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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.04.1972 - RReg. 6 St 523/72 OWi   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,5414
BayObLG, 28.04.1972 - RReg. 6 St 523/72 OWi (https://dejure.org/1972,5414)
BayObLG, Entscheidung vom 28.04.1972 - RReg. 6 St 523/72 OWi (https://dejure.org/1972,5414)
BayObLG, Entscheidung vom 28. April 1972 - RReg. 6 St 523/72 OWi (https://dejure.org/1972,5414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1770
  • BayObLGSt 1972, 112
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 27.06.2024 - 204 StRR 205/24

    Strafschärfende Berücksichtigung von Vorahndungen, die den unerlaubten Besitz von …

    Dieses Verwertungsverbot muss somit vom Revisionsgericht beachtet und auf solche Fälle angewendet werden, die beim Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht rechtskräftig abgeschlossen waren (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. April 1972 - RReg 6 St 523/72 OWi -, BayObLGSt 1972, 112, juris Rn. 9), also das tatrichterliche Urteil vor dem Inkrafttreten des Bundeszentralregistergesetzes ergangen ist (BayObLG, Beschlüsse vom 20. Januar 1972 - RReg 2. St 171/71 -, BayObLGSt 1972, 3, 4; vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 77 f.).
  • BayObLG, 27.06.2024 - 4St RR 205/24

    KCanG, Strazumessung, Berücksichtigung von Vorverurteilungen., straflose Taten

    Dieses Verwertungsverbot muss somit vom Revisionsgericht beachtet und auf solche Fälle angewendet werden, die beim Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht rechtskräftig abgeschlossen waren (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. April 1972 - RReg 6 St 523/72 OWi -, BayObLGSt 1972, 112, juris Rn. 9), also das tatrichterliche Urteil vor dem Inkrafttreten des Bundeszentralregistergesetzes ergangen ist (BayObLG, Beschlüsse vom 20. Januar 1972 - RReg 2. St 171/71 -, BayObLGSt 1972, 3, 4; vom 22. März 1972 - RReg 1 St 19/72 -, BayObLGSt 3, 75, 77 f.).
  • BayObLG, 29.07.1986 - 1 ObOWi 142/86

    Niederlegung der Urteilsgründe in einer Urkunde ohne Rubrum und Formel

    Angesichts des Fehlens näherer Angaben, insbesondere über die Zeitpunkte des Erlasses bzw. des Eintritts der Rechtskraft der Vorahndungen, kann der Senat nicht prüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit diese etwa tilgungsreif sind und daher nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden dürfen (BayObLGSt 1972, 112/115 f.; BayObLGSt 1973, 97/98; BVerwGE 51, 359/364 ff. ) .
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