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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.09.2005 - 6 PB 8.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19714
BVerwG, 28.09.2005 - 6 PB 8.05 (https://dejure.org/2005,19714)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.2005 - 6 PB 8.05 (https://dejure.org/2005,19714)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 2005 - 6 PB 8.05 (https://dejure.org/2005,19714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2005 - 6 PB 8.05
    Doch hat das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit von Schulungen für Betriebsratsmitglieder zum allgemeinen Arbeitsrecht wegen dessen enger Verflechtung mit dem Betriebsverfassungsrecht generell, d.h. ohne Nachweis eines besonderen Erfordernisses, anerkannt und dabei sowohl auf die allgemeine Überwachungspflicht des Betriebsrats als auch auf seine Mitbestimmungsrechte in personellen und sozialen Angelegenheiten verwiesen (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186, 191 f.) [BAG 16.10.1986 - 6 ABR 14/84].

    Dementsprechend hält das Bundesarbeitsgericht ausweislich der zitierten Entscheidung, auf welche der Antragsteller seine Beschwerde maßgeblich stützt, die Entsendung eines Betriebsratsmitgliedes, das bereits längere Zeit im Betriebsrat mitgearbeitet hat, zu einer Schulungsveranstaltung "Grundkenntnisse des Arbeitsrechts" regelmäßig nicht für erforderlich, weil anzunehmen ist, dass die Grundkenntnisse durch die langjährige Tätigkeit im Betriebsrat bereits erworben wurden (Beschluss vom 16. Oktober 1986, a.a.O. S. 192 f.).

  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 9.02

    Schulungskosten; Antragsbefugnis des Personalrats; fehlende Haushaltsmittel; …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2005 - 6 PB 8.05
    Bei diesem Verständnis handelte es sich bei einer Schulungsveranstaltung zu Grundlagen des Arbeitsrechts nicht um eine Grundschulung, welcher das Personalratsmitglied bedarf, um seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben zu können (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - BVerwGE 118, 1, 9) [BVerwG 26.02.2003 - 6 P 9/02], sondern um eine Spezialschulung, die das Personalratsmitglied benötigt, um den ihm innerhalb der Personalvertretung zukommenden besonderen Aufgaben gerecht werden zu können (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 10.02 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 32 S. 10).

    Denn zu einem späteren Zeitpunkt kann die Grundschulung ihren Zweck nicht mehr erfüllen, weil anzunehmen ist, dass sich das betreffende Personalratsmitglied inzwischen das zur Bewältigung seiner Personalratstätigkeit erforderliche Grundwissen auf andere als die im Gesetz vorgesehene Weise angeeignet hat (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - a.a.O. S. 10).

  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 10.02

    Kosten für die Teilnahme an einer Spezialschulung; fehlende Haushaltsmittel; …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2005 - 6 PB 8.05
    Bei diesem Verständnis handelte es sich bei einer Schulungsveranstaltung zu Grundlagen des Arbeitsrechts nicht um eine Grundschulung, welcher das Personalratsmitglied bedarf, um seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben zu können (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - BVerwGE 118, 1, 9) [BVerwG 26.02.2003 - 6 P 9/02], sondern um eine Spezialschulung, die das Personalratsmitglied benötigt, um den ihm innerhalb der Personalvertretung zukommenden besonderen Aufgaben gerecht werden zu können (vgl. Beschluss vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 10.02 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 32 S. 10).
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 17.78

    Freistellung für eine Schulungsveranstaltung durch die Dienststelle - Anspruch …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2005 - 6 PB 8.05
    Zwar geht die bislang zum angesprochenen Themenkreis vorliegende Senatsrechtsprechung dahin, dass die Teilnahme an Schulungen zu Grundlagen des Arbeitsrechts nicht für alle, sondern nur für einzelne Personalratsmitglieder erforderlich ist, die im Personalrat mit diesen Fragen befasst sind (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 5; Beschluss vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 12).
  • BVerwG, 22.07.1982 - 6 P 42.79

    Kostenerstattung bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen und …

    Auszug aus BVerwG, 28.09.2005 - 6 PB 8.05
    Zwar geht die bislang zum angesprochenen Themenkreis vorliegende Senatsrechtsprechung dahin, dass die Teilnahme an Schulungen zu Grundlagen des Arbeitsrechts nicht für alle, sondern nur für einzelne Personalratsmitglieder erforderlich ist, die im Personalrat mit diesen Fragen befasst sind (vgl. Beschluss vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 17.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 5; Beschluss vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 12).
  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter …

    Während es in der Beschwerdeinstanz zuletzt ausschließlich um die Ansprüche der neu gewählten Personalratsmitglieder auf die Teilnahme an weiteren Grundschulungen bis zum Ablauf des auf die Personalratswahl folgenden Kalenderjahrs ging, erstrecken sich der Haupt- und der erste Hilfsantrag darauf, ob ein solcher Anspruch auch dann besteht, wenn das Personalratsmitglied bereits mehr als drei Jahre im Amt ist, sich seine Amtszeit somit bereits dem Ende zuneigt (verneinend Beschlüsse vom 26. Februar 2003 - BVerwG 6 P 9.02 - BVerwGE 118, 1 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 31 S. 7 f. und vom 28. September 2005 - BVerwG 6 PB 8.05 - Rn. 8).
  • OVG Saarland, 17.07.2014 - 4 A 492/13

    Anspruch neu gewählter Personalratsmitglieder auf Freistellung unter …

    Rn. 49 vgl. zur zeitlichen Grenze des Anspruches auf Grundschulung BVerwG, Beschlüsse vom 26.2.2003 - 6 P 9/02 -, zitiert nach juris, und vom 28.9.2005 - 6 PB 8.05 -, abrufbar auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2018 - 20 A 2349/17

    Freistellung der Mitglieder des Personalrats unter Fortzahlung der Bezüge und …

    Rn. 32 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 2005 - 6 PB 8.05 - (abrufbar unter www.bverwg.de) und vom 26. Februar 2003 - 6 P 9.02 -, juris, Rn. 33; ebenso OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 14. August 2015 - OVG 62 PV 16.14 -, juris, Rn. 32, und vom 16. Januar 2014 - OVG 62 PV 14.12 -, juris, Rn. 20; zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse durch langjährige praktische Erfahrung siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1994 - 6 P 36.93 -, juris, Rn. 27, und vom 23. April 1991 - 6 P 19.89 -, juris, Rn. 20; BAG, Beschlüsse vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 -, juris, Rn. 14, und vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 -, juris, Rn. 22.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2026 - 34 A 2434/25

    Freistellung und Kostenübernahme für die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an …

    Rn. 45 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 2005 - 6 PB 8.05 - (abrufbar unter www.bverwg.de) und vom 26. Februar 2003 - 6 P 9.02 -, juris, Rn. 33; ebenso OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2018 - 20 A 2349/17.PVL -, juris, Rn. 26 ff.; OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 14. August 2015 - OVG 62 PV 16.14 -, juris, Rn. 32, und vom 16. Januar 2014 - OVG 62 PV 14.12 -, juris, Rn. 20; zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse durch langjährige praktische Erfahrung siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1994 - 6 P 36.93 -, juris, Rn. 27, und vom 23. April 1991 - 6 P 19.89 -, juris, Rn. 20; BAG, Beschlüsse vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 -, juris, Rn. 14, und vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 -, juris, Rn. 22.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2015 - 62 PV 16.14

    Grundschulung im Kündigungsschutzrecht; Schulungsbedarf langjähriger …

    Ausnahmsweise kann auch noch später eine Grundschulung subjektiv erforderlich sein, wenn das hinreichend begründet wird (BVerwG, Beschluss vom 28. September 2005 - 6 PB 8.05 - Homepage des Gerichts Rn. 8;… auch das BAG verlangt a.a.O. - Rn. 14, nach längerer Zugehörigkeit zum Betriebsrat eine konkrete Darlegung der die Erforderlichkeit begründenden Umstände).
  • VG Ansbach, 21.09.2018 - AN 7 PE 18.01811

    Freistellung für Grundschulung für Neu-Personalratsmitglieder

    Bei der vom Bundesverwaltungsgericht benannten Frist von 1, 5 Jahren handelt es sich auch nicht um eine starre Ausschlussfrist, die zudem im Zusammenhang mit der Frage, ob die Nichteinplanung der Gelder in den Haushalt berücksichtigt werden muss ergangen ist (vgl. hierzu auch BVerwG, B.v. 28.9.2005, 6 PB 8.05 - veröffentlicht auf der Internetseite des BVerwG).
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