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| LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.1984 - 6 Sa 51/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA 1986, 293
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07
Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung
82) Der Ausdruck "atypisch" soll hier zur Abgrenzung von zumeist öffentlich-rechtlich regulierten Praktika dienen, für die die jeweilige Ausbildungsordnung die Ableistung eines Betriebspraktikums vorschreibt; s. zu solchen Fällen etwa BAG 5, 8.1965 - 2 AZR 439/64 - AP § 21 KSchG Nr. 2 - Apothekenpraktikum; 19.6.1974 - 4 AZR 436/73 - AP § 3 BAT Nr. 3.83) S. LAG Rheinland-Pfalz 8.6.1984 - 6 Sa 51/84 - NZA 1986, 293.84) S. auch BAG 4, 2.1981 (Fn. 72 - 1008/78), wo auch die Zustimmung des Vaters des Klägers den Beklagten nicht davor schützte, dass das BAG die Stundenlohnabrede über 1,- DM (statt üblichen Lohnes von 5, 45 bis 5, 75 DM) als "nach § 138 BGB a.F. nichtig" verwarf.85) S. LAG Rheinland-Pfalz 8.6.1984 a.a.O. (II.2 a).
- ArbG Berlin, 08.01.2003 - 36 Ca 19390/02
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses / unbezahltes Praktikum
Danach ist erst recht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben, wenn - wie vorliegend - Arbeitsleistung ohne jegliches Entgelt erbracht werden soll (siehe dazu auch LAG Rheinland Pfalz, Urteil vom 08.06.1984, NZA 1986, 293).
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