Rechtsprechung
| BVerwG, 27.05.2002 - 6 PB 2.02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Wolters Kluwer
Bezirkshaushaltsplan als Grundlage für einen verwaltungsseitigen Einstellungsstopp - Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im Sinne von § 9 Abs. 4 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Verfahrensgang
- VG Berlin - 60 A 15.00
- OVG Berlin, 18.12.2001 - 60 PV 6.01
- BVerwG, 27.05.2002 - 6 PB 2.02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93
Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von …
Auszug aus BVerwG, 27.05.2002 - 6 PB 2.02
Der angefochtene Beschluss weicht nicht vom Senatsbeschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - (BVerwGE 97, 68) ab.Mit dem zitierten Senatsbeschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 -, der genau diese Aussage enthält (…a.a.O. S. 78), steht der angefochtene Beschluss daher in Einklang.
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 48.93
Personalvertretung - Einstellungsstopp - Deutsche Telekom - Weiterbeschäftigung …
Auszug aus BVerwG, 27.05.2002 - 6 PB 2.02
Das Oberverwaltungsgericht ist ferner nicht von dem weiteren Senatsbeschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 48.93 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11) abgewichen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 60 PV 1.07
Personalvertretungsrecht: Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Jugend- und …
"1.1 Anders als der ohnehin relevante direkt haushaltsgesetzliche Wiederbesetzungsstopp (BVerwGE 78, 223, 228 f.; BVerwG Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 6 [S. 14] und Nr. 11 [S. 15]) kann allerdings eine gewöhnliche verwaltungsseitige Sperre Weiterbeschäftigung nicht unzumutbar machen (BVerwG Buchholz § 9 BPersVG Nr. 6 [S. 14 f.], Nr. 10 [S. 9]; OVG Berlin ZfPR 2002, 202, 204 f. ["bestätigt" durch BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2002, 6 PB 2.02]), insbesondere da/wenn dem Zweck der Schutznorm zuwider das Verwaltungsorgan, das die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers wahrnimmt, die entsprechende Negativtatsache (i.S.v. § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG) setzen, maßgebend beeinflussen würde.
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