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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.10.1990 - 6 S 1807/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7007
VGH Baden-Württemberg, 10.10.1990 - 6 S 1807/89 (https://dejure.org/1990,7007)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.10.1990 - 6 S 1807/89 (https://dejure.org/1990,7007)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - 6 S 1807/89 (https://dejure.org/1990,7007)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 31 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1991 - 6 S 964/91

    (Begründeter Fall für eine erweiterte Hilfe im Sinne von BVG § 25c Abs 1 S 2

    Sie hat -- für die Hilfeempfängerin erkennbar -- eine solche Entscheidung getroffen (zu diesem Erfordernis Senatsurt. v. 10.10.1990 -- 6 S 1807/89 -- m.w.N.).

    Anders verhält es sich nur dann, wenn beim Beginn der Hilfeleistung keine Anzeichen dafür bestehen, daß irgendein einsetzbares Einkommen und Vermögen vorliegt und folglich keine erweiterte Hilfe geleistet wird (Senatsurt. v. 10.10.1990, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03

    Beitrag; Eltern; Ersparnis; Hilfeleistung; Jugendhilfe; Kosten; Unterhalt; …

    Nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen könne ein Kostenbeitrag nachträglich nur erhoben werden, wenn dem Hilfeempfänger bei Beginn der Hilfe eine entsprechende Absicht eröffnet worden sei (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.;… Urt. v. 25.1 1.1982 - BVerwG 5 C 13.82 - a. a. O., 411; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.10.1990 - 6 S 1807/89 - FEVS Bd. 41, 463;… W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 29 Rz. 19).
  • VG Osnabrück, 25.04.2005 - 6 A 162/03

    Begünstigung; Belastung; Dauerwirkung; Jugendhilfe; Jugendhilferecht; …

    Nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen kann ein Kostenbeitrag nachträglich nur erhoben werden, wenn dem Hilfeempfänger bei Beginn der Hilfe eine entsprechende Absicht eröffnet wurde (vgl. BVerwG, U. v. 19.04.1972 - 5 C 72.71 - BVerwGE 40, 73 = Buchholz 436.0 § 58 BSHG Nr. 1; U. v. 25.11.1982 - 5 C 13/82 - NVwZ 1983, 411; VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.10.1990 - 6 S 1807/89 - FEVS 41, 463;… W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 29 Rz. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 6 S 1294/90

    Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern: Gleichartigkeit von Hilfe …

    Der Beklagte hat ersichtlich nicht eine Leistung nach § 29 BSHG erbracht, denn er hat vor der Hilfegewährung in keiner Weise zum Ausdruck gebracht, "erweiterte Hilfe" nach § 29 BSHG leisten zu wollen; eine nachträgliche Umdeutung, wie sie im Schreiben der Widerspruchsbehörde vom 22.02.1989 - nicht dagegen im Widerspruchsbescheid - versucht wird, ist nicht möglich (vgl. hierzu Senatsurt. v. 10.10.1990, FEVS 41, 463 m.w.N. u. v. 23.10.1990 - 6 S 1519/89 -).
  • OVG Hamburg, 13.12.1991 - Bf IV 113/89

    Pflegeheim; Heimunterbringung; Aufwendungsersatz; Heranziehung des Ehegattens; …

    Ob indes in jenen Fällen, in denen Leistungen zunächst nicht als "echte" Sozialhilfeleistungen oder als "erweiterte Hilfe" eingeordnet werden können, weil die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Hilfesuchenden und seiner Angehörigen noch ungeklärt sind, die Hilfeleistungen im nachhinein uneingeschränkt als vom Sozialhilfeträger lediglich verauslagte Zahlungen im Sinne des § 29 Satz 1 BSHG qualifiziert werden können, weil dem Hilfeempfänger oder seinen Angehörigen die Aufbringung der Mittel von Anfang an zuzumuten war (…so offenbar BVerwG, Urt. v. 20.1. 1977, a.a.O., S. 19, 24 f.; a.A. VGH Bad-Württ, Urt. v. 10.10.1990 - 6 S 1807/89 -, S. 7 f.;… Urt. v. 8.8. 1991 - 6 S 964/91 - S. 8), kann hier dahinstehen.
  • VG Münster, 20.12.2000 - 9 K 1896/99

    Übernahme von Heimpflegekosten (Sachleistung) durch den Träger der …

    Wegen des mit der Vorleistung verbundenen Ersatzanspruchs muss der Hilfe Suchende schließlich mit der Vorleistung einverstanden sein (vgl. VGH München, Urteil vom 24.09.1992 - 12 B 90.327 -, FEVS 44, S. 69 [76]; Wilke, a.a.O., § 25c Rn. 5; sowie BVerwG, Urteil vom 19.04.1972 - V C 72.71 -, BVerwGE 40, S. 73 [76] FEVS 19, S. 365; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.1990 - 6 S 1807/89 -, FEVS 41, S. 463 [466]; Oestreicher/Scheiter/Kunz, BSHG, 5. Aufl., 38. Lfg., Okt.
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