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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.04.1989 - 6 S 3281/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2787
VGH Baden-Württemberg, 19.04.1989 - 6 S 3281/88 (https://dejure.org/1989,2787)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.1989 - 6 S 3281/88 (https://dejure.org/1989,2787)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 1989 - 6 S 3281/88 (https://dejure.org/1989,2787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Sozialhilfe für Umzug in eine unangemessene teure Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 40, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1989 - 6 S 3280/88
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.1989 - 6 S 3281/88
    Rn. 1 Der Kläger und seine fünf Familienmitglieder zogen zum 01.09.1987 in eine am 02.07.1987 gemietete Wohnung, da sich der Kläger durch Prozeßvergleich verpflichtet hatte, die bisherige Wohnung bis spätestens 31.12.1987 zu räumen (vgl. zu diesem Sachverhalt im allgemeinen den Tatbestand des heutigen Senatsurteils 6 S 3280/88).

    Dazu kann auf das heutige Senatsurteil im Verfahren 6 S 3280/88 Bezug genommen werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1982 - 6 S 948/82

    Sozialhilfe - Umzugskostenhilfe - Fortdauer der bisherigen örtlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.1989 - 6 S 3281/88
    Rn. 23 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gehören Umzugskosten zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne von §§ 11, 12 BSHG, wenn der Umzug selbst notwendig war; auf § 15 a BSHG braucht nicht zurückgegriffen zu werden (Senatsurt. v. 06.10.1982 -- 6 S 948/82 -- und v. 29.08.1984 -- 6 S 1071/84 --).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - L 7 SO 4415/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Unterkunftskosten - …

    Als Empfängerin von Leistungen der Grundsicherung hat die Klägerin gemäß §§ 41, 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII Anspruch auf die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entsprechend § 29 SGB XII. Zu den Unterkunftskosten in diesem Sinne gehören Kosten der Auszugsrenovierung jedenfalls dann, wenn der Hilfeempfänger hierzu mietvertraglich verpflichtet ist und die Renovierungskosten im Zusammenhang mit einem notwendigen Umzug anfallen, z. B. in eine kostenangemessene Unterkunft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 1989 - 6 S 3281 -, FEVS 39, 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1995 - 6 S 3140/94

    Übernahme von "Umzugsfolgekosten" wie Maklercourtage und Abstandszahlung durch …

    Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des Senats sind - über die erwähnten typischen Aufwendungen an den Vermieter hinaus - auch die Kosten eines Umzugs als notwendiger Lebensunterhalt anzusehen, sofern die neu bezogene Wohnung ihrerseits sozialhilferechtlich angemessen und der Umzug im konkreten Einzelfall notwendig ist (Senat…, Urt. vom 26.05.1971 - VI 921/69 -, FEVS 18, 421; Urt. vom 19.04.1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73;… st. Rspr., vgl. zuletzt Urt. vom 24.08.1995 - 6 S 1653/94 - ebenso etwa HessVGH…, Urt. vom 19.03.1991 - 9 UE 1055/87 -, FEVS 41, 422; OVG Berlin…, Urt. vom 20.07.1989 - 6 B 68.88 -, FEVS 39, 227; OVG Lüneburg…, Urt. vom 29.05.1986 - 4 A 53/82 -, FEVS 35, 362).

    Sollte sich erweisen, daß die Anmietung dieser neuen Wohnung erforderlich war, weil eine andere sozialhilferechtlich angemessene Wohnung - ohne "Abstandszahlung" oder Maklerprovision - mit zumutbarem Aufwand oder in zumutbarer Frist nicht zu erlangen war (vgl. die Rspr. des Senats zur Beihilfefähigkeit von Umzugskosten: Senat, Urt. vom 19.04.1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73;… Urt. vom 24.08.1995 - 6 S 1653/94 - m.w.N.), so wird die "Abstandssumme" grundsätzlich als beihilfefähig anzusehen sein.

  • VG Gießen, 29.06.2004 - 4 E 2846/02

    Zum sozialhilferechtlichen Anspruch auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe für …

    Das setzt voraus, dass sowohl der Auszug aus der bisherigen als auch der Einzug in die neue Wohnung notwendig ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 19.04.1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73 und vom 24.08.1995 - 6 S 1653/94 -).

    Der Umzug ist sozialhilferechtlich notwendig, wenn der Auszug aus der alten Wohnung aus einem sozialhilferechtlich anerkennenswerten Grund unumgänglich ist und der Einzug in die neue Wohnung unter sozialhilfsrechtlichen Gesichtspunkten angemessen ist (vgl. VHG BW, Urteil vom 19.04.1989, a. a. O.; Hess. VGH, Urteil vom 19.03.1991 - 9 UE 1055/97 -, FEVS 41, 477; VGH BW, Beschluss vom 02.09.1996 - 6 S 314/96 -, FEVS 47, 325).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1996 - 6 S 314/96

    Sozialhilfe: Erstattung von Umzugskosten bei Notwendigkeit des Umzugs; örtlich …

    Das setzt voraus, daß sowohl der Auszug aus der bisherigen als auch der Einzug in die neue Wohnung notwendig ist (vgl Urt d Senats v 19.04.1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73, v 24.08.1995 - 6 S 1653/94 - und Beschl v 29.11.1995 - 6 S 2807/95).
  • SG Konstanz, 30.07.2008 - S 3 SO 2049/08

    Anspruch auf Sozialhilfe, Notwendigkeit eines Umzugs, Angemessenheit der …

    Sozialhilfeleistungen für einen Umzug in eine unangemessen teure Wohnung kommen daher grundsätzlich nicht in Betracht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - L 23 B 246/06
    Grundsätzlich ist ein Umzug von einer unangemessenen Wohnung in eine andere ebenfalls unangemessene Wohnung nicht notwendig und sind die mit diesem Umzug entstehenden Kosten nicht erstattungsfähig (vgl. VGH Baden-Württemberg, FEVS 39, 73; OVG Hamburg FEVS 44, 293; Niedersächsisches OVG, FEVS 35, 362, jeweils zur Vorgänger-regelung des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 7 S 1414/95

    Maklerprovision für Wohnungsvermittlung als Gegenstand der Hilfe zum …

    Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Senats sind - über die erwähnten typischen Aufwendungen an den Vermieter hinaus - auch die Kosten eines Umzugs als notwendiger Lebensunterhalt anzusehen, sofern die neu bezogene Wohnung ihrerseits sozialhilferechtlich angemessen und der Umzug im konkreten Einzelfall notwendig ist (Senat, Urteil vom 26.5.1971 - VI 921/96 -, FEVS 18, 421; Urt. vom 19.4.1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73;… st. Rspr., vgl. zuletzt Urt. vom 24.8.1995 - 6 S 1953/94; ebenso etwa HessVGH…, Urt. vom 19.3.1991 - 9 UE 1055/87; FEVS 41, 422; OVG Berlin…, Urt. vom 20.7.1989 - 6 B 68.88 -, FEVS 39, 227; OVG Lüneburg…, Urt. vom 29.5.1986 - 4 A 53/82 -, FEVS 35, 362).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 4339/98

    Übernahme von Umzugskosten bei Umzug in eine; Kenntnis (Sozialhilfebedarf); …

    Regelmäßig nicht erforderlich in diesem Sinne ist ein Einzug in eine unangemessen teure Wohnung, wenn - auch wegen Fehlens ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten - damit gerechnet werden muss, dass das neue Mietverhältnis wegen Mietrückständen alsbald gekündigt und in absehbarer Zeit ein erneuter aus Sozialhilfemitteln zu tragender Umzug erforderlich werden wird (…vgl. Senat, Urt. v. 25.3.1998 - 4 L 1864/96 -, Urt. v. 29.5.1986 - 4 OVG A 53/82 -, FEVS 35, 362; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.4.1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73;… Hess. VGH, Urt. v. 19.3.1991 - 9 UE 1055/87 -, FEVS 41, 422, 424 f.).
  • VG Braunschweig, 25.06.1998 - 4 A 4303/97

    Übernahme der Kosten eines notwendigen Umzuges; Sozialhilferechtliche …

    Zum notwendigen Lebensunterhalt nach diesen Paragraphen gehören nach ganz überwiegender Auffassung auch die Kosten eines notwendigen Umzuges (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.4.1989 - 6 S 3281/88 -, FEVS 39, 73 ff.; Urt. d. OVG Berlin v. 20.7.1989 - 6 B 68.88 -, FEVS 39, 227 ff.;… Hess. VGH, Urt. v. 19.3.1991 - 9 UE 1055/87 -, FEVS 41, 422 ff.;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl., § 12 Rdnr. 46).
  • SG Augsburg, 07.12.2005 - S 6 AS 153/05

    Streit um die Übernahme von Wohnbeschaffungskosten, Mietkaution und Umzugskosten …

    Dies setzt jedoch voraus, dass diese den Bedarf deckt und keine unangemessenen Kosten verursacht (vgl. VGH BW vom 19.04.1989, 6 S 3281/88, FEVS 39, 73).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 1864/96

    Sozialhilfe; Umzugkosten;; Nahbereich; Umzugsentfernung; Umzugskosten (Höhe); …

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