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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.1992 - 6 PB 2.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,20012
BVerwG, 09.06.1992 - 6 PB 2.92 (https://dejure.org/1992,20012)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1992 - 6 PB 2.92 (https://dejure.org/1992,20012)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1992 - 6 PB 2.92 (https://dejure.org/1992,20012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1992 - 6 PB 2.92
    Damit hat sich das Beschwerdegericht jedoch nicht in einer seine Entscheidung tragenden Weise in Widerspruch zu einem tragenden Rechtssatz des Beschlusses vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 - BVerwGE 61, 325 = Buchholz 238.31 § 68 BaWüPersVG Nr. 1, gesetzt.

    Dies gilt auch insoweit, als die Beschwerde rügt, in dem letzten Teil der Begründung zu 2 b des angegriffenen Beschlusses sei das Beschwerdegericht mit der Rechtsauffassung, der Personalrat dürfe sich nicht auf die Verfassungswidrigkeit einer Maßnahme berufen, soweit die Dienststelle diese für verfassungsgemäß halte, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - BVerwG 6 P 44/79]) abgewichen.

  • BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Absenkung der Eingangsvergütung - …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1992 - 6 PB 2.92
    Die Beschwerde meint zunächst, der auf S. 13 des angegriffenen Beschlusses gegebene Hinweis auf die in § 87 Abs. 1 HmbPersVG enthaltene Einschränkung "bei einer Regelung durch Rechtsvorschriften" führe zu dem tragenden Rechtssatz: "Der Normvollzug läßt eine Kontrolle durch die Personalvertretung entbehrlich erscheinen." Hierin sieht sie einen Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 -;, BVerwGE 50, 186, vom 16. Februar 1988 - BVerwG 6 P 24.86 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 57 sowie vom 2. Oktober 1990 - BVerwG 6 P 29.87 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 37. In dem Beschluß vom 13. Februar 1976 (…a.a.O.) ist zwar ausgeführt, die Mitbestimmung bestehe auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen als eine zusätzliche Kontrolle der Richtigkeit und begründe die vom Personalvertretungsgesetz angestrebte Mitverantwortung (…a.a.O. S. 189).

    Entsprechendes gilt auch für die Beschlüsse vom 16. Februar 1988 (a.a.O.) sowie vom 2. Oktober 1990 (…a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87

    Personalvertretungsrecht: Zuweisung von Jugendlichen zur außerbetrieblichen …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1992 - 6 PB 2.92
    Die Beschwerde meint zunächst, der auf S. 13 des angegriffenen Beschlusses gegebene Hinweis auf die in § 87 Abs. 1 HmbPersVG enthaltene Einschränkung "bei einer Regelung durch Rechtsvorschriften" führe zu dem tragenden Rechtssatz: "Der Normvollzug läßt eine Kontrolle durch die Personalvertretung entbehrlich erscheinen." Hierin sieht sie einen Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 -;, BVerwGE 50, 186, vom 16. Februar 1988 - BVerwG 6 P 24.86 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 57 sowie vom 2. Oktober 1990 - BVerwG 6 P 29.87 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 37. In dem Beschluß vom 13. Februar 1976 (…a.a.O.) ist zwar ausgeführt, die Mitbestimmung bestehe auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen als eine zusätzliche Kontrolle der Richtigkeit und begründe die vom Personalvertretungsgesetz angestrebte Mitverantwortung (…a.a.O. S. 189).

    Entsprechendes gilt auch für die Beschlüsse vom 16. Februar 1988 (…a.a.O.) sowie vom 2. Oktober 1990 (a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Angabe der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag - Ausübung des Ermessensspielraums …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1992 - 6 PB 2.92
    Die Beschwerde meint zunächst, der auf S. 13 des angegriffenen Beschlusses gegebene Hinweis auf die in § 87 Abs. 1 HmbPersVG enthaltene Einschränkung "bei einer Regelung durch Rechtsvorschriften" führe zu dem tragenden Rechtssatz: "Der Normvollzug läßt eine Kontrolle durch die Personalvertretung entbehrlich erscheinen." Hierin sieht sie einen Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 -;, BVerwGE 50, 186, vom 16. Februar 1988 - BVerwG 6 P 24.86 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 57 sowie vom 2. Oktober 1990 - BVerwG 6 P 29.87 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 37. In dem Beschluß vom 13. Februar 1976 (a.a.O.) ist zwar ausgeführt, die Mitbestimmung bestehe auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen als eine zusätzliche Kontrolle der Richtigkeit und begründe die vom Personalvertretungsgesetz angestrebte Mitverantwortung (…a.a.O. S. 189).
  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages …

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1992 - 6 PB 2.92
    Das Beschwerdegericht hat zwar zur Begründung seiner Auffassung, selbst im Falle eines Mitbestimmungsrechts sei der Antrag unbegründet, weil der Antragsteller die Zustimmung zur Einstellung von Referendaren aus Gründen verweigert habe, die außerhalb des Tatbestandes der Mitbestimmung lägen, darauf hingewiesen, daß der Antragsteller Belange derer vertreten hat, die nach dessen Ansicht Vorrang hätten (S. 13 unten des angegriffenen Beschlusses); dazu hat es auf seinen Beschluß vom 18. Februar 1991 und die darin erwähnte Rechtsprechung des Senats zum Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei Einstellungen verwiesen, nämlich der Wahrnehmung der Interessen der bereits in der Dienststelle Beschäftigten (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 = Buchholz 251.3 § 65 BrPersVG Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.1999 - 6 PB 10.99

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Abweichung von einer divergenzfähigen …

    Eine solche Divergenz setzt weiterhin voraus, daß beide Entscheidungen entweder auf der Grundlage derselben Vorschrift oder auf der Grundlage wörtlich übereinstimmender und daher für eine Divergenz grundsätzlich in Betracht kommender Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts ergangen sind (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1992 - BVerwG 6 PB 2.92 - Buchholz 251.4 § 19 HmbPersVG Nr. 1; 18. April 1995 - BVerwG 6 PB 1.95 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 1 und vom 28. Juni 1996 - BVerwG 6 PB 19.95 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 12).
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