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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2002 - 6 PB 2.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27694
BVerwG, 27.05.2002 - 6 PB 2.02 (https://dejure.org/2002,27694)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2002 - 6 PB 2.02 (https://dejure.org/2002,27694)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 6 PB 2.02 (https://dejure.org/2002,27694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bezirkshaushaltsplan als Grundlage für einen verwaltungsseitigen Einstellungsstopp - Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im Sinne von § 9 Abs. 4 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2002 - 6 PB 2.02
    Der angefochtene Beschluss weicht nicht vom Senatsbeschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - (BVerwGE 97, 68) ab.

    Mit dem zitierten Senatsbeschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 -, der genau diese Aussage enthält (…a.a.O. S. 78), steht der angefochtene Beschluss daher in Einklang.

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 48.93

    Personalvertretung - Einstellungsstopp - Deutsche Telekom - Weiterbeschäftigung …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2002 - 6 PB 2.02
    Das Oberverwaltungsgericht ist ferner nicht von dem weiteren Senatsbeschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 48.93 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11) abgewichen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 60 PV 1.07

    Personalvertretungsrecht: Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Jugend- und …

    "1.1 Anders als der ohnehin relevante direkt haushaltsgesetzliche Wiederbesetzungsstopp (BVerwGE 78, 223, 228 f.; BVerwG Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 6 [S. 14] und Nr. 11 [S. 15]) kann allerdings eine gewöhnliche verwaltungsseitige Sperre Weiterbeschäftigung nicht unzumutbar machen (BVerwG Buchholz § 9 BPersVG Nr. 6 [S. 14 f.], Nr. 10 [S. 9]; OVG Berlin ZfPR 2002, 202, 204 f. ["bestätigt" durch BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2002, 6 PB 2.02]), insbesondere da/wenn dem Zweck der Schutznorm zuwider das Verwaltungsorgan, das die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers wahrnimmt, die entsprechende Negativtatsache (i.S.v. § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG) setzen, maßgebend beeinflussen würde.
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