Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 6 S 13.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 Abs 1 LuftSiG, § 49 Abs 2 Nr 3 VwVfG
Widerruf der Bescheinigung über die Zuverlässigkeit im Sinne von § 7 Abs 1 LuftSiG bei fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Alkoholabhängigkeit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 7 Abs 1 LuftSiG, § 49 Abs 2 Nr 3 VwVfG
Zuverlässigkeitsüberprüfung; Widerruf der Bescheinigung; Zutrittsberechtigung zu den nicht allgemein zugänglichen oder sicherheitsempfindlichen Bereichen von Verkehrsflughäfen; Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr; nicht ausgeräumter Verdacht ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 21.03.2017 - 3 L 115/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 6 S 13.17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03
Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 6 S 13.17
Rn. 7 Die von dem Antragsteller im Laufe des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vorgelegten weiteren Verlaufskontrollen, die CDT-Werte im Normalbereich aufweisen, können auch im Beschwerdeverfahren keine Berücksichtigung finden, da das Gericht auf eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der negativen behördlichen Feststellung im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung (hier: Widerspruchsbescheid vom 10. November 2016) beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. November 2010 - OVG 12 N 71.10 - juris Rn. 11 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 - BVerwG 121, 257, 260, juris Rn. 15). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 13 B 177/10
Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnärztin aufgrund einer fahrlässigen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 6 S 13.17
Der Einwand des Antragstellers, dass das Oberverwaltungsgericht Münster in der von der Vorinstanz genannten Entscheidung vom 23. März 2010 (13 B 177/10, abgedruckt bei juris) die von der dortigen Antragstellerin aufgeworfene Frage, ob der CDT-Wert zum Nachweis der Alkoholabstinenz geeignet sei, offen gelassen habe, da die dortigen Verfahrensbeteiligten die Beibringung unter anderem dieser Werte zuvor vereinbart hätten (…juris Rn. 11), spricht nicht gegen, sondern für die Eignung des CDT-Wertes zur Feststellung einer Alkoholabstinenz, da deren Beibringung sonst nicht im Rahmen eines Vergleiches vereinbart worden sein dürfte. - OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 12 N 71.10
Luftverkehr; Privatpilot; luftsicherheitsrechtliche und luftverkehrsrechtliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 6 S 13.17
Rn. 7 Die von dem Antragsteller im Laufe des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vorgelegten weiteren Verlaufskontrollen, die CDT-Werte im Normalbereich aufweisen, können auch im Beschwerdeverfahren keine Berücksichtigung finden, da das Gericht auf eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der negativen behördlichen Feststellung im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung (hier: Widerspruchsbescheid vom 10. November 2016) beschränkt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2010 - OVG 12 N 71.10 - juris Rn. 11 unter Bezugnahme auf BVerwG…, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 - BVerwG 121, 257, 260, juris Rn. 15). - OVG Saarland, 06.07.2010 - 1 B 191/10
Entlassung eines Probebeamten wegen eines Alkoholproblems
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 6 S 13.17
Aus welchen Gründen die von der Vorinstanz angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. Juli 2010 (1 B 191/10, abgedruckt bei juris) gegen die Eignung des CDT-Wertes sprechen soll, legt die Beschwerde nicht dar und ist auch nicht ersichtlich, da dieses Gericht ebenfalls von der Bedeutung des CDT-Wertes als Marker für chronischen Alkoholabusus ausgeht (…vgl. juris Rn. 34 ff.).
- VGH Bayern, 10.01.2019 - 8 CS 18.2529
Widerruf einer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsfeststellung
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der negativen behördlichen Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 Abs. 1 LuftSiG ist derjenige der (letzten) Behördenentscheidung (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 27.4.2017 - OVG 6 S 13.17 - juris Rn. 7). - BVerwG, 08.02.1963 - VII B 24.61
Rechtsmittel
Nichts anderes besagt auch im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Grundrecht nur dann nicht in Anspruch genommen werden darf, wenn dies erforderlich ist, um für den Bestand der Gemeinschaft notwendige Rechtsgüter zu schützen (BVerwGE 1 S 48/52; 6 S 13/17 m.w.N.).
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