Rechtsprechung
| BGH, 07.04.2021 - 6 StR 92/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts als unbegründet mit Anm. des Senats zur Erteilung eines rechtlichen Hinweises (hier: Beihilfe statt Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 15.09.2020 - 9 KLs 621 Js 6980/18
- BGH, 07.04.2021 - 6 StR 92/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.06.2019 - 5 StR 20/19
Anfrageverfahren Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises auf mögliche …
Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 92/21
Anders als in dem von der Verteidigung zitierten Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2018 (1 StR 186/18, NStZ 2019, 747; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 5 StR 20/19, NStZ 2019, 748) wurde vorliegend in der Anklage auf die Möglichkeit von Einziehungsentscheidungen (nach neuem Recht) hingewiesen. - BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18
Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche …
Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 92/21
Anders als in dem von der Verteidigung zitierten Beschluss des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2018 (1 StR 186/18, NStZ 2019, 747; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 5 StR 20/19, NStZ 2019, 748) wurde vorliegend in der Anklage auf die Möglichkeit von Einziehungsentscheidungen (nach neuem Recht) hingewiesen.
- BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 11/22
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Annahme eines tatsächlich nicht …
Dem wird die Revisionsbegründung aber schon deshalb nicht gerecht, weil in dem Beweisantrag mehrfach auf verschiedene Aktenstellen Bezug genommen wird, die Revision jedoch diese weder vorlegt noch inhaltlich mitteilt (vgl. zu diesem Erfordernis nur BGH, Beschluss vom 25.11.2021 - 4 StR 103/21; 11.05.2021 - 5 StR 110/21; 07.04.2021 - 6 StR 92/21, sämtliche bei juris; 16.02.2021 - 4 StR 517/20 = NStZ 2021, 761; 09.01.2020 - 5 StR 587/19; 03.07.2019 - 4 StR 459/18, jeweils bei juris; 09.04.2019 - 4 StR 38/19 = NStZ 2020, 758 und 02.12.2015 - 4 StR 423/15 bei juris).
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