Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 06.03.2017 - 1 K 2592/16
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 6 S 1261/14
Maßstäbe für die Zulässigkeit der Bildung von Rücklagen bei der Haushaltsplanung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17
Rn. 7 Zutreffend stellt das Verwaltungsgericht als wesentlichen Maßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheids auf § 3 Abs. 2 IHKG ab und legt die hierzu ergangene und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 315) aufgreifende Rechtsprechung des Senats zur Zulässigkeit der Bildung von Rücklagen durch eine Industrie- und Handelskammer zugrunde (Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris).Auf einer zweiten Stufe wird dieser Bedarf alsdann gemäß einer Beitragsordnung im Wege der Beitragserhebung auf die Kammerzugehörigen umgelegt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2015, a.a.O. und Urteil des Senats vom 02.11.2016, a.a.O.).
Ist dies der Fall, ist es unschädlich, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als unrichtig erweist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2015, a.a.O. und Urteil des Senats vom 02.11.2016, a.a.O.).
Deshalb ist ein Wirtschaftsplan nicht nur dann rechtswidrig, wenn er eine überhöhte Rücklagenbildung vorsieht, sondern auch dann, wenn er eine überhöhte Rücklage beibehält (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2015, a.a.O. und Urteil des Senats vom 02.11.2016, a.a.O.).
Denn es spricht Vieles dafür, dass die Antragsgegnerin im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums die zuvor überhöht vorhandene Liquiditätsrücklage durch die Überführung der Mittel in die Bau- und Instandhaltungsrücklage einem nicht zu beanstandenden anderen Zweck zugeführt hat (vgl. zur "Umwidmung" von Rücklagen für einen anderen Zweck Jahn, Beitragsveranlagung, Rücklagen und unzulässige Vermögensbildung durch IHKn, GewArch 2016, 263 ; in diese Richtung auch bereits Urteil des Senats vom 02.11.2016, a.a.O.).
Bei der Vorhaltung einer solchen Mittelreserve handelt es sich dem Grunde nach um einen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit und damit nicht um unzulässige Vermögensbildung (vgl. Urteil des Senats vom 02.11.2016, a.a.O.).
Hierbei ist in rechtlicher Hinsicht offen, ob bei der erforderlichen Prognose lediglich eine gesonderte Risikoabschätzung in dem von dem Finanzstatut gebildeten Rahmen von 25 bis 50 v.H. der Betriebsaufwendungen oder ob insgesamt eine solche Prognose vorzunehmen ist, wenn und weil sich der im Finanzstatut gebildete Rahmen als rechtswidrig erweisen könnte (ebenso offen gelassen im Urteil des Senats vom 02.11.2016, a.a.O.).
- BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15
Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17
Rn. 7 Zutreffend stellt das Verwaltungsgericht als wesentlichen Maßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheids auf § 3 Abs. 2 IHKG ab und legt die hierzu ergangene und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6.15 -, BVerwGE 153, 315) aufgreifende Rechtsprechung des Senats zur Zulässigkeit der Bildung von Rücklagen durch eine Industrie- und Handelskammer zugrunde (Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris).Auf einer zweiten Stufe wird dieser Bedarf alsdann gemäß einer Beitragsordnung im Wege der Beitragserhebung auf die Kammerzugehörigen umgelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, a.a.O. …und Urteil des Senats vom 02.11.2016, a.a.O.).
Ist dies der Fall, ist es unschädlich, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als unrichtig erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, a.a.O. …und Urteil des Senats vom 02.11.2016, a.a.O.).
Deshalb ist ein Wirtschaftsplan nicht nur dann rechtswidrig, wenn er eine überhöhte Rücklagenbildung vorsieht, sondern auch dann, wenn er eine überhöhte Rücklage beibehält (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, a.a.O. …und Urteil des Senats vom 02.11.2016, a.a.O.).
- BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81
Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17
Der rückwirkende Erlass von Beitragssatzungen wird grundsätzlich nur dann als unzulässig angesehen, wenn der Vertrauensschutz der Beitragsschuldner entgegensteht (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 15.04.1983 - 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129; zum rückwirkenden Erlass einer Wirtschaftssatzung einer IHK vgl. VG München, Urteil vom 06.10.2015 - M 16 K 14.1635 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 2 S 2436/14
Entscheidung des abgabenrechtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17
Einem Abgabenschuldner ist es bei offenem Verfahrensausgang regelmäßig zuzumuten, die Abgabe zunächst zu begleichen und sein Begehren im Hauptsacheverfahren weiterzuverfolgen, falls in seinem Fall nicht ausnahmsweise eine besondere Härte gegeben ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.02.2015 - 2 S 2436/14 -, VBlBW 2015, 467 und vom 14.10.2015 - 2 S 1685/15 -, KStZ 2016, 53, jeweils m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1685/15
Vorläufiger Rechtsschutz - zum Umfang der Überprüfung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17
Einem Abgabenschuldner ist es bei offenem Verfahrensausgang regelmäßig zuzumuten, die Abgabe zunächst zu begleichen und sein Begehren im Hauptsacheverfahren weiterzuverfolgen, falls in seinem Fall nicht ausnahmsweise eine besondere Härte gegeben ist (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.02.2015 - 2 S 2436/14 -, VBlBW 2015, 467 und vom 14.10.2015 - 2 S 1685/15 -, KStZ 2016, 53, jeweils m.w.N.). - VG München, 06.10.2015 - M 16 K 14.1635
Beitragserhebung, Grundbeitrag, Kostendeckungsprinzip, Veranlagung, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17
Der rückwirkende Erlass von Beitragssatzungen wird grundsätzlich nur dann als unzulässig angesehen, wenn der Vertrauensschutz der Beitragsschuldner entgegensteht (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 15.04.1983 - 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129; zum rückwirkenden Erlass einer Wirtschaftssatzung einer IHK vgl. VG München, Urteil vom 06.10.2015 - M 16 K 14.1635 -, juris). - VG Sigmaringen, 06.03.2017 - 1 K 2592/16
Mitgliedsbetrag der IHK Reutlingen für 2016 begegnet ernstlichen Zweifeln
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 06. März 2017 - 1 K 2592/16 - geändert.
- OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 128/17
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; …
2016, 263, 268; offengelassen in VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 2.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris Rn. 37; Beschl. v. 20.7.2017 - 6 S 860/17 -, GewArch.Neben der Untergrenze des Muster-Finanzstatuts von 30 % kommen auch Untergrenzen von 20 % (in dem Parallelverfahren 2 LB 130/17, vorübergehend für zwei Jahre) und 25 % (im Verfahren VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.7.2017 - 6 S 860/17 -, GewArch. 2018, 29, juris Rn. 12) vor.
2016, 263
, 268; offengelassen in VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 2.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris Rn. 37; Beschl. v. 20.7.2017 - 6 S 860/17 -, GewArch.Neben der Untergrenze des Muster-Finanzstatuts von 30 % kommen auch Untergrenzen von 20 % (in dem Parallelverfahren 2 LB 130/17, vorübergehend für zwei Jahre) und 25 % (im Verfahren VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.7.2017 - 6 S 860/17 -, GewArch. 2018, 29, juris Rn. 12) vor.
- OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 129/17
Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag; …
2016, 263, 268; offengelassen in VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 2.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris Rn. 37; Beschl. v. 20.7.2017 - 6 S 860/17 -, GewArch.Neben der Untergrenze des Muster-Finanzstatuts von 30 % kommen auch Untergrenzen von 20 % (in dem Parallelverfahren 2 LB 130/17, vorübergehend für zwei Jahre) und 25 % (im Verfahren VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.7.2017 - 6 S 860/17 -, GewArch. 2018, 29, juris Rn. 12) vor.
- VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 5521/17
Kammerbeiträge IHK Trier
Bei der Vorhaltung einer solchen Mittelreserve handelt es sich dem Grunde nach um einen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit und damit nicht um eine unzulässige Vermögensbildung (VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 6 S 860/17 - VG Düsseldorf, Urteil vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 - VGH BW…, Urteil vom 2. November 2016, a.a.O., juris).Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die Ausgleichsrücklage nach dem aktuellen Finanzstatut der Beklagten nunmehr alle ergebniswirksamen Schwankungen ausgleichen soll und nicht mehr bloß dem Ausgleich von Schwankungen im Betriebsaufkommen dient (vgl. zu alledem in einem ähnlich gelagerten Fall: VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.).
Vor diesem Hintergrund spricht bereits viel gegen einen Verstoß gegen das Gebot der Schätzgenauigkeit (vgl. hierzu: VG Braunschweig…, Urteil vom 20. April 2017, a.a.O., das bei einer Ausgleichsrücklage bis zu 50 v. H. der geplanten Aufwendungen von einer Vermutung für die Angemessenheit der Rücklage ausgeht; VG Ansbach, Urteil vom 8. November 2017 - AN 4 K 15.01648 -, juris, wonach eine Ausgleichsrücklage jedenfalls in Höhe eines Betrages etwa in der Mitte des Korridors von 30 bis 50 v. H. ohne weitere Darlegung notwendig und angemessen erscheint; sowie im Ansatz für eine solche Vermutung im unteren Bereich des Korridors zwischen 30 bis 50 v. H. : VG Mainz, Urteil vom 10. November 2017 - 4 K 1310/16.MZ - und VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O:, juris; anders: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 21. November 2017 - 19 K 903/16 -, juris, wonach die Vermutung nicht auf den Korridor von 30 bis 50 v. H. auszudehnen ist).
Rn. 51 Darüber hinaus lässt sich auch aus der betragsmäßigen Beibehaltung der Ausgleichsrücklage in den Jahren 2013 und 2014 nicht schließen, dass eine dem Grundsatz der Schätzgenauigkeit entsprechende Risikoprognose nicht stattgefunden hat (vgl. so auch VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.).
Die Finanzierung eines Großvorhabens unterliegt ohne Weiteres dem Gestaltungsspielraum der Vollversammlung der Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.).
Bei der Liquiditätsrücklage handelt es sich somit um eine vorgehaltene Mittelreserve, die im Hinblick auf die Kassenlage insbesondere der Überbrückung von Einnahmeausfällen oder -verzögerungen dient (vgl. VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.) Die in dem vorhergehenden Finanzstatut normierte Zweckbestimmung wurde nicht durch das aktuelle Finanzstatut der Beklagten aufgehoben.
- VG Trier, 22.02.2018 - 2 K 9375/17
Festsetzung von Kammerbeiträgen der Industrie- und Handelskammer
Bei der Vorhaltung einer solchen Mittelreserve handelt es sich dem Grunde nach um einen sachlichen Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit und damit nicht um eine unzulässige Vermögensbildung (VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 6 S 860/17 - VG Düsseldorf, Urteil vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 - VGH BW…, Urteil vom 2. November 2016, a.a.O., juris).Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die Ausgleichsrücklage nach dem aktuellen Finanzstatut der Beklagten nunmehr alle ergebniswirksamen Schwankungen ausgleichen soll und nicht mehr bloß dem Ausgleich von Schwankungen im Betriebsaufkommen dient (vgl. zu alledem in einem ähnlich gelagerten Fall: VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.).
Vor diesem Hintergrund spricht bereits viel gegen einen Verstoß gegen das Gebot der Schätzgenauigkeit (vgl. hierzu: VG Braunschweig…, Urteil vom 20. April 2017, a.a.O., das bei einer Ausgleichsrücklage bis zu 50 v. H. der geplanten Aufwendungen von einer Vermutung für die Angemessenheit der Rücklage ausgeht; VG Ansbach, Urteil vom 8. November 2017 - AN 4 K 15.01648 -, juris, wonach eine Ausgleichsrücklage jedenfalls in Höhe eines Betrages etwa in der Mitte des Korridors von 30 bis 50 v. H. ohne weitere Darlegung notwendig und angemessen erscheint; sowie im Ansatz für eine solche Vermutung im unteren Bereich des Korridors zwischen 30 bis 50 v. H. : VG Mainz, Urteil vom 10. November 2017 - 4 K 1310/16.MZ - und VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O:, juris; anders: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 21. November 2017 - 19 K 903/16 -, juris, wonach die Vermutung nicht auf den Korridor von 30 bis 50 v. H. auszudehnen ist).
Rn. 55 Darüber hinaus lässt sich auch aus der betragsmäßigen Beibehaltung der Ausgleichsrücklage in den Jahren 2013 und 2014 nicht schließen, dass eine dem Grundsatz der Schätzgenauigkeit entsprechende Risikoprognose nicht stattgefunden hat (vgl. so auch VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.).
Die Finanzierung eines Großvorhabens unterliegt ohne Weiteres dem Gestaltungsspielraum der Vollversammlung der Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.).
Bei der Liquiditätsrücklage handelt es sich somit um eine vorgehaltene Mittelreserve, die im Hinblick auf die Kassenlage insbesondere der Überbrückung von Einnahmeausfällen oder -verzögerungen dient (vgl. VGH BW, Beschluss vom 20. Juli 2017, a.a.O.) Die in dem vorhergehenden Finanzstatut normierte Zweckbestimmung wurde nicht durch das aktuelle Finanzstatut der Beklagten aufgehoben.
- VG Stuttgart, 15.11.2018 - 4 K 6322/16
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
Rn. 42 Das Vorhalten einer Mittelreserve zum Ausgleich von Beitragsschwankungen kann ein sachlicher Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12;… Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 34 ).Als von den gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gedeckter Zweck der Ausgleichsrücklage ist die Absicherung gegen solche Schwankungen anerkannt, die im jeweiligen Haushaltsjahr bei ungünstigem Verlauf zu zeitweisen Liquiditätsengpässen führen können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Rn. 45 Die IHK bewegt sich innerhalb ihres Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums, wenn sie über die Höhe der Ausgleichsrücklage anhand einer ordnungsgemäßen Risikoprognose entscheidet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Aus diesem Grund vermag das Gericht auch dem Gedanken nicht zu folgen, Rücklagen "am unteren Ende" des im Finanzstatut vorgesehenen Rahmens erschienen "weniger rechtfertigungsbedürftig" (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12), wenn dieser Rahmen nicht seinerseits den Anforderungen genügt.
- VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 17238/17
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
Rn. 58 Das Vorhalten einer Mittelreserve zum Ausgleich von Beitragsschwankungen kann ein sachlicher Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12;… Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 34 ).Als von den gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gedeckter Zweck der Ausgleichsrücklage ist die Absicherung gegen solche Schwankungen anerkannt, die im jeweiligen Haushaltsjahr bei ungünstigem Verlauf zu zeitweisen Liquiditätsengpässen führen können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Rn. 61 Die IHK bewegt sich innerhalb ihres Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums, wenn sie über die Höhe der Ausgleichsrücklage anhand einer ordnungsgemäßen Risikoprognose entscheidet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Aus diesem Grund vermag das Gericht auch dem Gedanken nicht zu folgen, Rücklagen "am unteren Ende" des im Finanzstatut vorgesehenen Rahmens erschienen "weniger rechtfertigungsbedürftig" (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12), wenn dieser Rahmen nicht seinerseits den Anforderungen genügt.
- VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
Mitgliedsbeitrag der IHK - Aufstellung des Wirtschaftsplans
Rn. 60 Das Vorhalten einer Mittelreserve zum Ausgleich von Beitragsschwankungen kann ein sachlicher Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12;… Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 34 ).Als von den gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gedeckter Zweck der Ausgleichsrücklage ist die Absicherung gegen solche Schwankungen anerkannt, die im jeweiligen Haushaltsjahr bei ungünstigem Verlauf zu zeitweisen Liquiditätsengpässen führen können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Rn. 63 Die IHK bewegt sich innerhalb ihres Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums, wenn sie über die Höhe der Ausgleichsrücklage anhand einer ordnungsgemäßen Risikoprognose entscheidet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Aus diesem Grund vermag das Gericht auch dem Gedanken nicht zu folgen, Rücklagen "am unteren Ende" des im Finanzstatut vorgesehenen Rahmens erschienen "weniger rechtfertigungsbedürftig" (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12), wenn dieser Rahmen nicht seinerseits den Anforderungen genügt.
- VG Stuttgart, 15.11.2018 - 4 K 18379/17
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
Rn. 59 Das Vorhalten einer Mittelreserve zum Ausgleich von Beitragsschwankungen kann ein sachlicher Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12;… Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 34 ).Als von den gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gedeckter Zweck der Ausgleichsrücklage ist die Absicherung gegen solche Schwankungen anerkannt, die im jeweiligen Haushaltsjahr bei ungünstigem Verlauf zu zeitweisen Liquiditätsengpässen führen können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Rn. 62 Die IHK bewegt sich innerhalb ihres Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums, wenn sie über die Höhe der Ausgleichsrücklage anhand einer ordnungsgemäßen Risikoprognose entscheidet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Aus diesem Grund vermag das Gericht auch dem Gedanken nicht zu folgen, Rücklagen "am unteren Ende" des im Finanzstatut vorgesehenen Rahmens erschienen "weniger rechtfertigungsbedürftig" (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12), wenn dieser Rahmen nicht seinerseits den Anforderungen genügt.
- VG Stuttgart, 15.11.2018 - 4 K 8053/18
Rechtswidrigkeit eines Bescheids der Industrie- und Handelskammer (IHK) über …
Rn. 42 Das Vorhalten einer Mittelreserve zum Ausgleich von Beitragsschwankungen kann ein sachlicher Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12;… Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 34 ).Als von den gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gedeckter Zweck der Ausgleichsrücklage ist die Absicherung gegen solche Schwankungen anerkannt, die im jeweiligen Haushaltsjahr bei ungünstigem Verlauf zu zeitweisen Liquiditätsengpässen führen können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Rn. 45 Die IHK bewegt sich innerhalb ihres Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums, wenn sie über die Höhe der Ausgleichsrücklage anhand einer ordnungsgemäßen Risikoprognose entscheidet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Aus diesem Grund vermag das Gericht auch dem Gedanken nicht zu folgen, Rücklagen "am unteren Ende" des im Finanzstatut vorgesehenen Rahmens erschienen "weniger rechtfertigungsbedürftig" (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12), wenn dieser Rahmen nicht seinerseits den Anforderungen genügt.
- VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 17366/17
Der Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum der Industrie- und Handelskammer bei …
Rn. 41 Das Vorhalten einer Mittelreserve zum Ausgleich von Beitragsschwankungen kann ein sachlicher Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12;… Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 34 ).Als von den gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gedeckter Zweck der Ausgleichsrücklage ist die Absicherung gegen solche Schwankungen anerkannt, die im jeweiligen Haushaltsjahr bei ungünstigem Verlauf zu zeitweisen Liquiditätsengpässen führen können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Rn. 44 Die IHK bewegt sich innerhalb ihres Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums, wenn sie über die Höhe der Ausgleichsrücklage anhand einer ordnungsgemäßen Risikoprognose entscheidet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).
Aus diesem Grund vermag das Gericht auch dem Gedanken nicht zu folgen, Rücklagen "am unteren Ende" des im Finanzstatut vorgesehenen Rahmens erschienen "weniger rechtfertigungsbedürftig" (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12), wenn dieser Rahmen nicht seinerseits den Anforderungen genügt.
- VG Magdeburg, 27.06.2018 - 3 A 74/16
Zu den Anforderungen an die Rücklagenbildung im Wirtschaftsplan einer IHK
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2022 - 6 S 965/21
Bildung und Beibehaltung von zweckgebundenen Rücklagen einer Industrie- und …
- VG Düsseldorf, 18.05.2022 - 20 K 730/20
- VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.187
Rechtmäßigkeit des Handwerkskammerbeitrags
- VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.371
Rechtmäßigkeit des Haushaltsplans der Handwerkskammer bezüglich der …
- VG Stuttgart, 25.08.2020 - 4 K 11448/17
Zur Berechnung der Beiträge zur Handwerkskammer (Äquivalenzprinzip; Verbot der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2020 - 1 N 62.18
Industrie- und Handelskammer; Beitragsbescheid; Wirtschaftssatzung; Neuerlass; …
- VG Berlin, 17.10.2018 - 4 K 124.16
Heranziehung eines Mitglieds zu Mitgliedsbeiträgen durch die IHK; Rechtmäßigkeit …
- VG Sigmaringen, 30.11.2020 - 3 K 5188/18
Handwerkskammer; Kammerbeitrag; Wirtschaftsplan; Rücklagenbildung; …
- VG Frankfurt/Main, 09.08.2018 - 12 K 1978/16
Die Klägerin ist Mitglied der Beklagten. Mit Bescheid vom 11.3.2016 wurde sie …
- VG Aachen, 03.12.2025 - 9 K 647/21
IHK; Wirtschaftssatzung; Ausgleichsrücklage; Sanierungsrücklage; …
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