ABR 79/89 AP § 83 a ArbGG 1979 Nr. 3;… Beschluß vom 23. Juni 1993 2 ABR 58/92 a.a.O. Nr. 2; BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1992 BVerwG 6 PB 17.91 Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4). - BVerwG, 18.06.1999 - 6 P 4.99
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache; …
Ist ein erledigendes Ereignis eingetreten, so ist dies festzustellen, soweit die Erledigung als solche umstritten ist, und in jedem Falle das Verfahren entsprechend § 83 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG einzustellen (Beschlüsse vom 7. Januar 1992 BVerwG 6 PB 17.91 Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4 und vom 20. November 1998 - BVerwG 6 P 8.98 - ZfPR 1999, 50; BAG, Beschlüsse vom 26. April 1990 1 ABR 79/89 AP § 83 a ArbGG 1979 Nr. 3 …und vom 23. Juni 1993 2 ABR 58/92 a.a.O. Nr. 2).
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