Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,27871
VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18 (https://dejure.org/2019,27871)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 (https://dejure.org/2019,27871)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 6 S 1269/18 (https://dejure.org/2019,27871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,27871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Rechtsnachfolge in Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sportwettvermittlung; Untersagungsverfügung; Rechtsnachfolge; Übergangsfähigkeit; Übergangstatbestand; Dinglicher Verwaltungsakt; Sachbezogenheit; Tatsächliche Sachherrschaft; Bekanntgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 969 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (23)

  • VG Freiburg, 26.04.2018 - 9 K 4546/16

    Untersagung der Sportwettenvermittlung; Verstoß gegen Trennungsgebot; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. April 2018 - 9 K 4546/16 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 7 Der Kläger hat gegen den Bescheid vom 15.11.2016 am 06.12.2016 beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben ( 9 K 4546/16 ) und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt (7 K 4547/16).

    Rn. 17 das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. April 2018 - 9 K 4546/16 - zu ändern und den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.11.2016 mit Ausnahme von Ziffer 1 Satz 1 und dessen Anordnung vom 17.01.2018 hinsichtlich Ziffer 2 der Verfügung mit Wirkung ex nunc aufzuheben.

    Rn. 21 Dem Senat liegen die Akte des Regierungspräsidiums Karlsruhe (1 Band), die Akten des Verwaltungsgerichts ( 9 K 4546/16 sowie 7 K 4547/16) und die Prozessakte des Senats zum Verfahren 6 S 1734/17 vor.

  • VGH Hessen, 17.06.1997 - 14 TG 2673/95

    Dinglicher Verwaltungsakt - Einzelrechtsnachfolge - Eintritt in ein schwebendes …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18
    Dies ist bei dinglichen Verwaltungsakten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung (vgl. Reimer, DVBl. 2011, 201 [206]; HessVGH, Beschluss vom 17.06.1997 - 14 TG 2673/95 -, juris Rn. 17) möglich (…vgl. Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 13 Rn. 50 f.;… Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 13 Rn. 63), weil das Verbot eine sachbezogene Regelung betrifft, bei der es ohne Relevanz ist, welche Person die dort untersagte Tätigkeit ausübt.

    Das könne zur Folge haben, dass die Verwirklichung des Rechts praktisch auf Dauer verhindert werde (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22.01.1971 - IV C 62.66 -, juris Rn. 19; ebenso HessVGH, Beschluss vom 17.06.1997 - 14 TG 2673/95 -, juris Rn. 17 m.w.N. Einen Übergangstatbestand ebenfalls nicht fordernd OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.07.1983 - 8 A 62/83 -, NVwZ 1985, 431 [431 f.]).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18
    Rn. 30 Eine Nachfolge in das materielle Recht kommt nur dann in Betracht, wenn keine persönlichen Rechte oder Pflichten des Adressaten des Verwaltungsaktes in Rede stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, juris Rn. 27;… Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 13 Rn. 59;… Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 13 Rn. 50).

    Persönlich ist eine Rechtsbeziehung, wenn sie sich nicht von der Person des Trägers lösen lässt und sich in diesem persönlichen Bezug erschöpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, juris Rn. 27), ein Wechsel des Zuordnungssubjekts mithin ausgeschlossen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.02.2013 - 13 A 2661/11 -, juris 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 13 A 2661/11

    Übertragbarkeit eines telekommunikationsrechtlichen Wegerechts als …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18
    Darüber hinaus liegt auch in tatsächlicher Hinsicht ein Anknüpfungspunkt ("Übergangstatbestand") für deren Übergang auf den Kläger vor, der die Erstreckung der Wirksamkeit der Verfügung auf den Kläger erlaubt (…vgl. zu Übergangsfähigkeit und -tatbestand allgemein Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 43 Rn. 13; s. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.02.2013 - 13 A 2661/11 -, juris Rn. 34;… Urteil vom 10.07.2018 - 9 A 50/16 -, juris Rn. 67).

    Persönlich ist eine Rechtsbeziehung, wenn sie sich nicht von der Person des Trägers lösen lässt und sich in diesem persönlichen Bezug erschöpft (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05 -, juris Rn. 27), ein Wechsel des Zuordnungssubjekts mithin ausgeschlossen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.02.2013 - 13 A 2661/11 -, juris 36).

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 62.66

    Wirkung von Widerruf einer Baugenehmigung und Anordnung der Beseitigung bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18
    Das könne zur Folge haben, dass die Verwirklichung des Rechts praktisch auf Dauer verhindert werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1971 - IV C 62.66 -, juris Rn. 19; ebenso HessVGH…, Beschluss vom 17.06.1997 - 14 TG 2673/95 -, juris Rn. 17 m.w.N. Einen Übergangstatbestand ebenfalls nicht fordernd OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.07.1983 - 8 A 62/83 -, NVwZ 1985, 431 [431 f.]).
  • VGH Hessen, 01.12.2014 - 3 B 1633/14

    Rechtsnachfolge in bauordnungsrechtliche Verfügungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18
    Rn. 32 Die Übergangsfähigkeit einer ähnlich strukturierten baurechtlichen Nutzungsuntersagung wird wegen ihres Charakters als dinglicher Verwaltungsakt in der Rechtsprechung bejaht (vgl. HmbOVG, Urteil vom 14.12.1995 - Bf II 16/94 -, juris Rn. 25 ff.; HessVGH, Beschluss vom 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris Rn. 16; vgl. darüber hinaus auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.03.1979 - XI A 963/78 -, NJW 1980, 415 [415]; Beschluss vom 18.12.2013 - 7 B 1143/13 -, juris Rn. 4; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Urteil vom 06.04.1979 - 13 A 236.78 -, juris Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2011 - 25 K 2745/10 -, juris Rn. 29; für die Übergangsfähigkeit in die bestandskräftige Untersagung, über eine bestimmte Domain Glücksspiel zu veranstalten, VG Hannover, Urteil vom 15.08.2016 - 10 A 2173/16 -, juris Rn. 39. Siehe zudem Guckelberger, VerwArch.
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 11 ME 34/13

    Wirkung der Anordnung eines Leinenzwangs und Maulkorbzwangs wegen der von einem …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18
    Anknüpfungspunkt für das behördliche Einschreiten ist allein die tatsächliche Sachherrschaft (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2013 - 11 ME 34/13 -, juris Rn. 8).
  • VG Hannover, 15.08.2016 - 10 A 2173/16

    Glücksspiel; Zustandstörer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18
    Rn. 32 Die Übergangsfähigkeit einer ähnlich strukturierten baurechtlichen Nutzungsuntersagung wird wegen ihres Charakters als dinglicher Verwaltungsakt in der Rechtsprechung bejaht (vgl. HmbOVG, Urteil vom 14.12.1995 - Bf II 16/94 -, juris Rn. 25 ff.; HessVGH, Beschluss vom 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris Rn. 16; vgl. darüber hinaus auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.03.1979 - XI A 963/78 -, NJW 1980, 415 [415]; Beschluss vom 18.12.2013 - 7 B 1143/13 -, juris Rn. 4; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Urteil vom 06.04.1979 - 13 A 236.78 -, juris Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2011 - 25 K 2745/10 -, juris Rn. 29; für die Übergangsfähigkeit in die bestandskräftige Untersagung, über eine bestimmte Domain Glücksspiel zu veranstalten, VG Hannover, Urteil vom 15.08.2016 - 10 A 2173/16 -, juris Rn. 39. Siehe zudem Guckelberger, VerwArch.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 2 S 19.19

    Beschwerde; Zwangsmittelanordnung; Versiegelung; Wettbüro; Nutzungsuntersagung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18
    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr, dass er die Herrschaft über dieselbe Sache übernimmt und deren untersagte Nutzung in identischer Weise fortführt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.05.2019 - OVG 2 S 19.19 -, juris Rn. 3, zu § 58 Abs. 2 BauO Bln).
  • VG Düsseldorf, 14.01.2011 - 25 K 2745/10

    Nutzungsuntersagung unmittelbarer Zwang Versiegelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1269/18
    Rn. 32 Die Übergangsfähigkeit einer ähnlich strukturierten baurechtlichen Nutzungsuntersagung wird wegen ihres Charakters als dinglicher Verwaltungsakt in der Rechtsprechung bejaht (vgl. HmbOVG, Urteil vom 14.12.1995 - Bf II 16/94 -, juris Rn. 25 ff.; HessVGH, Beschluss vom 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris Rn. 16; vgl. darüber hinaus auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.03.1979 - XI A 963/78 -, NJW 1980, 415 [415]; Beschluss vom 18.12.2013 - 7 B 1143/13 -, juris Rn. 4; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Urteil vom 06.04.1979 - 13 A 236.78 -, juris Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2011 - 25 K 2745/10 -, juris Rn. 29; für die Übergangsfähigkeit in die bestandskräftige Untersagung, über eine bestimmte Domain Glücksspiel zu veranstalten, VG Hannover, Urteil vom 15.08.2016 - 10 A 2173/16 -, juris Rn. 39. Siehe zudem Guckelberger, VerwArch.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1976 - III 741/75
  • OVG Thüringen, 20.12.2013 - 1 EO 312/13

    Keine Vollstreckung gegen den neuen Nutzer auf Grundlage einer gegenüber dem …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1979 - III 3228/78
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 7 B 1143/13

    Nutzungsänderung einer Gaststätte als Sportwettbüro i.R.d. Umfirmierung der …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.1983 - 8 A 62/83
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.1979 - XI A 963/78
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1987 - 3 S 1860/87

    Nachpächter ist nicht unbedingt Rechtsnachfolger des Vorpächters

  • VGH Baden-Württemberg - 6 S 1412/18 (anhängig)

    O. gegen Land Baden-Württemberg wegen Sportwetten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2002 - 2 L 307/01
  • VG Berlin, 06.04.1979 - 13 A 236.78

    Nutzungsuntersagung infolge eines baurechtswidrigen Zustandes eines Dachraumes; …

  • BVerwG, 29.04.2015 - 6 C 39.13

    Bestandskraft eines verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechts, …

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 9 A 50/16

    Erhebung von Gebühren für die Arzneimittelzulassung gegenüber dem Veranlasser …

  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 9 K 4786/19

    Untersagung von Sportwettenvermittlung; Rechtsnachfolge; Rechtskrafterstreckung; …

    Die anschließende Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 04.07.2019 zurück ( 6 S 1269/18).

    Es handelt sich bei der Feststellung der Rechtsnachfolge um einen sog. feststellenden Verwaltungsakt, denn der Beklagte hat nach außen verbindlich festgelegt, dass im Einzelfall der Kläger als Rechtsnachfolger in die objekt- und betriebsbezogenen Verpflichtungen der X GmbH eingetreten ist, und hat mithin nicht bloß unverbindlich auf die bestehende Rechtslage hingewiesen (vgl. VG Freiburg…, Urteil vom 26.04.2018 - 9 K 4546/16 -, juris Rn. 16; bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 23 f.).

    Darüber hinaus liegt auch in tatsächlicher Hinsicht ein Anknüpfungspunkt ("Übergangstatbestand") für deren Übergang auf den Kläger vor, der die Erstreckung der Wirksamkeit der Verfügung auf den Kläger erlaubt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 24;… zu Übergangsfähigkeit und -tatbestand allgemein Kopp/Ramsauer, VwVfG , 18. Auflage 2017, § 43 Rn. 13).

    Die Generalklausel des § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV wird dabei durch die Regelbeispiele ("insbesondere") in § 9 Abs. 1 Satz 3 GlüStV ergänzt und verdeutlicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 26 unter Hinweis auf LT-Drs. 15/1570, S. 79).

    Während das Verbot an die X GmbH die Untersagung konstitutiv begründete, stellt die Verfügung gegenüber dem Kläger allein fest, dass die Pflicht infolge ihrer Sachbezogenheit auf den Kläger übergegangen ist, wiederholt also nur, was sich bereits aus dem Charakter eines dinglichen Verwaltungsakts ex lege ergibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 27).

    Die der X GmbH in Ziffer 1 des Bescheids vom 23.06.2016 auferlegte Untersagung der Vermittlung von Sportwetten oder der Unterstützung derartiger Tätigkeiten in dem Gebäude X, sowie die Verpflichtung zum dauerhaften Entfernen der zur Vermittlung von Sportwetten vorgehaltenen Geräte aus den öffentlich zugänglichen Räumen und die unverzügliche und dauerhafte Einstellung der untersagten Tätigkeiten sind übergangsfähig, weil es sich um die Befolgung betriebsbedingter und nicht personenbezogener Verpflichtungen handelt (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 29 ff.).

    Der zur Untersagung führende Umstand haftet an der Örtlichkeit, nicht an der Person (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 34).

    Es besteht daher das praktische Bedürfnis, nicht gegen jeden neuen Betreiber jeweils eine neue Untersagungsverfügung erlassen zu müssen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 38; VG Freiburg…, Urteil vom 26.04.2018 - 9 K 4546/16 -, juris Rn. 23).

    Andernfalls könnte die behördliche Aufgabenwahrnehmung von entsprechenden zivilrechtlichen Vereinbarungen, die ohne Beteiligung der Behörde zustande kommen, durchkreuzt werden, obwohl Vorgänger und Nachfolger die Sache in gleicher Weise gesetzwidrig nutzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 39).

    Hinsichtlich der gegen die Zwangsgeldandrohung erhobenen Einwände des Klägers wird zudem auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 - und - 6 S 1354/18 - verwiesen, die wortgleiche Verfügungen als rechtlich nicht zu beanstanden bewerteten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 41 …und vom 04.07.2019 - 6 S 1354/18 -, juris Rn. 34).

  • VG Freiburg, 27.04.2021 - 9 K 4786/19

    Rechtsnachfolge bei der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    Die anschließende Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 04.07.2019 zurück ( 6 S 1269/18 ).

    Es handelt sich bei der Feststellung der Rechtsnachfolge um einen sog. feststellenden Verwaltungsakt, denn der Beklagte hat nach außen verbindlich festgelegt, dass im Einzelfall der Kläger als Rechtsnachfolger in die objekt- und betriebsbezogenen Verpflichtungen der X GmbH eingetreten ist, und hat mithin nicht bloß unverbindlich auf die bestehende Rechtslage hingewiesen (vgl. VG Freiburg…, Urteil vom 26.04.2018 - 9 K 4546/16 -, juris Rn. 16 ; bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 23 f.).

    Darüber hinaus liegt auch in tatsächlicher Hinsicht ein Anknüpfungspunkt ("Übergangstatbestand") für deren Übergang auf den Kläger vor, der die Erstreckung der Wirksamkeit der Verfügung auf den Kläger erlaubt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 24 ;… zu Übergangsfähigkeit und -tatbestand allgemein Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Auflage 2017, § 43 Rn. 13).

    Die Generalklausel des § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV wird dabei durch die Regelbeispiele ("insbesondere") in § 9 Abs. 1 Satz 3 GlüStV ergänzt und verdeutlicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 26 unter Hinweis auf LT-Drs. 15/1570, S. 79).

    Während das Verbot an die X GmbH die Untersagung konstitutiv begründete, stellt die Verfügung gegenüber dem Kläger allein fest, dass die Pflicht infolge ihrer Sachbezogenheit auf den Kläger übergegangen ist, wiederholt also nur, was sich bereits aus dem Charakter eines dinglichen Verwaltungsakts ex lege ergibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 27 ).

    Rn. 34 Die der X GmbH in Ziffer 1 des Bescheids vom 23.06.2016 auferlegte Untersagung der Vermittlung von Sportwetten oder der Unterstützung derartiger Tätigkeiten in dem Gebäude X, sowie die Verpflichtung zum dauerhaften Entfernen der zur Vermittlung von Sportwetten vorgehaltenen Geräte aus den öffentlich zugänglichen Räumen und die unverzügliche und dauerhafte Einstellung der untersagten Tätigkeiten sind übergangsfähig, weil es sich um die Befolgung betriebsbedingter und nicht personenbezogener Verpflichtungen handelt (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 29 ff.).

    Der zur Untersagung führende Umstand haftet an der Örtlichkeit, nicht an der Person (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 34 ).

    Es besteht daher das praktische Bedürfnis, nicht gegen jeden neuen Betreiber jeweils eine neue Untersagungsverfügung erlassen zu müssen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 38 ; VG Freiburg…, Urteil vom 26.04.2018 - 9 K 4546/16 -, juris Rn. 23 ).

    Andernfalls könnte die behördliche Aufgabenwahrnehmung von entsprechenden zivilrechtlichen Vereinbarungen, die ohne Beteiligung der Behörde zustande kommen, durchkreuzt werden, obwohl Vorgänger und Nachfolger die Sache in gleicher Weise gesetzwidrig nutzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 39 ).

    Rn. 72 Hinsichtlich der gegen die Zwangsgeldandrohung erhobenen Einwände des Klägers wird zudem auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 - und - 6 S 1354/18 - verwiesen, die wortgleiche Verfügungen als rechtlich nicht zu beanstanden bewerteten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 41 …und vom 04.07.2019 - 6 S 1354/18 -, juris Rn. 34 ).

  • VG Trier, 06.04.2022 - 9 K 3429/21

    Rechtsnatur einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für Zufahrt zu einem …

    Rn. 35 Eine Nachfolge in das materielle Recht kommt nur dann in Betracht, wenn keine persönlichen Rechte oder Pflichten des Adressaten des Verwaltungsaktes in Rede stehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. März 2006 - 7 C 3.05 -, juris Rn. 27; VGH BaWü, Urteil vom 4. Juli 2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 30;… Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 13 Rn. 50).

    Dass ein Verwaltungsakt stets notwendig an eine Person adressiert werden muss und insoweit immer personenbezogen ist, reicht für die Annahme einer Persönlichkeit von Rechten und Pflichten nicht aus (VGH BaWü, Urteil vom 4. Juli 2019 a.a.O. juris Rn. 30).

    Unter den Begriff des dinglichen Verwaltungsakts sollen dabei auch alle Verwaltungsakte fallen, die zwar konkret die Rechte und Pflichten einer bestimmten Person, z.B. des Eigentümers oder Besitzers, für eine konkrete Sache bestimmen, nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch ohne Ansehen der Person des Verfügungsbefugten, insbesondere ohne Zuverlässigkeitsprüfungen, sondern nur wegen der Sache, vor allem wegen ihrer Eigenschaften oder ihrer Belegenheit, ergehen (vgl. VGH BaWü, Urteil vom 4. Juli 2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 31).

  • VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21

    Verwaltungsgerichtliche örtliche Zuständigkeit bei Begehren auf Erteilung einer …

    Rn. 26 Die im Streit stehende Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle weist einen so engen örtlichen Bezug zu der Betriebsstätte auf, dass sie ohne diese Örtlichkeit nicht denkbar ist (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 34 , der eine Rechtsnachfolge des Betreibers einer Wettvermittlungsstelle in die gegenüber dem Vorbetreiber erlassene Untersagungsverfügung mit dem Argument eines dominierenden Ortsbezugs bejaht), was nach Sinn und Zweck des Gerichtsstandes der Belegenheit die gerichtliche Zuständigkeit gemäß § 52 Nr. 1 VwGO begründet.

    Sie hat vielmehr die Auslegung, dass Erlaubnisinhaber der Betreiber der Wettvermittlungsstelle ist, bestätigt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 34 ).

  • VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21

    Trennungsgebot zwischen Spielhalle und Wettvermittlungsstelle

    Die hiergegen gerichtete Berufung wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 04.07.2019 (- 6 S 1269/18 -, juris) zurück.

    Dabei handelt es sich lediglich um ein Minus zu dem hier streitgegenständlichen Verbot, mit dem die Untersagung konstitutiv begründet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris Rn. 27 ).

  • VGH Bayern, 10.07.2025 - 23 BV 23.913

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, Untersagung der Veranstaltung, …

    Dementsprechend sind auch betriebsbezogene glücksspielrechtliche Untersagungsverfügungen rechtsnachfolgefähig (vgl. VGH BW, U.v. 4.7.2019 - 6 S 1269/18 - ZfWG 2019, 475 juris Rn. 29).
  • VG Sigmaringen, 16.09.2025 - 3 K 88/24

    Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle in der Nähe einer Sportanlage

    Bei dieser Erlaubnis handelt es sich um ein ortsgebundenes Recht; sie weist einen so engen örtlichen Bezug zu der Betriebsstätte auf, dass sie ohne diese Örtlichkeit nicht denkbar ist ( VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 04.07.2019 - 6 S 1269/18 -, juris, Rn. 34 ; VG Stuttgart, Urt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht