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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6407
BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08 (https://dejure.org/2008,6407)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2008 - 6 PB 7.08 (https://dejure.org/2008,6407)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2008 - 6 PB 7.08 (https://dejure.org/2008,6407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BPersVG § 6 Abs. 3, § 55
    Fortbestehen eines Gesamtpersonalrats

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 6 Abs. 3, § 55

  • Judicialis

    BPersVG § 6 Abs. 3; ; BPersVG § 55

  • Wolters Kluwer

    Fortbestehen des Gesamtpersonalrats trotz Vornahme von organisatorischen Änderungsmaßnahmen; Feststellung des Fortbestands eines Gesamtpersonalrats als zulässiger Gegenstand eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens; Beteiligung des Personalrats einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 6 Abs. 3 § 55
    Personalvertretungsrecht: Fortbestehen eines Gesamtpersonalrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 653 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.06.1978 - 6 P 5.78

    Militärische Dienststellen - Personalräte für Zivilbeschäftigte - …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08
    Ebenso wie die Frage, ob ein Gesamtpersonalrat zu bilden ist (vgl. dazu Beschluss vom 20. Juni 1978 - BVerwG 6 P 5.78 - Buchholz 238.3 A § 6 BPersVG Nr. 2), kann die Frage, ob ein früher errichteter Gesamtpersonalrat fortbesteht, nach § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG zulässiger Gegenstand eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens sein.

    Seine prozessrechtliche Beteiligungsbefugnis behält er bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens (vgl. Beschluss vom 20. Juni 1978 a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

    Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08
    Denn sie werden durch die gerichtliche Entscheidung unmittelbar in ihrer personalvertretungsrechtlichen Rechtsposition berührt (vgl. dazu Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 7.03 - BVerwGE 119, 363 = Buchholz 451.9 Art. 234 EG-Vertrag Nr. 2 S. 22 …und vom 22. März 2006 - BVerwG 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 MBGSH Nr. 1 Rn. 19).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08
    Der Beteiligte will geklärt wissen, "ob die mit einem personalvertretungsrechtlichen Feststellungsbegehren vertretene Rechtsbehauptung eines auf der Grundlage von § 6 Abs. 3 BPersVG gebildeten örtlichen Personalrats, er bestehe entgegen der Rechtsauffassung des Dienststellenleiters fort, weil bestimmte organisatorische Maßnahmen nicht zur Auflösung des Dienststellenteils geführt hätten, bei dem er gebildet wurde, zur Folge hat, dass auch der nach § 55 BPersVG gebildete Gesamtpersonalrat fortbesteht, ohne dass es auf die Richtigkeit der Rechtsbehauptung des örtlichen Personalrats ankäme." Diese Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung im Rechtsbeschwerdeverfahren, weil ihre Beantwortung offenkundig ist (vgl. zu diesem Maßstab bei der Beurteilung der Grundsatzrüge: BAG, Beschlüsse vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 rechtliches Gehör Bl. 26 R …und vom 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - juris Rn. 3).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZN 793/07

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08
    Der Beteiligte will geklärt wissen, "ob die mit einem personalvertretungsrechtlichen Feststellungsbegehren vertretene Rechtsbehauptung eines auf der Grundlage von § 6 Abs. 3 BPersVG gebildeten örtlichen Personalrats, er bestehe entgegen der Rechtsauffassung des Dienststellenleiters fort, weil bestimmte organisatorische Maßnahmen nicht zur Auflösung des Dienststellenteils geführt hätten, bei dem er gebildet wurde, zur Folge hat, dass auch der nach § 55 BPersVG gebildete Gesamtpersonalrat fortbesteht, ohne dass es auf die Richtigkeit der Rechtsbehauptung des örtlichen Personalrats ankäme." Diese Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung im Rechtsbeschwerdeverfahren, weil ihre Beantwortung offenkundig ist (vgl. zu diesem Maßstab bei der Beurteilung der Grundsatzrüge: BAG, Beschlüsse vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 rechtliches Gehör Bl. 26 R und vom 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter; …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08
    Denn sie werden durch die gerichtliche Entscheidung unmittelbar in ihrer personalvertretungsrechtlichen Rechtsposition berührt (vgl. dazu Beschlüsse vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 7.03 - BVerwGE 119, 363 = Buchholz 451.9 Art. 234 EG-Vertrag Nr. 2 S. 22 und vom 22. März 2006 - BVerwG 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 MBGSH Nr. 1 Rn. 19).
  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97

    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08
    Wird in dem gerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt, dass der Gesamtpersonalrat nicht fortbesteht, so endet wegen § 6 Abs. 3, § 55 BPersVG auch die Existenz der genannten "örtlichen" Personalräte (vgl. in diesem Zusammenhang zur Beteiligung der Betriebsräte im Verfahren wegen Bestehens und Befugnissen eines Gesamtbetriebsrats: BAG, Beschlüsse vom 15. August 1978 - 6 ABR 56/77 - AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972, vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP Nr. 12 zu § 81 ArbGG 1979 sowie vom 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135 ).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87

    Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08
    Wird in dem gerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt, dass der Gesamtpersonalrat nicht fortbesteht, so endet wegen § 6 Abs. 3, § 55 BPersVG auch die Existenz der genannten "örtlichen" Personalräte (vgl. in diesem Zusammenhang zur Beteiligung der Betriebsräte im Verfahren wegen Bestehens und Befugnissen eines Gesamtbetriebsrats: BAG, Beschlüsse vom 15. August 1978 - 6 ABR 56/77 - AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972, vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP Nr. 12 zu § 81 ArbGG 1979 sowie vom 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135 ).
  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08
    Wird in dem gerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt, dass der Gesamtpersonalrat nicht fortbesteht, so endet wegen § 6 Abs. 3, § 55 BPersVG auch die Existenz der genannten "örtlichen" Personalräte (vgl. in diesem Zusammenhang zur Beteiligung der Betriebsräte im Verfahren wegen Bestehens und Befugnissen eines Gesamtbetriebsrats: BAG, Beschlüsse vom 15. August 1978 - 6 ABR 56/77 - AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972, vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 60/87 - AP Nr. 12 zu § 81 ArbGG 1979 sowie vom 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135 ).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 6 P 5.04

    Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten in militärischen Dienststellen; …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08
    Antragsbefugt ist auch der betroffene Gesamtpersonalrat selbst, weil es um seine eigene Rechtsposition geht (vgl. Beschluss vom 23. September 2004 - BVerwG 6 P 5.04 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 77 S. 5).
  • BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Divergenzrevision - Formerfordernisse für …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2008 - 6 PB 7.08
    Der Beteiligte will geklärt wissen, "ob die mit einem personalvertretungsrechtlichen Feststellungsbegehren vertretene Rechtsbehauptung eines auf der Grundlage von § 6 Abs. 3 BPersVG gebildeten örtlichen Personalrats, er bestehe entgegen der Rechtsauffassung des Dienststellenleiters fort, weil bestimmte organisatorische Maßnahmen nicht zur Auflösung des Dienststellenteils geführt hätten, bei dem er gebildet wurde, zur Folge hat, dass auch der nach § 55 BPersVG gebildete Gesamtpersonalrat fortbesteht, ohne dass es auf die Richtigkeit der Rechtsbehauptung des örtlichen Personalrats ankäme." Diese Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung im Rechtsbeschwerdeverfahren, weil ihre Beantwortung offenkundig ist (vgl. zu diesem Maßstab bei der Beurteilung der Grundsatzrüge: BAG, Beschlüsse vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - AP Nr. 3 zu § 72a ArbGG 1979 rechtliches Gehör Bl. 26 R …und vom 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.02.2009 - 6 PB 25.08

    Letztentscheidung der obersten Dienstbehörde.

    Diese Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung im Rechtsbeschwerdeverfahren, weil ihre Beantwortung offenkundig ist (vgl. zu diesem Maßstab bei der Beurteilung der Grundsatzrüge: Beschluss vom 23. April 2008 - BVerwG 6 PB 7.08 - Buchholz 250 § 55 BPersVG Nr. 4 Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15

    Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands

    Rn. 4 In Fällen einer Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung sind zwar gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 83 Abs. 3 ArbGG neben der Personalvertretung, deren Wahl angefochten wird und um deren Bestand gestritten wird, auch diejenigen Personalvertretungen zu hören, deren personalvertretungsrechtliche Rechtsposition durch die Entscheidung unmittelbar berührt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2006 - 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 19 und vom 23. April 2008 - 6 PB 7.08 - Buchholz 250 § 55 BPersVG Nr. 4 Rn. 4).
  • BVerwG, 14.09.2011 - 6 PB 14.11

    Zuständigkeit des Hauptpersonalrats; Erlass von Verwaltungsvorschriften durch den …

    Eine Rechtsfrage bedarf nicht der Klärung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren, wenn sie bereits höchstrichterlich entschieden oder ihre Beantwortung offenkundig ist (vgl. Beschluss vom 23. April 2008 - BVerwG 6 PB 7.08 - Buchholz 250 § 55 BPersVG Nr. 4 Rn. 2; BAG, Beschlüsse vom 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157 …und vom 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - AP Nr. 52 zu § 75 BetrVG 1972 Rn. 3).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …

    Rn. 4 In Fällen einer Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung sind zwar gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 83 Abs. 3 ArbGG neben der Personalvertretung, deren Wahl angefochten wird und um deren Bestand gestritten wird, auch diejenigen Personalvertretungen zu hören, deren personalvertretungsrechtliche Rechtsposition durch die Entscheidung unmittelbar berührt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2006 - 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 19 und vom 23. April 2008 - 6 PB 7.08 - Buchholz 250 § 55 BPersVG Nr. 4 Rn. 4).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 8.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …

    Rn. 4 In Fällen einer Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung sind zwar gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 83 Abs. 3 ArbGG neben der Personalvertretung, deren Wahl angefochten wird und um deren Bestand gestritten wird, auch diejenigen Personalvertretungen zu hören, deren personalvertretungsrechtliche Rechtsposition durch die Entscheidung unmittelbar berührt wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2006 - 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 19 und vom 23. April 2008 - 6 PB 7.08 - Buchholz 250 § 55 BPersVG Nr. 4 Rn. 4).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im …

    Rn. 4 In Fällen einer Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung sind zwar gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 83 Abs. 3 ArbGG neben der Personalvertretung, deren Wahl angefochten wird und um deren Bestand gestritten wird, auch diejenigen Personalvertretungen zu hören, deren personalvertretungsrechtliche Rechtspositionen durch die Entscheidung unmittelbar berührt werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2006 - 6 P 10.05 - Buchholz 251.95 § 84 S-HPersVG Nr. 1 Rn. 19 und vom 23. April 2008 - 6 PB 7.08 - Buchholz 250 § 55 BPersVG Nr. 4 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Neuorganisation der Besonderen …

    Rn. 12 Nachdem die Beteiligten vorliegend um die weitere Existenz des Antragstellers streiten, ist dessen Parteifähigkeit - ebenso wie die der weiteren Beteiligten zu 2 bis 8, die als örtliche Personalräte am vorliegenden Verfahren beteiligt sind (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.2008 - 6 PB 7.08 - PersR 2008, 451) - als Prozessvoraussetzung zu fingieren (vgl. BAG, U.v. 24.6.2006 - 2 AZR 208.03 - PersR 2005, 208).
  • VGH Bayern, 23.10.2014 - 18 P 13.2490

    Neuorganisation der Besonderen Dienststelle Familienkasse der Bundesagentur für …

    Rn. 14 1. Nachdem die Beteiligten vorliegend um die weitere Existenz des Antragstellers streiten, ist dessen Parteifähigkeit - ebenso wie die der weiteren Beteiligten zu 2 bis 8, die als örtliche Personalräte am vorliegenden Verfahren beteiligt sind (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.2008 - 6 PB 7.08 - PersR 2008, 451) - als Prozessvoraussetzung zu fingieren (vgl. BAG, U.v. 24.6.2004 - 2 AZR 208/03 - PersR 2005, 208).
  • VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 7 P 12.02153

    Endgültiger Wegfall des Gesamtpersonalrates bei der Besonderen Dienststelle …

    Rn. 21 Das Inkrafttreten der ersten und zweiten Stufe der Neuorganisation des Familienkassenwesens zum 1. Januar 2013 bzw. zum 1. Mai 2013 steht der Antragsbefugnis des betroffenen Gesamtpersonalrats, um dessen eigene Rechtsposition es im vorliegenden Rechtsstreit geht, nicht entgegen, dieser behält vielmehr seine Beteiligungsbefugnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des vorliegenden Verfahrens (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.2008, Az. 6 PB 7/08, juris, Rd.Nr. 3; BayVGH, B.v. 19.2.2013, Az. 18 PC 13.23, juris, Rd.Nr. 12).
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