Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2021 - 6 StR 439/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 406 Abs. 1 Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Ergänzung des Adhäsionsausspruchs im Urteilstenor
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 406 Abs. 1 S. 3
Ergänzung des Adhäsionsausspruchs im Urteilstenor - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 25.06.2020 - KLs 503 Js 29487/19
- BGH, 27.01.2021 - 6 StR 439/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.04.2015 - 1 StR 133/15
Ergänzung des Adhäsionsausspruchs (Abweisung eines eingeforderten …
Auszug aus BGH, 27.01.2021 - 6 StR 439/20
Gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO hätte es deshalb im Urteilstenor zum Ausdruck bringen müssen, dass hinsichtlich des nicht zuerkannten Teils der geltend gemachten Ansprüche von einer Entscheidung abgesehen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 1 StR 133/15).
- BGH, 21.03.2024 - 6 StR 33/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 7. September 2023 wird als unbegründet verworfen; der Adhäsionsausspruch wird jedoch dahin ergänzt, dass im Übrigen von einer Entscheidung abgesehen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 6 StR 413/21; vom 27. Januar 2021 - 6 StR 439/20).
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