Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.1984 - 6 PB 23.84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz bei Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht - Unterscheidung einer Umsetzung im personalvertretungsrechtlichen Sinne von sonstigen Änderungen des einem Beamten zugewiesenen Aufgabenbereich
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1984 - CL 29/83
- BVerwG, 09.11.1984 - 6 PB 23.84
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.04.1984 - 6 P 3.83
Änderung der Verwendung eines Polizeibeamten - Wechsel vom Objektschutzdienst zu …
Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 6 PB 23.84
Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg, weil die mit ihr erhobene Rüge, der angegriffene Beschluß weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1984 - BVerwG 6 P 3.83 - ab, nicht durchgreift.Dienstpostens" einhergehen müsse, weicht das Beschwerdegericht nicht von den tragenden Erwägungen des von der Beschwerde als Divergenzentscheidung bezeichneten Beschlusses des Senats vom 3. April 1984 - BVerwG 6 P 3.83 - ab.
- BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 8.95
Personalvertretungsrecht - Begriff der mitbestimmungspflichtigen
Entscheidend ist allein, daß dieses - zusätzliche - subjektive Kriterium nicht isoliert betrachtet werden darf (Beschluß vom 9. November 1984 - BVerwG 6 PB 23.84 -): Änderungen des personellen Umfeldes und der zu erfüllenden Aufgaben allein reichen nicht aus, um eine Umsetzung im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LPVG NW zu bejahen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1992 - CL 16/89
Schulwechsel; Mitbestimmungspflichtige Umsetzung
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