Rechtsprechung
| LG Köln, 06.11.2008 - 6 S 439/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von Nebenkostenvorauszahlungen durch eine Alleinerbin; Ausschluss von Einwendungen im Rahmen einer Jahresfrist gegen eine Nebenkostenvorauszahlung eines Mieters; Schriftformerfordernis bezüglich der Abgabe eines Schuldanerkenntnisses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einwendungsausschluss auch bei unrichtiger Angabe v. Vorauszahlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Für Rückforderungen aus der Betriebskostenabrechnung gilt die einjährige Ausschlussfrist
Verfahrensgang
- AG Leverkusen, 27.11.2007 - 28 C 73/07
- LG Köln, 06.11.2008 - 6 S 439/07
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16
Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber …
Dies gilt sogar dann, wenn die Beklagte/Vermieterin eine Abrechnung über nicht geschuldete Betriebskosten gegenüber den Klägern/Mietern gefertigt hat (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az.: VIII ZR 279/06, u.a. in: NJW 2008, Seiten 283 ff.; LG Itzehoe, ZMR 2012, Seiten 953 ff.; LG Köln, Urteil vom 06.11.2008, Az.: 6 S 439/07; AG Oldenburg, ZMR 2013, Seiten 362 ff.; AG Bremen, WuM 2009, Seiten 671 f.).Der § 556 Abs. 3 Sätze 5 und 6 BGB gilt sogar dann, wenn eine Vermieterin eine Abrechnung über nicht geschuldete Betriebskosten gefertigt hat (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az.: VIII ZR 279/06, u.a. in: NJW 2008, Seiten 283 ff.; LG Itzehoe, ZMR 2012, Seiten 953 ff.; LG Köln, Urteil vom 06.11.2008, Az.: 6 S 439/07; AG Oldenburg, ZMR 2013, Seiten 362 ff.; AG Bremen, WuM 2009, Seiten 671 f.).
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