Rechtsprechung
| BGH, 30.06.2020 - 6 StR 103/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 265 StPO
Keine Festlegung der rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung durch Entscheidung über die Haftfrage (Vertrauen; rechtlicher Hinweis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der in der Hauptverhandlung begrenzte Haftbefehl
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.05.2019 - 1 StR 688/18
Hinweispflicht des Gerichts auf eine geänderte Sachlage (lediglich Kodifizierung …
Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 6 StR 103/20
Insofern liegt die Sache anders als bei einer Abweichung von den Grundsätzen der Beweiskontinuität (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. September 2018 - 2 StR 283/18, NStZ 2019, 103 m. Anm. Schneider; Ceffinato, JR 2020, 6, 9), weil das Landgericht sich zu Inhalt und Ergebnis einzelner Beweiserhebungen nicht erklärt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 StR 688/18) und aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen, die für den Erlass eines Haftbefehls und eine Verurteilung gelten (…vgl. zu letzterer nur LRStPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 7 ff., 14), mit seiner Entscheidung über die Haftfrage auch seine Beweiswürdigung nicht offengelegt hat. - BGH, 26.09.2018 - 2 StR 283/18
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen
Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 6 StR 103/20
Insofern liegt die Sache anders als bei einer Abweichung von den Grundsätzen der Beweiskontinuität (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. September 2018 - 2 StR 283/18, NStZ 2019, 103 m. Anm. Schneider; Ceffinato, JR 2020, 6, 9), weil das Landgericht sich zu Inhalt und Ergebnis einzelner Beweiserhebungen nicht erklärt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 StR 688/18) und aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen, die für den Erlass eines Haftbefehls und eine Verurteilung gelten (…vgl. zu letzterer nur LRStPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 7 ff., 14), mit seiner Entscheidung über die Haftfrage auch seine Beweiswürdigung nicht offengelegt hat. - BGH, 24.01.2019 - 1 StR 298/18
Gerichtlicher Hinweis auf veränderte rechtliche Beurteilung (kein Ersetzen durch …
Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 6 StR 103/20
Die Entscheidung über die Haftfrage ist nicht geeignet, die rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung zu bestimmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 31; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 298/18), und konnte deshalb beim Angeklagten auch keinen diesbezüglichen Vertrauenstatbestand begründen (§ 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO). - BGH, 20.12.1967 - 4 StR 485/67
Unterbleiben eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Anstaltsunterbringung
Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 6 StR 103/20
Die Entscheidung über die Haftfrage ist nicht geeignet, die rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung zu bestimmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 31; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 298/18), und konnte deshalb beim Angeklagten auch keinen diesbezüglichen Vertrauenstatbestand begründen (§ 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO).
- BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20
Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben
Die Anordnungsvoraussetzungen einer Maßnahme im Ermittlungsverfahren und die an eine Verurteilung zu stellenden Anforderungen sind schon mit Blick auf den unterschiedlichen Verfahrensstand nicht identisch (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 103/20). - BGH, 22.01.2026 - 3 StR 33/25
Verurteilungen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
Die näheren Umstände der Verkündung sind für die rechtliche Beurteilung von Belang, weil § 265 Abs. 2 Nr. 2 StPO eine Abweichung "von einer in der Verhandlung mitgeteilten vorläufigen Bewertung der Sach- oder Rechtslage" voraussetzt (vgl. im Übrigen BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 103/20, juris). - BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22
Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht: …
Im Unterschied zu Konstellationen, in denen eine Haftentscheidung als ungeeignet angesehen wurde, die rechtlichen Grenzen der Hauptverhandlung zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020 - 6 StR 103/20; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 298/18; Urteil vom 20. Dezember 1967 - 4 StR 485/67, BGHSt 22, 29, 31; s. auch BGH…, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 StR 581/07 Rn. 8), konnte der verteidigte Angeklagte wie von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO gefordert eindeutig erkennen, dass er sich auch gegen einen Schuldvorwurf auf geänderter tatsächlicher Grundlage zu verteidigen haben werde.
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