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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 22.04.2015 - 6 Sa 979/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26847
LAG Hessen, 22.04.2015 - 6 Sa 979/14 (https://dejure.org/2015,26847)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.04.2015 - 6 Sa 979/14 (https://dejure.org/2015,26847)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. April 2015 - 6 Sa 979/14 (https://dejure.org/2015,26847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 62 Abs. 3 S. 1, § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 62 Abs. 2 S. 2 BeamtenVG, § 62 Abs. 3 S. 1 BeamtenVG, § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BeamtenVG, § 62 Abs. 2 S. 2 BeamtenVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Weigerung eines Dienstordnungsangestellten, eine Erklärung zum Familienzuschlag und zu Einkünften abzugeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kürzung des Ruhegehalts aufgrund Weigerung des Versorgungsempfängers zur Abgabe versorgungsrelevanter Erklärungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenförmige Versorgung eines privatrechtlich …

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.2015 - 6 Sa 979/14
    Insoweit unterscheidet sich der Fall nicht von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. Oktober 2013 - 3 AZR 83/03 - zugrunde liegenden Sachverhalt, dort war der Kläger zum 31. Oktober 2000 in den Ruhestand versetzt worden und wurde erstmals mit Schreiben vom 15. November 2000 zur Auskunftserteilung aufgefordert.
  • VGH Hessen, 18.04.2012 - 1 A 1522/11

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.2015 - 6 Sa 979/14
    Aus der Entscheidung des HessVGH vom 18. April 2012 - 1 A 1522/11 - lässt sich entnehmen, dass die Rechtsprechung eine Erklärungspflicht auch dann annimmt, wenn der Versorgungsschuldner durch Aktenstudium versorgungsrelevante Sachverhalte aufklären kann.
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1999 - 14 W 61/99
    Auszug aus LAG Hessen, 22.04.2015 - 6 Sa 979/14
    Eine Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse des Gläubigers bildet der Streitwert des Hauptsacheverfahrens (OLG Karlsruhe Beschluss vom 02.11.1999 - 14 W 61/99 - MDR 2000 229).
  • VG Minden, 07.03.2019 - 12 K 1442/17
    Rn. 47 Vgl. HessLAG, Urteil vom 22. April 2015 - 6 Sa 979/14 -, juris Rn. 26; HessVGH, Urteil vom 18. April 2012 - 1 A 1522/11 -, juris Rn. 32.

    Rn. 52 Vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris Rn. 32; HessLAG, Urteil vom 22. April 2015 - 6 Sa 979/14 -, juris Rn. 12; VG Berlin, Urteil vom 27. April 2018 - 5 K 296/15 - juris Rn. 66 f.

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