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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.07.1988 - 6 PB 6.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8443
BVerwG, 01.07.1988 - 6 PB 6.88 (https://dejure.org/1988,8443)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1988 - 6 PB 6.88 (https://dejure.org/1988,8443)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1988 - 6 PB 6.88 (https://dejure.org/1988,8443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsverfahren - Rüge unzureichender Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung - …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1988 - 6 PB 6.88
    Mit diesen Erwägungen hat das Beschwerdegericht keinen Rechtssatz aufgestellt, der den tragenden Gründen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1987 - BVerwG 6 P 22.84 - (BVerwGE 78, 65 = Buchholz 251.0 § 69 BaWüPersVG Nr. 1 = PersR 1988, 18) widersprechen würde.
  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 P 4.83

    Mitbestimmungsspielraum - Personelle Maßnahmen - Zustimmungsverweigerung - …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1988 - 6 PB 6.88
    Soweit sich der Personalrat auf einen bestimmten gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand oder Verweigerungsgrund beruft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 74, 273 ) die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung lediglich davon abhängig, ob sie sich dem in Anspruch genommenen Mitbestimmungstatbestand oder Verweigerungsgrund zuordnen läßt oder ob das offensichtlich nicht möglich ist.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1988 - 6 PB 6.88
    Der angegriffene Beschluß weicht auch nicht von dem Beschluß des Senats vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - (Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 8 = NVwZ 1987, 139 = PersV 1987, 157 = ZBR 1987, 82) ab, wonach die Begründung der Zustimmungsverweigerung des Personalrats es zumindest als möglich erscheinen lassen muß, daß ein Mitbestimmungstatbestand gegeben ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2001 - 1 A 2277/99

    Landespersonalvertretungsrechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit …

    Rn. 68 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 1987 - 6 P 22.84 -, aaO., vom 1. Juli 1988 - 6 PB 6.88 -, PersV 1988, 532, und vom 16. Dezember 1992 - 6 P 29.91 -, PersV 1993, 365,.

    Eine Entscheidung darüber sollte, worauf auch der später ergangene Beschluss vom 1. Juli 1988 - 6 PB 6.88 - (…aaO.) hindeutet, in jener Entscheidung wohl offen bleiben.

  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86

    Arbeitsgerichtlicher Vergleich - Mitbestimmung der Personalvertretung - …

    Für die Anwendung der Mitbestimmungsregelung kommt es nicht darauf an, ob die personelle Maßnahme einseitig vom Arbeitgeber im Wege der Änderungskündigung vorgenommen oder - wie hier - durch (einvernehmliche) Änderung des Arbeitsvertrages vereinbart wird (vgl. BVerwGE 50, 186 ; Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 6 P 1.86 - <PersR 1988, 296>; BAGE 17, 248 ; 30, 214 ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 12/89

    Anspruch auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts an einer korrigierenden …

    Rn. 16 Zu diesen Fällen gehören nach ständiger Rechtsprechung aber insbesondere die korrigierende Höher- oder Rückgruppierung, bei der eine nach der ausgeübten Tätigkeit bisher zu niedrige oder zu hohe Eingruppierung bzw. Einreihung berichtigt wird (BVerwG a. zuletzt a.O.; Beschl. v. 4.8.1988 - 6 P 1.86 -, PersR 1988, 296).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.1991 - 17 L 17/89

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Rückgruppierung in eine niedrigere …

    Rn. 18 Zu diesen Fällen gehören nach ständiger Rechtsprechung aber insbesondere die korrigierende Höher- oder Rückgruppierung, bei der eine nach der ausgeübten Tätigkeit bisher zu niedrige oder zu hohe Eingruppierung bzw. Einreihung berichtigt wird (BVerwG a. zuletzt a.O.; Beschl. v. 4.8.1988 - 6 P 1.86 -, PersR 1988, 296).
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