Rechtsprechung
| LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Unwirksame außerordentliche Kündigung - Verrat von Geschäftsgeheimnissen
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung bei Verrat von Geschäftsgeheimnissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 24.09.2010 - 9 Ca 378/10
- LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10
- BAG, 22.12.2011 - 9 AZN 1845/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10
Diese ist nur entbehrlich, wenn nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass der Arbeitnehmer ungeachtet der Abmahnung sein Verhalten zukünftig nicht ändern wird oder die Pflichtverletzung derart schwer wiegt, dass ein verständiger Arbeitnehmer nicht schutzwürdig darauf vertrauen kann, der Arbeitgeber werde den Pflichtverstoß nicht unmittelbar zum Anlass einer Kündigung nehmen (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10
Rn. 77 Der Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers folgt aus den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 (GS 1/84). - BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10
Das Arbeitsgericht hat allerdings zu Recht darauf verwiesen, bei der Prüfung des wichtigen Grundes sei nicht auf die strafrechtliche Bewertung, sondern darauf abzustellen, ob eine schwerwiegende vorsätzliche Pflichtverletzung bezogen auf den konkreten Arbeitsvertrag vorliege, die eine Fortsetzung der Vertragsbeziehung für den Arbeitgeber unzumutbar mache (vgl. BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14).
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06
Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10
Eine solche Anhörung des Arbeitnehmers wäre überflüssig, weil sie zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Willensbildung des Arbeitgebers nicht beitragen kann (BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10
Erforderlich ist jedoch, dass der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung alle ihm zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen ergriffen, insbesondere den Arbeitnehmer konkret zu den kündigungsrelevanten Vorwürfen angehört hat (BAG 23.06.2009 - 2 AZR 474/07). - BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10
Erforderlich ist auch insoweit eine regelmäßig schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers mit Auswirkungen auf den zukünftigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses, regelmäßig eine vorangegangene einschlägige Abmahnung sowie ein sich nach Abwägung aller Umstände ergebendes überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 24.06.2004 - 2 AZR 63/03). - BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 27.04.2006 - 2 AZR 415/05) sind die Voraussetzungen dieser Norm in einem zweistufigen Verfahren zu prüfen. - BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04
Ordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10
Dringend ist der Verdacht, wenn eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung tatsächlich begangen hat (BAG 10.02.2005 - 2 AZR 189/04). - BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 02.09.2011 - 6 Sa 469/10
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18.11.1999 - 2 AZR 743/98) kann auch der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung einen wichtigen Grund an sich für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bilden.
- LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21
Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - …
Rn. 200 Als "an sich" wichtiger Grund anerkannt ist der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen (…BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 26; LAG Sachsen-Anhalt 2. September 2011 - 6 Sa 469/10 - Rn. 58).
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