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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17940
BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23 (https://dejure.org/2023,17940)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2023 - 6 StR 231/23 (https://dejure.org/2023,17940)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2023 - 6 StR 231/23 (https://dejure.org/2023,17940)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes, schutzbereiter Dritter, gewisse räumliche Nähe des schutzbereiten Dritten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Mord: Heimtücke bei Tötung eines Kleinkindes; räumliche Nähe des schutzbereiten Dritten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Mord: Heimtücke bei Tötung eines Kleinkindes; räumliche Nähe des schutzbereiten Dritten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes; Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes; Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten

  • rechtsportal.de

    Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes; Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten

  • datenbank.nwb.de

    Mord: Heimtücke bei Tötung eines Kleinkindes; räumliche Nähe des schutzbereiten Dritten

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Baby heimtückisch getötet?

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 675
  • StV 2024, 105 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12

    Mord; Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten bei Mord an …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    Dies ist jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158) oder vom Täter ausgeschaltet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43).

    Dies setzt zwar nicht voraus, dass er unmittelbar zugegen ist, unerlässlich ist aber eine "gewisse räumliche Nähe" (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, aaO; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).

  • BGH, 05.08.2014 - 1 StR 340/14

    Mord (Heimtückemord gegenüber Kleinkindern: Arg- und Wehrlosigkeit schutzbereiter …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    a) Bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes kommt es für die Frage der Heimtücke nicht auf dessen Arg- und Wehrlosigkeit an, weil es aufgrund seines Alters noch nicht zu Argwohn und Gegenwehr fähig ist, sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 1 StR 340/14, NStZ 2015, 215).

    An diesem Erfordernis fehlt es jedenfalls dann, wenn aufgrund der räumlichen Entfernung vom Tatort der tödliche Angriff schon gar nicht wahrgenommen werden kann und eine Gegenwehr des Dritten auch deshalb zu spät käme, weil hierfür erst eine erhebliche räumliche Distanz überwunden werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2014 - 1 StR 340/14, aaO).

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    Dies setzt zwar nicht voraus, dass er unmittelbar zugegen ist, unerlässlich ist aber eine "gewisse räumliche Nähe" (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, aaO; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 401/05

    Mord (Heimtücke bei der Tötung von Kleinkindern: Ausnutzung der Arglosigkeit …

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
    Dies ist jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158) oder vom Täter ausgeschaltet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43).
  • LG Köln, 11.12.2024 - 105 Ks 9/24
    Dass sich schutzbereite Dritte bei Begehung der Tat in einer solchen räumlichen Nähe aufhielten, dass sie den Schutz der Geschädigten gegen den Angriff wirksam hätten erbringen können (Vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07 - BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - 6 StR 231/23), hat die Kammer nicht festzustellen vermocht.
  • BGH, 03.12.2024 - 5 StR 512/24

    Urteil des Landgerichts Bremen gegen 44 Jahre alten Altenpfleger rechtskräftig

    In einer solchen Konstellation handelt der Täter aber dann heimtückisch, wenn er die Arg- und Wehrlosigkeit schutzbereiter Dritter ausnutzt, sofern sie im Einzelfall den Schutz auch wirksam erbringen können (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Juli 2007 - 3 StR 226/07, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 35;… Beschlüsse vom 3. April 2008 - 5 StR 525/07, BGHR § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 48;… vom 5. August 2014 - 1 StR 340/14, BGHR § 211 Abs. 2 Heimtücke 40; vom 12. Juli 2023 - 6 StR 231/23, NStZ 2023, 675 f.).
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