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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2020 - 6 StR 161/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20681
BGH, 14.07.2020 - 6 StR 161/20 (https://dejure.org/2020,20681)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2020 - 6 StR 161/20 (https://dejure.org/2020,20681)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20 (https://dejure.org/2020,20681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 599/19

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger …

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - 6 StR 161/20
    Der Einziehungsausspruch war jedoch um die gesamtschuldnerische Haftung zu ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19).
  • BGH, 10.01.2024 - 2 StR 171/23

    Eine Funkzellenabfrage setzt bei Erhebung geschäftlich gespeicherter …

    In einer Gesamtschau der Urteilsgründe erlangte der unbekannt gebliebene Mittäter neben dem Angeklagten tatsächliche Verfügungsgewalt über die Kassenschublade und deren Inhalt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20 , juris Rn. 1).

    In einer Gesamtschau der Urteilsgründe erlangte der unbekannt gebliebene Mittäter neben dem Angeklagten tatsächliche Verfügungsgewalt über die Kassenschublade und deren Inhalt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20 , juris Rn. 1).

  • BGH, 24.02.2022 - 6 StR 48/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Keine Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe …

    Gleichfalls in Einklang mit der Auffassung des Generalbundesanwalts ist in der Einziehungsentscheidung zum Ausdruck zu bringen, dass der Angeklagte nicht nur neben dem bereits verurteilten Mittäter, sondern auch neben den weiteren (unbekannten) Mittätern als Gesamtschuldner haftet (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20).
  • BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Dies gilt auch dann, wenn der Mittäter unbekannt geblieben ist, soweit er neben dem Angeklagten die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Taterlangte gehabt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. November 2021 - 2 StR 384/21 Rn. 3; Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20 Rn. 1).
  • BGH, 09.11.2021 - 2 StR 384/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Schuldspruch; Einziehung …

    Dies gilt auch dann, wenn der Mittäter unbekannt geblieben ist, soweit er neben dem Angeklagten die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Taterlangte gehabt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20, juris Rn. 1).
  • BGH, 14.12.2021 - 6 StR 496/21

    Ergänzung des Einziehungsausspruchs um die gesamtschuldnerische Haftung

    Der Einziehungsausspruch betreffend den Angeklagten G. war um die gesamtschuldnerische Haftung in Fall B.I.2 der Urteilsgründe zu ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20, mwN).
  • BGH, 16.11.2021 - 6 StR 483/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Nichtberücksichtigung geleisteter …

    Ferner hat das Landgericht zu Unrecht die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20) des Angeklagten nur in Höhe von 1.578.000 Euro ausgesprochen und nicht auf den gesamten Tatertrag erstreckt, abzüglich der hieraus von dem Angeklagten allein und endgültig erlangten 51.900 Euro.
  • LG Hildesheim, 27.09.2023 - 26 KLs 22 Js 30646/22

    Gewerbsmäßige Geldfälschung bei Verwendung von Falschgeld mit dem Aufdruck "FAC …

    Eine solche gilt sowohl im Hinblick auf bekannte wie auch unbekannte Mittäter (BeckRS 2020, 17486, BGH Beschluss vom 14.07.2020 - 6 StR 161/20).
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