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Rechtsprechung
   BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,234
BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92 (https://dejure.org/1992,234)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1992 - 6 RKa 3/92 (https://dejure.org/1992,234)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 3/92 (https://dejure.org/1992,234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 194
 
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Wird zitiert von ... (93)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer …

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92
    Er hat deshalb verlangt, die Prüfungseinrichtungen müßten sich für eine der genannten Beweismethoden entscheiden und die gewählte Methode im Bescheid eindeutig benennen (vgl zuletzt BSGE 69, 138, 142 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6 mwN).

    Das BSG hat dies schon bisher verschiedentlich als zulässig, angesehen (BSGE 69, 138, 143 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6 S 26;… SozR 3-2500 § 106 Nr. 13;… im Ergebnis auch schon BSGE 50, 84, 86 f = SozR 2200 § 368e Nr. 4); der Senat hält daran im Grundsatz fest.

    Die Revision bezieht sich damit auf das Urteil des Senats vom 31. Juli 1991 (BSGE 69, 138 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6), in dem den Prüfungsinstanzen vorgeschrieben worden ist, bei einer Einzelleistungsprüfung stets auch den Gesamtfallwert im Bescheid zu dokumentieren und bei der Beweiswürdigung in Rechnung zu stellen.

    Soweit der Senat im Urteil vom 31. Juli 1991 (BSGE 69, 138, 145 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6) für die Fälle einer Kürzung bei einzelnen Leistungspositionen von dieser Rechtsprechung abgewichen ist, wird daran nicht festgehalten.

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 4/90

    Sozialgerichtsverfahren - Tatsachenfeststellung - Krankenversicherung - …

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92
    Das BSG hat dies schon bisher verschiedentlich als zulässig, angesehen (…BSGE 69, 138, 143 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6 S 26; SozR 3-2500 § 106 Nr. 13;… im Ergebnis auch schon BSGE 50, 84, 86 f = SozR 2200 § 368e Nr. 4); der Senat hält daran im Grundsatz fest.

    Die Zahlen können dadurch beeinflußt sein, daß nicht alle Ärzte der Vergleichsgruppe die betreffende Leistung abrechnen (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 13) oder daß diese zwar allgemein, aber regelmäßig nur in geringem Umfang erbracht wird und deshalb bereits - in absoluten Zahlen gesehen - geringfügige Abweichungen hohe prozentuale Überschreitungen zur Folge haben.

  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 34/90

    Unwirtschaftlichkeit - Kassenarzt - Statistische Prüfung

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92
    Der Senat hat im Urteil vom 8. April 1992 (SozR 3-2500 § 106 Nr. 11) dargelegt, daß eine dahingehende Einschätzung zwar bei einem Gesamtleistungsvergleich im allgemeinen ohne weitere Begründung akzeptiert werden kann, daß aber in Fällen, in denen nur die Werte einer bestimmten Leistungssparte oder - wie vorliegend - nur Ansätze bestimmter Leistungspositionen miteinander verglichen werden, eine genauere Untersuchung der Vergleichsgrundlagen erfolgen muß, damit der Aussagewert der Statistik und darauf aufbauend die Plausibilität der von den Prüfgremien vorgenommenen Grenzziehung beurteilt werden können.
  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 18/80

    Kürzung von Kassenarzthornoraren - Begründung eines Prüfungsbescheids - Nennung …

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92
    Wird die gewählte Prüfungs-Grundmethode konsequent angewandt, so bestehen keine Einwände, wenn bei der Wahl des statistischen Vergleichs auch beispielhafte Einzelfallprüfungen und bei der Methode der Einzelfallprüfung auch statistische Erkenntnisse zur Beurteilung mit herangezogen werden (so ausdrücklich bereits BSGE 55, 110, 112 [BSG 18.05.1983 - 6 RKa 18/80] = SozR 2200 § 368n Nr. 27 S 82).
  • BSG, 15.04.1980 - 6 RKa 5/79

    Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise - Vergleich mit dem …

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92
    Das BSG hat dies schon bisher verschiedentlich als zulässig, angesehen (…BSGE 69, 138, 143 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6 S 26;… SozR 3-2500 § 106 Nr. 13; im Ergebnis auch schon BSGE 50, 84, 86 f = SozR 2200 § 368e Nr. 4); der Senat hält daran im Grundsatz fest.
  • BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 24/86

    Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honorarkürzung - …

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92
    Zu dieser Frage hat der Senat bereits entschieden, daß die Prüfgremien das genaue Ausmaß der Unwirtschaftlichkeit nicht feststellen müssen, wenn sie sich mit einer Kürzung begnügen, die sich zweifelsfrei noch im Rahmen des unwirtschaftlichen Mehrbetrages hält (Urteil vom 3. Juni 1987 - SozR 2200 § 368n Nr. 49 S 166 ua).
  • BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 21/60

    Eröffnung des Sozialrechtsweges bei Streit um die Ersatzverpflichtungen eines …

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92
    Dies kann im Einzelfall sogar notwendig sein, wenn etwa die statistischen Abweichungen allein eine definitive Beurteilung noch nicht zulassen und deshalb die Unwirtschaftlichkeit nur unter Zuhilfenahme einer die Behandlungs- oder Verordnungsweise des Kassenarztes "genügend beleuchtenden Zahl von Beispielen" nachgewiesen werden kann (BSGE 19, 123, 128 f).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei …

    Unter der Voraussetzung einer hinreichenden Vergleichbarkeit ist eine Prüfung gleichermaßen zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Ansatzes einzelner Leistungspositionen bzw mehrerer zu Leistungssparten zusammengefasster Leistungspositionen der Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen (so schon BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88;… BSGE 74, 70, 71 = SozR aaO § 106 Nr. 23 S 124;… SozR aaO Nr. 55 S 306 mwN).

    Namentlich dann, wenn die Gesamtfallkosten nur wenig über dem Durchschnitt der Fachgruppe liegen, muss bei den in den Blick genommenen Einzelleistungen allerdings geprüft werden, ob sich ein aus den Vergleichszahlen abgeleiteter Anschein der Unwirtschaftlichkeit durch weitere Umstände bestätigen lässt oder mit zu großen Unsicherheiten behaftet ist (vgl zB BSGE 71, 194, 199 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 91;… SozR aaO Nr. 36 S 206).

    Daraus folgt zwar nicht, dass bei einem im Vergleich zur Fachgruppe unauffälligen Gesamtkostendurchschnitt eine unwirtschaftliche Erbringung von Einzelleistungen ausgeschlossen wäre oder unbeanstandet gelassen werden müsste; ein Vertragsarzt ist nämlich verpflichtet, in dem Sinne umfassend wirtschaftlich zu behandeln, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot auch in jedem Teilbereich seiner Tätigkeit gewahrt ist (vgl BSGE 71, 194, 199, 201 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 91 und 93;… BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 42 S 232).

    Ein statistischer Einzelleistungsvergleich setzt aber voraus, dass davon Leistungen betroffen sind, die für die gebildete Vergleichsgruppe typisch sind und zumindest von einem größeren Teil der Fachgruppenmitglieder regelmäßig in nennenswerter Zahl erbracht werden (vgl BSGE 71, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88 f;… BSGE 74, 70, 76 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 130;… BSGE 76, 53, 57 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S 148).

    Der Beklagte hat dies hier in beanstandungsfreier Weise im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums (s dazu allgemein BSGE 71, 194, 197 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88;… BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 31 S 177) angenommen.

    Von der Vergleichbarkeit einzelner Leistungen ist insbesondere auszugehen, wenn sie nicht einer bestimmten fachlichen Ausrichtung oder Behandlungsweise zuzuordnen sind, sondern weitgehend unabhängig vom individuellen diagnostischen und therapeutischen Konzept des jeweiligen Arztes bei bestimmten Krankheitszuständen eingesetzt werden (sog ärztliche Grundleistungen); dass die Leistungen nur für eine begrenzte Gruppe von Behandlungsfällen in Betracht kommen, schließt ihren Charakter als Standardleistungen nicht aus (vgl BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88 f;… BSGE 74, 70, 74, 76 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 128, 130;… BSGE 76, 53, 57 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S 148 f;… vgl auch: Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, K § 106 RdNr 222 ff mwN; Clemens in: Schulin , Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, 1994, § 35 RdNr 145, 148 f mwN).

    Die Prüfgremien haben insoweit einen Beurteilungsspielraum, dh ihre Entscheidungen sind rechtmäßig, wenn alle für die Fragestellung erheblichen Tatsachen berücksichtigt wurden und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sachlich vertretbar sind (vgl BSGE 71, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88;… BSGE 74, 70, 71 ff = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 124 ff;… BSGE 76, 53, 57 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S 148 f).

    In zahlenmäßiger Hinsicht hat der Senat diese Voraussetzungen (noch) bejaht, wenn über 50 % der Mitglieder der Vergleichsgruppe eine Gebühren-Nr mindestens in 5 bis 6 % aller Behandlungsfälle abgerechnet haben (so BSG, Urteil vom 30. November 1994 - 6 RKa 38/93 = USK 94143;… ebenso als Grenzwert: Engelhard, aaO, K § 106 RdNr 223 mwN; vgl auch BSGE 71, 194, 197 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 89 ).

    Bei Einzelleistungsprüfungen hat es der Senat insoweit als unbedenklich angesehen, die Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis typisierend jedenfalls beim Doppelten des Fachgruppendurchschnitts (= +100 %) anzusetzen (…vgl BSGE 50, 84, 86 = SozR 2200 § 368e Nr. 4 S 8 mwN; BSGE 71, 194, 198 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 90;… BSGE 74, 70, 76 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 130;… ebenso Clemens, aaO, § 35 RdNr 153;… Engelhard, aaO, K § 106 RdNr 228 mwN).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 44/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Einzelleistungsvergleich - offensichtliches …

    Unter der Voraussetzung einer hinreichenden Vergleichbarkeit ist eine solche Prüfung gleichermaßen zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Ansatzes einzelner Leistungspositionen bzw mehrerer zu Leistungssparten zusammengefasster Leistungspositionen der Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen (so schon BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88;… BSGE 74, 70, 71 = SozR aaO § 106 Nr. 23 S 124;… SozR aaO Nr. 55 S 306 mwN).

    Namentlich dann, wenn die Gesamtfallkosten nur wenig über dem Durchschnitt der Fachgruppe liegen, muss bei den in den Blick genommenen Einzelleistungen allerdings geprüft werden, ob sich ein aus den Vergleichszahlen abgeleiteter Anschein der Unwirtschaftlichkeit durch weitere Umstände bestätigen lässt oder mit zu großen Unsicherheiten behaftet ist (vgl zB BSGE 71, 194, 199 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 91;… SozR aaO Nr. 36 S 206).

    Daraus folgt zwar nicht, dass bei einem im Vergleich zur Fachgruppe unauffälligen Gesamtkostendurchschnitt eine unwirtschaftliche Erbringung von Einzelleistungen ausgeschlossen wäre oder unbeanstandet gelassen werden müsste; ein Vertragsarzt ist nämlich verpflichtet, in dem Sinne umfassend wirtschaftlich zu behandeln, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot auch in jedem Teilbereich seiner Tätigkeit gewahrt ist (vgl BSGE 71, 194, 199, 201 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 91 und 93;… BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 42 S 232).

    Ein statistischer Einzelleistungsvergleich setzt aber voraus, dass davon Leistungen betroffen sind, die für die gebildete Vergleichsgruppe typisch sind und zumindest von einem größeren Teil der Fachgruppenmitglieder regelmäßig in nennenswerter Zahl erbracht werden (vgl BSGE 71, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88 f;… BSGE 74, 70, 76 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 130;… BSGE 76, 53, 57 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S 148).

    Der Beklagte hat dies hier in beanstandungsfreier Weise im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums (s dazu allgemein BSGE 71, 194, 197 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88;… BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 31 S 177) angenommen.

    Von der Vergleichbarkeit einzelner Leistungen ist insbesondere auszugehen, wenn sie nicht einer bestimmten fachlichen Ausrichtung oder Behandlungsweise zuzuordnen sind, sondern weitgehend unabhängig vom individuellen diagnostischen und therapeutischen Konzept des jeweiligen Arztes bei bestimmten Krankheitszuständen eingesetzt werden (sog ärztliche Grundleistungen); dass die Leistungen nur für eine begrenzte Gruppe von Behandlungsfällen in Betracht kommen, schließt ihren Charakter als Standardleistungen nicht aus (vgl BSGE 71, 194, 197 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 89;… BSGE 74, 70, 74, 76 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 128, 130;… BSGE 76, 53, 57 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S 148 f;… vgl auch: Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, K § 106 RdNr 222 ff mwN; Clemens in: Schulin , Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, 1994, § 35 RdNr 145, 148 f mwN).

    Die Prüfgremien haben insoweit einen Beurteilungsspielraum, dh ihre Entscheidungen sind rechtmäßig, wenn alle für die Fragestellung erheblichen Tatsachen berücksichtigt wurden und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sachlich vertretbar sind (vgl BSGE 71, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88;… BSGE 74, 70, 71 ff = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 124 ff;… BSGE 76, 53, 57 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S 148 f).

    In zahlenmäßiger Hinsicht hat der Senat diese Voraussetzungen (noch) bejaht, wenn über 50 % der Mitglieder der Vergleichsgruppe eine Gebühren-Nr mindestens in 5 % bis 6 % aller Behandlungsfälle abgerechnet haben (so BSG, Urteil vom 30. November 1994 - 6 RKa 38/93 = USK 94143;… ebenso als Grenzwert: Engelhard, aaO, K § 106 RdNr 223 mwN; vgl auch BSGE 71, 194, 197 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 89 ).

    Die Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis beim Doppelten des Fachgruppendurchschnitts (= + 100 %) bei Einzelleistungskürzungen ist jedenfalls in der Rechtsprechung des Senats regelmäßig gebilligt worden (…vgl BSGE 50, 84, 86 = SozR 2200 § 368e Nr. 4 S 8 mwN; BSGE 71, 194, 198 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 90;… BSGE 74, 70, 76 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 130;… ebenso Clemens, aaO, § 35 RdNr 153;… Engelhard, aaO, K § 106 RdNr 228 mwN).

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des …

    Die arztbezogene Vergleichsprüfung nach Durchschnittswerten ist nicht nur hinsichtlich des Gesamtfallwerts einschlägig, sondern unter der Voraussetzung einer hinreichenden Vergleichbarkeit gleichermaßen zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Ansatzes einzelner Leistungspositionen bzw - wie im vorliegenden Fall - mehrerer zu einzelnen Leistungssparten zusammengefasster Leistungspositionen der Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen (so schon BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88;… BSGE 74, 70, 71 = SozR aaO § 106 Nr. 23 S 124;… SozR aaO Nr. 55 S 306 mwN).

    Ein Vertragsarzt ist nämlich verpflichtet, in dem Sinne umfassend wirtschaftlich zu behandeln, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot auch in jedem Teilbereich seiner Tätigkeit gewahrt ist (vgl BSGE 71, 194, 199, 201 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 91 und 93;… BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 42 S 232).

    Ein statistischer Einzelleistungsvergleich setzt dabei voraus, dass Leistungen betroffen sind, die für die gebildete Vergleichsgruppe typisch sind, also zumindest von einem größeren Teil der Fachgruppenmitglieder regelmäßig in nennenswerter Zahl erbracht werden (vgl BSGE 71, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88 f;… BSGE 74, 70, 76 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 130;… BSGE 76, 53, 57 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S 148).

    Der beklagte Beschwerdeausschuss hat dies hier im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums angenommen (s dazu allgemein BSGE 71, 194, 197 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88;… BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 31 S 177).

    Jedenfalls darf aber bei Einzelleistungsprüfungen die Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis typisierend beim Doppelten des Fachgruppendurchschnitts (= +100 %) gezogen werden, um die verbleibenden Unwägbarkeiten einer statistischen Vergleichsprüfung zu erfassen (…vgl BSGE 50, 84, 86 = SozR 2200 § 368e Nr. 4 S 8 mwN; BSGE 71, 194, 198 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 90;… BSGE 74, 70, 76 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 130; ebenso Clemens in Schulin , Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, § 35 RdNr 153;… Engelhard, aaO, K § 106 RdNr 228 mwN).

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 44/06 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfmethode der eingeschränkten Einzelfallprüfung - …

    Die Befugnis, den Prüfungsumfang nach Maßgabe der genannten Prüfmethoden zu beschränken - so zB eine Einzelleistungs- oder eine Einzelfallprüfung durchzuführen -, findet ihre Berechtigung darin, dass jeder Vertragsarzt verpflichtet ist, sich umfassend wirtschaftlich zu verhalten, dh nicht nur insgesamt, sondern auch in jedem Teilbereich seiner Tätigkeit und bei jeder einzelnen Leistung entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu handeln (vgl BSGE 71, 194, 199, 201 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 91, 93;… BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 42 S 232 f;… SozR 4-2500 § 106 Nr. 3 RdNr 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2006 - L 5 KA 2108/06
    Unter der Voraussetzung einer hinreichenden Vergleichbarkeit ist - wie bereits ausgeführt - eine Prüfung gleichermaßen zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Ansatzes einzelner Leistungspositionen bzw. mehrerer zu Leistungssparten zusammengefasster Leistungspositionen der Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen (so schon BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88;… BSGE 74, 70, 71 = SozR aaO § 106 Nr. 23 S 124;… SozR aaO Nr. 55 S 306 mwN, BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 3).

    Namentlich dann, wenn die Gesamtfallkosten nur wenig über dem Durchschnitt der Fachgruppe liegen, muss bei den in den Blick genommenen Einzelleistungen allerdings geprüft werden, ob sich ein aus den Vergleichszahlen abgeleiteter Anschein der Unwirtschaftlichkeit durch weitere Umstände bestätigen lässt oder mit zu großen Unsicherheiten behaftet ist (vgl. zB BSGE 71, 194, 199 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 91;… SozR aaO Nr. 36 S 206).

    Daraus folgt zwar nicht, dass bei einem im Vergleich zur Fachgruppe unauffälligen Gesamtkostendurchschnitt eine unwirtschaftliche Erbringung von Einzelleistungen ausgeschlossen wäre oder unbeanstandet gelassen werden müsste; ein Vertragsarzt ist nämlich verpflichtet, in dem Sinne umfassend wirtschaftlich zu behandeln, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot auch in jedem Teilbereich seiner Tätigkeit gewahrt ist (vgl. BSGE 71, 194, 199, 201 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 91 und 93;… BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 42 S 232).

    Ein statistischer Einzelleistungsvergleich setzt aber voraus, dass davon Leistungen betroffen sind, die für die gebildete Vergleichsgruppe typisch sind und zumindest von einem größeren Teil der Fachgruppenmitglieder regelmäßig in nennenswerter Zahl erbracht werden (vgl. BSGE 71, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88 f;… BSGE 74, 70, 76 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 130;… BSGE 76, 53, 57 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S 148).

    Hinsichtlich konkret der GNR 18 EBM hat hierzu das BSG im Urteil vom 16. Juli 2003 (…SozR 4-2500 § 106 Nr. 3) ausgeführt, dass der Beklagte im dortigen Verfahren dies in beanstandungsfreier Weise im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums (s dazu allgemein BSGE 71, 194, 197 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88;… BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 31 S 177) angenommen habe.

    Von der Vergleichbarkeit einzelner Leistungen ist insbesondere auszugehen, wenn sie nicht einer bestimmten fachlichen Ausrichtung oder Behandlungsweise zuzuordnen sind, sondern weitgehend unabhängig vom individuellen diagnostischen und therapeutischen Konzept des jeweiligen Arztes bei bestimmten Krankheitszuständen eingesetzt werden (sog ärztliche Grundleistungen); dass die Leistungen nur für eine begrenzte Gruppe von Behandlungsfällen in Betracht kommen, schließt ihren Charakter als Standardleistungen nicht aus (vgl BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88 f;… BSGE 74, 70, 74, 76 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 128, 130;… BSGE 76, 53, 57 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S 148 f;… SozR 4-2500 § 106 Nr. 3;… vgl auch: Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, K § 106 RdNr. 222 ff mwN; Clemens in: Schulin (Hrsg), Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 1, 1994, § 35 RdNr. 145, 148 f mwN).

    Die Prüfgremien haben insoweit einen Beurteilungsspielraum, dh ihre Entscheidungen sind rechtmäßig, wenn alle für die Fragestellung erheblichen Tatsachen berücksichtigt wurden und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sachlich vertretbar sind (vgl BSGE 71, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88;… BSGE 74, 70, 71 ff = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 124 ff;… BSGE 76, 53, 57 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26 S 148 f).

    In zahlenmäßiger Hinsicht hat der Senat diese Voraussetzungen (noch) bejaht, wenn über 50 % der Mitglieder der Vergleichsgruppe eine Gebühren-Nr mindestens in 5 bis 6 % aller Behandlungsfälle abgerechnet haben (so BSG, Urteil vom 30. November 1994 - 6 RKa 38/93 = USK 94143;… ebenso als Grenzwert: Engelhard, aaO, K § 106 RdNr 223 mwN; vgl auch BSGE 71, 194, 197 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 89 (6 % der Behandlungsfälle)).

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 38/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verpflichtung der Prüfgremien zur Aufklärung der …

    Nach der Rechtsprechung des Senats darf zwar die Wirtschaftlichkeit einzelner Leistungen oder Leistungssparten nicht losgelöst von der Gesamttätigkeit und den Gesamtfallkosten des Vertragsarztes beurteilt werden (vgl zB BSGE 71, 194, 199 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 91;… zuletzt BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 3 RdNr 9).

    Jedoch folgt daraus nicht, dass bei einem im Vergleich zur Fachgruppe unauffälligen Gesamtkostendurchschnitt eine unwirtschaftliche Erbringung bestimmter Leistungsarten oder Einzelleistungen ausgeschlossen wäre (in diesem Sinne ua BSGE 71, 194, 199 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 91;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 3 RdNr 9).

    Weiter steht einer - separat durchgeführten - ergänzenden oder alternativen Einzelleistungsprüfung auch die Aussage des Senats nicht entgegen, dass Prüfmethoden nicht miteinander vermengt werden dürfen, weil jede von ihnen nur dann zu rechtlich tragbaren Ergebnissen führt, wenn die ihr eigenen Gesetzmäßigkeiten beachtet werden (…vgl ua BSGE 55, 110, 111 = SozR 2200 § 368n Nr. 27 S 82; BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 87).

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    Vertragsarzt - Honorarkürzungsbescheid - Behandlungsweise

    Die arztbezogene Prüfung nach Durchschnittswerten, die unter der Voraussetzung ausreichender Vergleichbarkeit auch zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Ansatzes einzelner Leistungspositionen des BMÄ herangezogen werden kann (BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15), basiert auf einer Gegenüberstellung der durchschnittlichen Fallkosten einerseits des geprüften Arztes und andererseits der Gruppe vergleichbarer Ärzte.

    Er hat aber wiederholt klargestellt, daß die statistische Betrachtung nur einen Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausmacht und durch eine intellektuelle Prüfung und Entscheidung ergänzt werden muß, bei der die für die Frage der Wirtschaftlichkeit relevanten medizinisch-ärztlichen Gesichtspunkte, wie das Behandlungsverhalten und die unterschiedlichen Behandlungsweisen innerhalb der Arztgruppe und die bei dem geprüften Arzt vorhandenen Praxisbesonderheiten, in Rechnung zu stellen sind (…BSGE 62, 24, 25 ff = SozR 2200 § 368n Nr. 48 mwN; BSGE 71, 194, 197 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15).

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 28. Oktober 1992 (BSGE 71, 194, 198 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15) ausgeführt, daß die Prüfungseinrichtungen sich nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Grenzwert festlegen müssen, wenn sich aus den vorgenommenen Kürzungen in Verbindung mit der dazu gegebenen Begründung ersehen läßt, bei welcher Überschreitung ein offensichtliches Mißverhältnis angenommen wurde.

    Dementsprechend können, wie der Senat bereits im Urteil vom 28. Oktober 1992 (aaO, 198) näher ausgeführt hat, bei der Leistung nach Nr. 10 BMÄ wie auch bei anderen ärztlichen Grundleistungen der Abschnitte B I, B II und B IV des BMÄ aus den statistischen Abweichungen iVm den für die Prüfgremien erkennbaren Praxisumständen relativ zuverlässige Schlüsse auf die Wirtschaftlichkeit bzw Unwirtschaftlichkeit der Behandlungsweise gezogen und entsprechend niedrige Grenzwerte angenommen werden.

    Mit dem Einwand, in derartigen Fällen gehe es nicht um die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung, sondern um die inhaltliche Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung, hat sich der Senat ebenfalls bereits im Urteil vom 28. Oktober 1992 (aaO, 200) befaßt und klargestellt, daß eine der Wirtschaftlichkeitsprüfung vorausgehende sachlich-rechnerische Berichtigung der Honorarabrechnung nur in bezug auf solche Abrechnungsunrichtigkeiten in Betracht kommen kann, die offenkundig und aus den Behandlungsunterlagen ohne weiteres zu ersehen sind.

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der …

    Der Senat hat auch bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten einen Beurteilungsspielraum der Prüfgremien nicht etwa generell hinsichtlich aller Fragen der Sachverhaltsermittlung und Beweisführung, sondern nur in Bezug auf solche Fragestellungen angenommen, die einer Bewertung unter Heranziehung der besonderen Fachkunde der Mitglieder der Prüfgremien bedürfen (…vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 S 139;… BSGE 77, 53, 55 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 186 f;… BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 50 S 267;… BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 3 RdNr 9; pauschaler noch BSGE 71, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88 f).
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 45/95

    Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem sowohl zur vertragsärztlichen als auch zur …

    Daß diese Methode unter der Voraussetzung ausreichender Vergleichbarkeit auch zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Ansatzes einzelner Leistungspositionen der Gebührenordnung herangezogen werden kann, hat der Senat mehrfach entschieden (BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88 f;… BSGE 74, 70, 71 [BSG 09.03.1994 - 6 RKa 18/92] = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 124).

    Die in der Rechtsprechung erhobene Forderung, bei einem Einzelleistungsvergleich die Gesamtbehandlungstätigkeit des Arztes nicht aus dem Auge zu verlieren, soll der Gefahr vorbeugen, daß aus statistischen Auffälligkeiten in Teilbereichen der (zahn-)ärztlichen Tätigkeit vorschnelle Schlüsse gezogen werden (Senatsurteil vom 28. Oktober 1992 <BSGE 71, 194, 199 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 90 f>).

    Da dies jedoch im nachhinein nicht mehr geklärt werden kann, war der Beklagte nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht gehindert, auch solche möglichen Abrechnungsfehler im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung mit zu erfassen (Urteil vom 28. Oktober 1992 <BSGE 71, 194, 200 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 92 >;… Urteil vom 9. März 1994 <BSGE 74, 70, 75 [BSG 09.03.1994 - 6 RKa 18/92] = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 129>).

    Begnügen sich die Prüfgremien mit einer Kürzung, die sich noch im Bereich der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit hält, wird also der hierfür festgelegte Grenzwert auch nach Kürzung nicht unterschritten, so braucht die Höhe der Kürzung regelmäßig nicht besonders begründet zu werden (Senatsurteil vom 18. Oktober 1992 <BSGE 71, 194, 201 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 93).

  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 2/94

    Einzelleistungsvergleich - Vertrags(zahn)arzt - Aussiedler - Ausländer

    Die hierzu unter der Geltung des früheren Rechtszustandes vom BSG entwickelten Grundsätze haben somit auch für die jetzige Regelung in § 106 SGB V ihre Bedeutung behalten (…vgl BSGE 69, 138, 141 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6 S 24; BSGE 71, 194, 195 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 87).

    Die arztbezogene Prüfung ärztlicher Leistungen nach Durchschnittswerten, die unter der Voraussetzung ausreichender Vergleichbarkeit auch zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Ansatzes einzelner Leistungspositionen herangezogen werden kann (BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 88), basiert auf einer Gegenüberstellung der durchschnittlichen Fallkosten einerseits des geprüften Arztes und andererseits der Gruppe vergleichbarer Ärzte.

    Im Hinblick darauf, daß die Festlegung des Grenzwertes für das offensichtliche Mißverhältnis von der Beurteilung zahlreicher mehr oder weniger unbestimmter und in ihren wechselseitigen Auswirkungen aller relevanten Umstände letztlich eine wertende Entscheidung erfordert, verbleibt den Prüfungsorganen insoweit ein Beurteilungsspielraum (BSGE 71, 194, 197 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15;… BSGE 74, 70, 71 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23).

    Allerdings bedarf es bei der Prüfung von Einzelleistungen einer genaueren Untersuchung der Vergleichsgrundlage bezüglich der Aussagefähigkeit des statistischen Vergleichs (vgl BSGE 71, 194, 198 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 90), die im vorliegenden Verfahren erfolgt ist.

    Schließlich wird die aufgrund der Überschreitung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis bewiesene Unwirtschaftlichkeit der Behandlungsweise in den Quartalen IV/88 und I/89 durch die Ergebnisse der vom Beklagten bei einer Reihe von Patienten durchgeführten Einzelfallprüfungen bestätigt, die er entsprechend eines mit der Klägerin getroffenen sozialgerichtlichen Vergleichs vorgenommen hat (zur Berücksichtigung zusätzlicher Erkenntnisquellen BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 87).

    Bei einem teilweise unterdurchschnittlichen Leistungsspektrum, wie es in diesem Quartal bei der Klägerin schon deshalb gegeben war, weil sie im Bereich der Füllungen 15 % unter dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe lag, ist es nicht zu beanstanden, wenn aufgrund von Kürzungen bei Einzelleistungen der Gesamtfallwert in den Bereich der normalen Streuung hinein oder darüber hinaus gekürzt wird (zu diesem Gesichtspunkt siehe bereits BSGE 71, 194, 201 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 93).

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen …

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 24/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertrags (zahn) arzt - Ermessensspielraum der …

  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 25/19 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Berufsausübungsgemeinschaft - MKG-Chirurgen - …

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 5 KA 5345/05
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit …

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 7/01 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vergleich bestimmter Einzelleistungen mit …

  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 39/04 R

    Vertragsarzt - Abrechnung und Erbringung von allgemeinen Beratungsleistungen bei …

  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 2/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R

    Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines …

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R

    Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - Begründung - Honorarkürzungsbescheid - …

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 16/92

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Honorars für kassenärztliche Versorgung - …

  • SG Dresden, 03.12.2003 - S 11 KA 5001/03

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen aus Anlass von Wirtschaftlichkeitsprüfungen; …

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 52/96

    Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis in der …

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97

    Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2006 - L 3 KA 46/06

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss - Teilnahme der Mitglieder an …

  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 3/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.05.2006 - L 4 KA 29/05

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistischer Kostenvergleich - Regelprüfmethode - …

  • SG Marburg, 05.06.2019 - S 12 KA 387/18

    Vertragsarztrecht

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 21/98 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Vergleich mit eigenen …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2023 - L 3 KA 85/17
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 17/92

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen - Gerichtliche …

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R

    Kürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Krankenversicherung

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 37/93

    Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen …

  • BSG, 01.04.2026 - B 6 KA 4/25 R

    Kann ein in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätiger Vertragsarzt im …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 11 KA 47/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 56/94

    Festsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen unzulässiger Arzneiverordnungen …

  • SG Dresden, 29.09.2004 - S 11 KA 5005/03

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen einer Vertragszahnärztin aus Anlass von …

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten - Praxisbesonderheit - …

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 9/92

    Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts bei medizinischen Leistungen; …

  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 3/94

    Urteilsbegründung durch Bezugnahme auf Gründe einer anderen Entscheidung; …

  • BSG, 24.07.2024 - B 6 KA 21/23 B

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Praxisbesonderheit …

  • BSG, 10.12.2020 - B 6 KA 25/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretung des Gemeinsamen Beschwerdeausschusses …

  • BSG, 01.04.2026 - B 6 KA 5/25 R

    Honorarkürzungen einer Gemeinschaftspraxis aufgrund von …

  • LSG Hessen, 26.10.2022 - L 4 KA 63/19

    Vertragsarztrecht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2006 - L 3 KA 47/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Regressen wegen unwirtschaftlicher …

  • LSG Bayern, 15.12.2004 - L 12 KA 283/04

    Rechtmäßigkeit der Kürzung einer einzelnen Leistungsziffer wegen …

  • BSG, 24.07.2024 - B 6 KA 22/23 B

    Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise bei …

  • SG Marburg, 30.10.2019 - S 17 KA 47/16
  • SG Marburg, 19.06.2019 - S 17 KA 476/17

    Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise; Offensichtliches …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2003 - L 11 KA 213/01

    Verhängung von Regressen; Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung; …

  • SG Marburg, 19.06.2019 - S 17 KA 409/17

    Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise; Offensichtliches …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2009 - L 3 KA 84/05

    Ausführung; Begründung; Behandlungsweise; Darlegung; Durchschnittswert; …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2010 - L 11 KA 62/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91

    Kassenarzt - Behandlung - Wirtschaftlichkeit - Primärkassenart

  • LSG Hessen, 13.06.2016 - L 4 KA 27/14

    Abrechnung von Konsultationen zur Unzeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - L 11 KA 11/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 11 KA 4/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 19.03.2014 - S 12 KA 536/13

    Honorarkürzung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise im Bereich der Nr. 01100 …

  • BSG, 14.09.2022 - B 6 KA 14/22 B

    Honorarkürzung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung in …

  • SG Marburg, 27.11.2013 - S 12 KA 228/13

    Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - MKG-Chirurg - konservierend …

  • SG Marburg, 15.05.2013 - S 12 KA 255/13

    Vertragsärztliche/vertragszahnärztliche Versorgung - MKG-Chirurg - statistische …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 136/15

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - L 11 KA 41/16
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - L 11 KA 23/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 110/99

    Kürzung eines vertragsärztlichen Honorars für Sonderleistungen wegen …

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2017 - L 5 KA 4532/16
  • SG Berlin, 14.12.2011 - S 71 KA 161/11

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - …

  • SG Marburg, 07.09.2011 - S 10 KA 913/09

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - implausible Abrechnungen aufgrund von Zeitprofilen - …

  • LSG Hessen, 26.09.2007 - L 4 KA 23/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der …

  • LSG Bayern, 06.12.2000 - L 12 KA 111/99

    Kürzung einer ärztlichen Honorarforderung bei Unwirtschaftlichkeit; …

  • LSG Bayern, 15.03.2000 - L 12 KA 136/98

    Rechtmäßigkeit einer verfügten Kürzung des angeforderten Honorars wegen …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 3 KA 99/06

    Rechtmäßigkeit von gegen einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden …

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 38/93

    Begriff der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchsschnittswerten; Vergleich der …

  • SG Marburg, 27.03.2019 - S 12 KA 71/18
  • SG Marburg, 16.11.2022 - S 17 KA 234/21

    Vertragsarztrecht

  • BSG, 24.09.1998 - B 6 KA 3/98 B

    Vorrang der statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2017 - L 5 KA 4533/16
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 22/98 B

    Leistungsartbezogene Wirtschaftlichkeitsprüfung, Bindungswirkung von …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2025 - L 7 KA 6/23

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Laborbudget - Streit über …

  • SG München, 25.10.2017 - S 38 KA 5022/17

    Berücksichtigung kostenintensiver Fälle als Praxisbesonderheit

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 5 KA 3559/11
  • SG Düsseldorf, 09.04.2008 - S 2 KA 113/07

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - L 5 KA 52/00

    Rechtmäßigkeit einer Honorarkürzung wegen unwirtschaftlichen Verhaltens eines zur …

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 20/98 B

    Quartalsbezogene Überprüfung der vertragsärztlichen Behandlungsweise

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 2243/07
  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 3 KA 535/02

    Rechtmäßigkeit einer Honorarkürzung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ; …

  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 3 KA 536/02

    Rechtmäßigkeit einer Honorarberichtigung im Rahmen der …

  • BSG, 09.12.1997 - 6 BKa 80/96

    Mängel im Verfahren des Prüfgremiums als zulässige Verfahrensrügen im …

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 23/93

    Begriff der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten; Vergleich der …

  • SG Düsseldorf, 14.06.2006 - S 2 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 14.07.1993 - 6 BKa 53/91

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • SG Mainz, 16.01.2002 - S 2 KA 571/99

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beachtung der Ausschlussfrist durch Prüfgremien

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