Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 12.05.2015 - 6 S 112/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Geschäftsgebühr für Prüfung eines Vertragsentwurfs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslösen einer Geschäftsgebühr durch die anwaltliche Prüfung eines notariellen Vertragsentwurfs
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 08.12.2014 - 31 C 5294/14
- LG Nürnberg-Fürth, 12.05.2015 - 6 S 112/15
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Bremen, 21.10.2020 - 5 W 14/20 Dabei kommt es nicht darauf an, ob der den Vertrag überprüfende Rechtsanwalt gegenüber der anderen Vertragspartei überhaupt in Erscheinung tritt oder einen sichtbaren Beitrag bei der Gestaltung des Vertragsinhalts liefert; die bloße "interne" - also auf den Mandanten ausgerichtete - Überprüfung eines Vertrags stellt bereits eine Mitwirkungshandlung i.S.v. Vorbemerkung 2.3 zu VV 2300 dar (…vgl. BGH Beschl. v. 25.02.2015, XII ZB 608/13 - juris - Rn. 20; LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 12.05.2015, 6 S 112/15 - juris- Rn. 3 m.w.N.;… Teubel in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 7. Auflage 2018, VV Vorbemerkung 2.3 Rn. 6; Hanses, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.02.2015, ZFSch 2015 S. 463, 465).
- LG München I, 16.02.2023 - 4 O 14404/22
Unionsrechtswidrige Anwaltsvergütungsvereinbarung mit Verbraucher
Diese Entscheidung verweist in ihren Entscheidungsgründen auf den Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 12.05.2015, Az.: 6 S 112/15, BeckRS 2015, 10670. - LG Lübeck, 02.12.2021 - 14 S 157/20
Rechtsanwaltsvergütung: Anforderungen an die "Mitwirkung bei der Gestaltung eines …
(BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 608/13 -, NJW-RR 2015, 643; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 6 S 112/15 -, Juris;… Klaus Winkler/Joachim Teubel, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 8. Auflage 2021, Vorbemerkung 2.3;… Toussaint/Toussaint, 51. Aufl. 2021, RVG VV 2300 Rn. 26).(…Winkler, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage 2021, VV RVG Vorbem. 2.3 Rn. 29 ("So soll bspw. nach einer Auffassung die Überprüfung eines vorgelegten notariellen Vertragsentwurfs die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV auslösen. Die Auffassung überzeugt nicht, denn die bloße Überprüfung eines Vertrages ist ein Auftrag zur Erteilung eines Rats."); i.d.S. auch Hansens, RVGreport 2015, 306-307 und Schneider in: Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht, 6. Aufl. 2018, Rechtsanwaltsvergütung, Nr. 2300 VV RVG Rn. 100 ("Etwas anderes mag dann gelten, wenn der Mandant (...) lediglich eine Beratung wünscht.
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Rechtsprechung
| LG Koblenz, 30.06.2015 - 6 S 112/15 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 12.03.2015 - 152 C 2855/13
- LG Koblenz, 30.06.2015 - 6 S 112/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus LG Koblenz, 30.06.2015 - 6 S 112/15
Eine Heilbehandlung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs medizinisch notwendig im Sinne des § 1 Abs. 2 MB/KK, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen (BGH NJW 1996, 3074). - BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05
Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten …
Auszug aus LG Koblenz, 30.06.2015 - 6 S 112/15
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird mit dem Begriff der medizinisch notwendigen Heilbehandlung zur Bestimmung des Versicherungsfalles ein objektiver, vom Vertrag zwischen Arzt und Patient unabhängiger Maßstab eingeführt (BGH, Urteil vom 08.02.2006 - IV ZR 131/05, zit. nach juris, m.w.N.). - BGH, 28.04.2004 - IV ZR 42/03
Beweislast für medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung in der …
Auszug aus LG Koblenz, 30.06.2015 - 6 S 112/15
Die Beweislast für die medizinische Notwendigkeit der Heilbehandlung trägt der Versicherungsnehmer (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1399).
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