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Rechtsprechung
   BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 4/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,17114
BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 4/80 (https://dejure.org/1982,17114)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1982 - 6 RKa 4/80 (https://dejure.org/1982,17114)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1982 - 6 RKa 4/80 (https://dejure.org/1982,17114)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.07.1980 - 6 RKa 10/79
    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 4/80
    - also zu einem Bestandteil der vertraglichen Regelung gewordene - weitergehende Möglichkeit der Änderung oder Beendigung des Vertragsverhältnisausgeschlossen ses nicht (BSG vom 8.7.1980 - 6 RKa 10/79 - vgl.

    buch, 2. Aufl. S 63 II;… Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I, Studienbuch, 9. Aufl, S 49 I c;… Stelkens/Bonk/Leonhardt aaO, RdNr 10 f zu S 49; Wiesner in Schroeder-Printzen aaO, Anm 5 a.E. zu S 47 unter Hinweis auf BSGvom 8. Juli 1980 - 6 RKa 10/79).

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 45/72

    Schlechtwettergeld - Verauslagung durch den Arbeitgeber - Antrag auf Erstattung - …

    Auszug aus BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 4/80
    Bei einem solchen Verwaltungsakt ist ein Widerrufsvorbehalt in der Regel nur zulässig, wenn die Verwaltunsbehörde nach ihrem Ermessen handeln darf, der Widerrufsvorbehalt sachlich begründet ist und nicht dem Zweck des eingeräumten Ermessens widerspricht (BSGE 37, 155, 159 = SozR 4600 S 143f AVAVG 1; Forsthoff" Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 1. Band, Nr.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten …

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 (6 RKa 3/80 - = USK 82197 - und 6 RKa 4/80) entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 28/91

    Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der …

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 (= USK 82 197) und 6 RKa 4/80 - entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 45/91

    Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der …

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 (= USK 82/197) und 6 RKa 4/80 - entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 36/91

    Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der …

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 (= USK 82 197) und 6 RKa 4/80 - entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 32/91

    Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der …

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 (= USK 82 197) und 6 RKa 4/80 - entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 39/91

    Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen …

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 - 6 RKa 3/80 (= USK 82 197) und 6 RKa 4/80 - entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 60/91

    Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der …

    Zu dieser Vorschrift hat der Senat bereits mit Urteilen vom 27. April 1982 (6 RKa 3/80 und 6 RKa 4/80) entschieden, daß aus der Verpflichtung zur zeitlichen Bestimmung die Zulässigkeit der Befristung einer Ermächtigung (alten Rechts) herzuleiten ist.
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