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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1983 - 6 PB 21.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2291
BVerwG, 12.12.1983 - 6 PB 21.83 (https://dejure.org/1983,2291)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1983 - 6 PB 21.83 (https://dejure.org/1983,2291)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1983 - 6 PB 21.83 (https://dejure.org/1983,2291)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer …

    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 - und vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 22.05.1989 - 6 PB 3.89

    Rechtsmittel

    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st.Rspr. des Senats, vgl.z.B. Beschlüsse vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 - undvom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - undvom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86

    Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem …

    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 -).
  • BVerwG, 30.04.1990 - 6 PB 2.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Falle des …

    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbst verständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (st.Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 - und vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 01.07.1986 - 6 PB 6.86

    Definition des Begriffs des Beschäftigter hinsichtlich einer Mitbestimmung bei …

    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 -).
  • BVerwG, 20.06.1988 - 6 PB 4.88

    Rechtsmittel

    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (vgl.Beschlüsse vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 - undvom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 -).
  • BVerwG, 28.11.1984 - 6 PB 27.84

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz bei Streitigkeiten aus dem …

    Fehlt es an dieser Voraussetzung, dann ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichem Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (Beschluß vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 -).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 6 PB 20.84

    Rechtsmittel

    Eine solche Divergenz setzt voraus, daß beide Entscheidungen entweder auf der Grundlage derselben Vorschrift oder auf der Grundlage wörtlich übereinstimmender und daher für eine Divergenz grundsätzlich in Betracht kommender Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts ergangen sind (vgl.Beschluß vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83) -.
  • BVerwG, 05.07.1985 - 6 PB 4.85

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz - Divergenz bei Vorliegen des …

    Fehlt es daran, dann ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1983 - BVerwG 6 PB 21.83 -).
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