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| BSG, 26.06.1959 - 6 RKa 2/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1959, 793
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 14.03.2013 - B 13 R 5/11 R
Aufrechnung von Beitragsansprüchen durch den Rentenversicherungsträger - …
Die Geltendmachung als Verfahrensmangel erstmals im Revisionsverfahren ist dagegen ausgeschlossen (vgl bereits BSG vom 26.6.1959 - 6 RKa 2/57 - SozR Nr. 133 zu § 162 SGG Bl Da 39 Rücks - Juris RdNr 2; s auch BGH Beschluss vom 22.9.2008 - II ZR 235/07 - DStR 2008, 2228 RdNr 5; BVerwG Beschluss vom 9.9.2009 - 4 BN 4/09 - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 2010, 67, 69 <unter 1.8>;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 139 RdNr 6).. - BSG, 13.12.2023 - B 10 ÜG 1/23 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - …
Eine andere Beurteilung käme nur in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigten, das Gericht habe bei seiner Entscheidung die mündliche Verhandlung unbeachtet gelassen (BSG Beschluss vom 2.8.2001 - B 7 AL 28/01 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 26.6.1959 - 6 RKa 2/57 - SozR Nr. 133 zu § 162 SGG - juris RdNr 3; für den Strafprozess vgl BGH Beschluss vom 10.11.2004 - 1 StR 414/04 - juris). - BSG, 26.05.2015 - B 4 AS 34/15 B
Aufhebung von SGB-II -Bewilligungen
Die aus Sicht der Klägerin vorhandenen Unrichtigkeiten bzw Unvollständigkeiten begründen jedoch keinen Verfahrensfehler im Sinne der Rechtsmittelzulassungsvorschriften (BSG Beschluss vom 23.2.2010 - B 13 R 457/09 B, RdNr 6; BSG Beschluss vom 26.6.1959 - 6 RKa 2/57 - SozR Nr. 133 zu § 162 SGG). - BSG, 23.04.2024 - B 12 BA 41/23 B
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Fehlen von …
Ohne die Darlegung besonderer Umstände ist nicht aufgezeigt, das Gericht sei zur Anhörung und Prüfung neuen Vorbringens seitens der Beteiligten nicht bereit gewesen und habe deshalb das rechtliche Gehör in der mündlichen Verhandlung versagt (vgl BSG Beschluss vom 2.8.2001 - B 7 AL 28/01 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 26.6.1959 - 6 RKa 2/57 - SozR Nr. 133 zu § 162 SGG - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 13.12.2023 - B 10 ÜG 1/23 B - juris RdNr 15) .
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