Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2024 - 6 StR 516/24 |
Zitiervorschläge
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 154 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 463 Abs. 3 Satz 3 StPO, § 473 Abs. 1 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 12.12.2022 - 13 KLs 8/21
- BGH, 29.11.2023 - 6 StR 191/23
- LG Neuruppin, 13.06.2024 - 11 KLs 5/24
- BGH, 12.11.2024 - 6 StR 516/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.2023 - 6 StR 191/23
Unterschlagung, veruntreuende Unterschlagung (Manifestation des …
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - 6 StR 516/24
Auf die Revision des Angeklagten stellte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29. November 2023 (6 StR 191/23) das Verfahren im Hinblick auf den Tatvorwurf der Insolvenzverschleppung gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, hob das Urteil hinsichtlich einer der abgeurteilten Taten der veruntreuenden Unterschlagung sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe auf und verwies die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. - OLG Hamm, 16.05.2012 - 3 Ws 52/12
Verteidigerhaftung bei fehlender Ermächtigung zur Rechtsmitteleinlegung
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - 6 StR 516/24
Er hat daher als vollmachtloser Verteidiger die Kosten des Rechtsmittels nach § 473 Abs. 1 StPO zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 StR 97/11; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 Ws 52/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Juni 1991 ? 2 Ws 79/91, NJW 1991, 3164;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 473 Rn. 8). - BGH, 22.06.2011 - 2 StR 97/11
Unzulässige Revision des früheren und ausgeschlossenen Verteidigers
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - 6 StR 516/24
Er hat daher als vollmachtloser Verteidiger die Kosten des Rechtsmittels nach § 473 Abs. 1 StPO zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 StR 97/11; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 Ws 52/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Juni 1991 ? 2 Ws 79/91, NJW 1991, 3164;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 473 Rn. 8). - OLG Frankfurt, 11.06.1991 - 2 Ws 79/91
Auszug aus BGH, 12.11.2024 - 6 StR 516/24
Er hat daher als vollmachtloser Verteidiger die Kosten des Rechtsmittels nach § 473 Abs. 1 StPO zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 StR 97/11; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 Ws 52/12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Juni 1991 ? 2 Ws 79/91, NJW 1991, 3164;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 473 Rn. 8).
- BVerfG, 24.07.2025 - 2 BvR 424/24
Willkürliche Kostenentscheidung zu Lasten eines Verletztenbestands nach …
Dies gilt für den vollmachtlosen Verteidiger (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2024 - 6 StR 516/24 -, juris, Rn. 3), aber auch für den Verteidiger, der das Rechtsmittel gegen den Willen des Beschuldigten eingelegt oder weiterverfolgt hat (vgl. Thüringer OLG…, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 1 Ws 134/17 -, juris, Rn. 15;… Maier, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2. Aufl. 2024, § 473 Rn. 43;… Niesler, in: BeckOK StPO, § 473 Rn. 2 ;… Schmitt, in: Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl. 2025, § 473 Rn. 8), wenn der Beschuldigte der Einlegung des Rechtsmittels widersprochen oder seinen entgegenstehenden Willen zu erkennen gegeben hat (vgl. Thüringer OLG…, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 1 Ws 134/17 -, juris, Rn. 15;… S. Hohmann, in: Radtke/Hohmann, StPO, 2. Aufl. 2025, § 473 Rn. 6).
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