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Rechtsprechung
   LG München I, 11.12.2018 - 6 Qs 16/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,49658
LG München I, 11.12.2018 - 6 Qs 16/18 (https://dejure.org/2018,49658)
LG München I, Entscheidung vom 11.12.2018 - 6 Qs 16/18 (https://dejure.org/2018,49658)
LG München I, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 6 Qs 16/18 (https://dejure.org/2018,49658)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 172
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19
    Denn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten ist nach der jüngeren Rechtsprechung gerade keine notwendige Voraussetzung für die Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen, da eine schützenswerte Vertrauensbeziehung zur Vorbereitung einer Verteidigung auch dann bestehen kann, wenn der Beschuldigte lediglich befürchtet, es werde zukünftig ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt werden (LG München, Beschluss vom 11.12.2018 - 6 Qs 16/18, NStZ 2019, 172, Rn. 27 ff.; LG Braunschweig…, Beschluss vom 21.07.2015 - 6 Qs 116/15 - juris, Rn. 10; LG Hamburg…, Beschluss vom 17.08.2016 - 618 Qs 30/16, StraFo 2016, 463, Rn. 27 ff.; LG Gießen…, Beschluss vom 25.06.2012 - 7 Qs 100/12, wistra 2012, 409, Rn. 11).

    Vor diesem Hintergrund wäre es aber mit der von § 97 Abs. 1 StPO und 148 Abs. 1 StPO bezweckten Gewährleistung einer geordneten und effektiven Verteidigung, die unabdingbar das schutzwürdige Vertrauen des Mandanten in die Vertraulichkeit der Korrespondenz mit seinem Rechtsanwalt erfordert, unvereinbar, wenn der Mandant jederzeit damit rechnen müsste, dass die vor seiner formellen Beschuldigtenstellung geführte Korrespondenz von den Ermittlungsbehörden umfassend verwertet und gegen ihn verwendet werden könnte (so ausdrücklich LG München, Beschluss vom 11.12.2018 - 6 Qs 16/18, NStZ 2019, 172, Rn. 31).

    Maßgeblich ist in diesem Fall für das Eingreifen des Beschlagnahmeschutzes vielmehr nur, ob es sich überhaupt um solche Unterlagen handelt, die in objektiv nachvollziehbarer Weise im Rahmen einer Mandatsbeziehung erstellt wurden, die auf die strafrechtliche Verteidigung des Mandanten gegen diejenigen Vorwürfe gerichtet ist, welche Gegenstand des gegen den Beschuldigten geführten Ermittlungsverfahren sind (LG München, Beschluss vom 11.12.2018 - 6 Qs 16/18, NStZ 2019, 172, Rn. 23).

  • LG Mannheim, 15.10.2020 - 24 Qs 3/20

    Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungskorrespondenz vor Einleitung eines …

    Kontext der Entscheidung Die Entscheidung des LG Mannheim fügt sich in eine Reihe weiterer begrüßenswerter Entscheidungen zum Beschlagnahmeschutz von Verteidigungsunterlagen ein und deckt sich mit der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. u.a. LG Hamburg, Beschl. v. 17.08.2016 - 618 Qs 30/16; LG München I, Beschl. v. 11.12.2018 - 6 Qs 16/18 - NStZ 2019, 172; Park, Durchsuchung …und Beschlagnahme, 2018, § 3 Rn. 586).

    Daneben entspricht es der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass der Beschlagnahmeschutz des § 97 Abs. 1 StPO (i.V.m. § 148 Abs. 1 StPO) auch für solche Verteidigungsunterlagen gilt, die schon vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens entstanden sind (vgl. LG Gießen, Beschl. v. 25.06.2012 - 7 Qs 100/12; LG Braunschweig, Beschl. v. 21.07.2015 - 6 Qs 116/15; LG München I, Beschl. v. 11.12.2018 - 6 Qs 16/18 - NStZ 2019, 172;… Hauschild in: MünchKomm StPO, 1. Aufl. 2014, § 97 Rn. 29).

    Im Gegensatz dazu vermag das Gebot einer effektiven Strafverfolgung nach Ansicht des LG Mannheim und weiterer Gerichte eine Beschlagnahme von vor Verfahrenseinleitung angefertigten Verteidigungsunterlagen gerade nicht zu rechtfertigen (…LG Gießen, Beschl. v. 25.06.2012 - 7 Qs 100/12 Rn. 7 ff.;… LG Hamburg, Beschl. v. 17.08.2016 - 618 Qs 30/16 Rn. 27 ff.; LG München I, Beschl. v. 11.12.2018 - 6 Qs 16/18 - NStZ 2019, 172, 174).

  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

    Dementsprechend stellt sich die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob § 148 StPO bereits greift, bevor eine Person als Beschuldigter zu qualifizieren ist (so die wohl herrschende Rechtsprechung, vgl. LG Gießen, Beschl. v. 25.06.2012 - 7 Qs 100/12; LG Braunschweig, Beschl. v. 21.07.2015 - 6 Qs 116/15; LG München I, Beschl. v. 11.12.2018 - 6 Qs 16/18 - NStZ 2019, 172; LG Hamburg, Beschl. v. 17.08.2016 - 618 Qs 30/16; LG Mannheim, Beschluss vom 15.10.2020, 24 Qs 3/20;… a.A. LG Bonn, Beschl. v. 10.09.2010 - 27 Qs 21/10 Rn. 18 ff.; LG Bonn, Beschl. v. 21.06.2012 - 27 Qs 2/12 - NZWiSt 2013, 21, 25 f.; LG Oldenburg, Beschl. v. 31.07.2018 - 2 KLs 98/16) vorliegend nicht.
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