Rechtsprechung
| LAG Berlin, 08.11.1991 - 6 Sa 45/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
DDR; Einigungsvertrag; Staatliche Einrichtung; Warteschleife; Ruhendes Arbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.06.1991 - 98 Ca 9397/90
- LAG Berlin, 08.11.1991 - 6 Sa 45/91
- BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 55/92
Papierfundstellen
- BB 1992, 496
- DB 1992, 635
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus LAG Berlin, 08.11.1991 - 6 Sa 45/91
Daraus folgt, daß unter Einrichtung auch Untereinheiten fallen, die organisatorisch abgrenzbare Funktionseinheiten darstellen (BVerfG, Urteil vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 - NJW 1991, 1667 zu C III 3 d der Gründe).Wie das BVerfG (NJW 1991, 1667 zu C III 3 b der Gründe) ausgeführt hat, setzt die Abwicklung einer Einrichtung ihre Auflösung voraus und bedeutet so viel wie ordnungsgemäße Beendigung.
Sich dazu eines Teils des früheren Personals des MfW zu bedienen, erschien sachgerecht und entsprach geradezu den vom BVerfG (NJW 1991, 1667 zu C III 3 d, cc der Gründe) inzwischen aufgestellten Anforderungen an eine nachgehende Fürsorge gegenüber früheren Beschäftigten aus abgewickelten Einrichtungen.
Die Entscheidung über die Auflösung oder Fortführung einer Einrichtung der früheren DDR stand zwar nicht im freien Belieben ihres neuen Trägers (BVerfG NJW 1991, 1667 zu C III 3 b der Gründe).
- BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86
Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung
Auszug aus LAG Berlin, 08.11.1991 - 6 Sa 45/91
Demgegenüber läßt sich die Überführung einer Einrichtung in Anlehnung an die Rechtsprechung des BAG zum Betriebsübergang (z.B. Urteil vom 12.02~1987 - 2 AZR 247/86 - AP § 613 a BGB Nr. 67 zu II 1 b der Gründe) als Vollzug einer dahingehenden Entscheidung des nunmehr zuständigen Hoheitsträgers verstehen, die Einrichtung als solche, also unter Aufrechterhaltung ihrer Identität, tatsächlich zumindest für eine nicht unerhebliche Zeit fortzuführen. - BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72
Ostverträge
Auszug aus LAG Berlin, 08.11.1991 - 6 Sa 45/91
Für die Ermittlung der Merkmale, durch welche die im Einigungsvertrag verwendeten Begriffe bestimmt werden, ist einerseits zu beachten, daß bei der Auslegung von Zustimmungsgesetzen dem Wortlaut des zugrundeliegenden völkerrechtlichen Vertrags entsprechend der Auslegungsregel des Artikel 31 Nr. 1 der Wiener Vertragsrechtskonvention besondere Bedeutung zukommt (dazu BVerfG, Beschluß vom 07.07.1975 - 1 BvR 274/72 u.a. - BVerfGE 40, 141 zu B III 1 a der Gründe, S. 167). - BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84
Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft
Auszug aus LAG Berlin, 08.11.1991 - 6 Sa 45/91
Es verhält sich insoweit ähnlich wie bei der Beendigung eines zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses (dazu BAG, Urteil vom 26.03.1986 - 7 AZR 599/84 -BAGE 51, 319 = AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 103 zu III 3 e der Gründe).
- LAG Berlin, 03.12.1991 - 3 Sa 50/91
Feststellungsklage; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Beitritt; Ruhen; DDR; …
Demgegenüber muß die Überführung einer Einrichtung in deren Fortführung unter Aufrechterhaltung ihrer organisatorischen Einheit und ihrer funktionalen Zweckbestimmung gesehen werden, wobei zur genauen Begriffsbestimmung auch die Rechtsprechung zum Betriebsübergang geeignet sein könnte (so auch LAG Berlin vom 08.11.1991, 6 Sa 45/91 ).Danach muß der Arbeitnehmer von der einschneidenden Rechtsfolge des Ruhens seines Arbeitsverhältnisses, die durch die Entscheidung des Arbeitgebers über die Auflösung der Einrichtung eintritt, ähnlich wie bei der Beendigung eines zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses in Kenntnis gesetzt werden (so auch LAG Berlin, - 6 Sa 45/91 -, - 12 Sa 44/91 -, - 14 Sa 39/91 -).
Für die Abteilungen und Referate von Ministerien ist dies in Parallelentscheidungen verneint worden (LAG Berlin, - 6 Sa 45/91 -, - 12 Sa 44/91 -, - 3 Sa 44/91 -).
- LAG Berlin, 10.04.1992 - 6 Sa 85/91
Abwicklung der HfÖ; Aufschiebungsentscheidung nach dem EV
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 19.02.1992 - 8 Sa 71/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung - Darlegungslast
Eine Einrichtung in diesem Sinne ist jede organisatorisch abgrenzbare und verselbständigte Einheit, die mit Hilfe personeller und sächlicher Mittel fortgesetzt Aufgaben der Verwaltung oder Rechtspflege zu erfüllen hatte (so auch LAG Berlin Urt. v. 08.11.1991 - 6 Sa 45/91 -).
- BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 55/92
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung - Teileinrichtung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 8. November 1991 - 6 Sa 45/91 - wird zurückgewiesen. - LAG Berlin, 26.05.1992 - 5 Sa 93/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung
Dies setzt ein Mindestmaß an sowohl organisatorisch wie inhaltlicher Selbständigkeit bei der Erledigung eines bestimmten Teilzwecks der gesamten Einrichtung voraus (vgl. LAG Berlin. Urteil vom 8. November 1991 - 6 Sa 45/91 - LAG Berlin, Urteil vom 18. November 1991 - 12 Sa 44/91 - LAG Berlin. Urteil vom 19. Februar 1992 - 8 Sa 71/91, 8 Sa 13/92 -). - LAG Berlin, 13.05.1992 - 8 Sa 11/92
Teileinrichtung; Abwicklungsentscheidung; Ruhen ; Fortbestand des …
Demzufolge kann als Teileinrichtung, die mehr als ein bloßer Einrichtungsteil sein muß, nur ein organisatorisch abgrenzbarer, für sich allein existenzfähiger Teil einer Einrichtung in Betracht kommen (vgl. LAG Berlin, Urt. v. 8.11.1991 - 6 Sa 45/91 - unter 3.1.1.1 der Entscheidungsgründe;… in diesem Sinne auch LAG Berlin Urt. v. 18.11.1991 - 12 Sa 44/91 -).
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