Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.05.1995 - 6 S 913/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Jugendhilfe für seelisch wesentlich behinderte junge Menschen - Nachrang der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 03.03.1995 - 8 K 1132/94
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1995 - 6 S 913/95
Papierfundstellen
- VBlBW 1995, 265 (Ls.)
- VBlBW 1996, 33
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87
Seelisch behinderte Jugendliche - Eingliederungshilfe - Jugendhilfe
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.1995 - 6 S 913/95
Damit hat es die bisherige Rechtsprechung zum Verhältnis von Sozialhilfe zur öffentlichen Jugendhilfe aufgegriffen und bestätigt, derzufolge ein Zurücktreten der Sozialhilfe nur nach § 2 Abs. 1 BSHG in Betracht kommt (vgl. auch BVerwG, Urt. vom 27.06.1991 - 5 C 4.87 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 7 = NDV 1991, 438 = FamRZ 1991, 1429).Das aber setzt voraus, daß in einer Notlage die erforderliche Hilfe umfassend und endgültig vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt wird (BVerwG…, Urt. vom 06.02.1986 - 5 C 23.85 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 6; vgl. Urt. vom 27.06.1991 a.a.O.).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.1995 - 6 S 913/95
Das aber reicht zur Gewährung von Prozeßkostenhilfe hin; die Prüfung der Erfolgsaussicht darf nicht dazu führen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozeßkostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfGE 81, 347 (357)). - BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 23.85
Sozialhilfe - Subsidiarität - Minderjähriger - Jugendhilfe - Verpflichtungsklage …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.1995 - 6 S 913/95
Das aber setzt voraus, daß in einer Notlage die erforderliche Hilfe umfassend und endgültig vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt wird (BVerwG, Urt. vom 06.02.1986 - 5 C 23.85 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 6;… vgl. Urt. vom 27.06.1991 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.1996 - 6 S 827/95
Eingliederungshilfe: Zum Vorliegen einer geistigen Behinderung; zur - …
Ein Zurücktreten der Sozialhilfe kam damit nur nach § 2 Abs. 1 BSHG in Betracht, wenn also die erforderliche Hilfe im Einzelfall vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe umfassend und endgültig gewährt wurde (Senat, Beschluß vom 10.05.1995 - 6 S 913/95 -, VBlBW 1996, 33 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 13.11.1996 - 6 S 1350/94
Eingliederungshilfe für Behinderte: zum Begriff der "anderen Behinderung" iSd …
Ein Zurücktreten der Sozialhilfe gegenüber der Jugendhilfe kommt aber nach § 2 BSHG nur dann in Betracht, wenn in einer Notlage die erforderliche Hilfe umfassend uneingeschränkt vom Träger der Jugendhilfe tatsächlich auch gewährt wurde (vgl BVerwG, Urt v 06.02.1986 und v 27.06.1991, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nrn 6 und 7; Beschl d Senats v 10.05.1995 - 6 S 913/95 -, VBlBW 1996, 33 sowie Urt v 24.04.1996 - 6 S 827/95).
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