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Rechtsprechung
   LG Bonn, 14.02.2008 - 6 T 27/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21918
LG Bonn, 14.02.2008 - 6 T 27/08 (https://dejure.org/2008,21918)
LG Bonn, Entscheidung vom 14.02.2008 - 6 T 27/08 (https://dejure.org/2008,21918)
LG Bonn, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 6 T 27/08 (https://dejure.org/2008,21918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenrechtliche Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage zur Bestimmung des Streitwerts für die Untersagung der Inanspruchnahme einer Mietbürgschaft durch den Vermieter

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 6 C 537/07
  • LG Bonn, 14.02.2008 - 6 T 27/08

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 664 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2005 - 24 W 33/05

    Bestimmung des Streitwertes für die Durchsetzung von Konkurrenzschutz im Wege der …

    Auszug aus LG Bonn, 14.02.2008 - 6 T 27/08
    Bei dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist das Interesse des Antragstellers an der begehrten Sicherstellung zur Zeit des instanzeinleitenden Antrages zu schätzen (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. [2008], § 3 Rn. 16 Stichw. "einstw. Verfügung";… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. [2008], Anh § 3 Rn.35;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. [2007], Rn. 1591; OLG Düsseldorf NZM 2006, 158 f.).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2018 - 5 W 42/18

    Einstweilige Verfügungverfügungsverfahren: Unterlassungsverfügung gegen die …

    In wirtschaftlicher Hinsicht bedeutet dies mangels Insolvenzgefahr lediglich die Gefahr eines Zinsschadens wegen der unberechtigten Inanspruchnahme der Bürgschaft (…vgl. zur Bewertung eines Anspruches auf Unterlassen der Inanspruchnahme einer Mietbürgschaft Herget, in: Zöller, ZPO, § 3 Rn. 16, Einstweilige Verfügung, 32. Auflage 2018; LG Bonn, Beschluss vom 14.02.2008 - 6 T 27/08, juris auch auf den Zinsschaden als Interesse abstellend: OLG Celle, Beschluss vom 01.02.1995 - 13 U 136/94, juris).
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