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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15735
LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04 (https://dejure.org/2004,15735)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 01.10.2004 - 6 T 289/04 (https://dejure.org/2004,15735)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 6 T 289/04 (https://dejure.org/2004,15735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Wuppertal - 564 (563) VI 2233/02
  • LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 932
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
    Denn die von ihm verrichtete nachlaßpflegerische Tätigkeit entspricht nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelpflegschaft bzw. Einzelbetreuung und kann nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen werden, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 517; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 790, jeweils m.w.N. und insbesondere unter Hinweis auf BVerfG NJW 1980, 2179).
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
    Insoweit stellen die gesetzlich normierten Stundensätze Mindestbeträge dar, die nicht unterschritten werden dürfen, andererseits jedoch überschritten werden können, wenn dies die Qualifikation des Betreuers bzw. des Nachlaßpflegers und die Schwierigkeit der von ihm verrichteten Tätigkeiten gebieten (vgl. zu allem BGH, RPfleger 2001, 27 ff.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, 197 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 180, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer …

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
    Denn die von ihm verrichtete nachlaßpflegerische Tätigkeit entspricht nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelpflegschaft bzw. Einzelbetreuung und kann nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen werden, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 517; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 790, jeweils m.w.N. und insbesondere unter Hinweis auf BVerfG NJW 1980, 2179).
  • BayObLG, 09.10.1998 - 3Z BR 235/98

    Rechtsanwalt als Berufsbetreuer

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
    Denn die von ihm verrichtete nachlaßpflegerische Tätigkeit entspricht nicht mehr dem Leitbild der echten Einzelpflegschaft bzw. Einzelbetreuung und kann nicht mehr als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht angesehen werden, sondern nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1999, 517; OLG Frankfurt, FamRZ 2001, 790, jeweils m.w.N. und insbesondere unter Hinweis auf BVerfG NJW 1980, 2179).
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
    Insoweit stellen die gesetzlich normierten Stundensätze Mindestbeträge dar, die nicht unterschritten werden dürfen, andererseits jedoch überschritten werden können, wenn dies die Qualifikation des Betreuers bzw. des Nachlaßpflegers und die Schwierigkeit der von ihm verrichteten Tätigkeiten gebieten (vgl. zu allem BGH, RPfleger 2001, 27 ff.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, 197 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 180, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 25 Wx 62/99

    Auf das Vermögen kommt es nicht an

    Auszug aus LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
    Insoweit stellen die gesetzlich normierten Stundensätze Mindestbeträge dar, die nicht unterschritten werden dürfen, andererseits jedoch überschritten werden können, wenn dies die Qualifikation des Betreuers bzw. des Nachlaßpflegers und die Schwierigkeit der von ihm verrichteten Tätigkeiten gebieten (vgl. zu allem BGH, RPfleger 2001, 27 ff.; OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, 197 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 180, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2010 - 6 Wx 2/10

    Vergütung des anwaltlichen Nachlasspflegers: Angemessener Stundensatz bei …

    Das Landgericht Wuppertal hat einen Stundensatz von 102, 00 EUR netto nicht beanstandet (Beschluss vom 1.10.2004, 6 T 289/04, FamRZ 2005, 932, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10

    Vergütung des Vormundes bei fehlerhafter Anordnung der Vormundschaft

    Nichts anderes gilt bei der Nachlasspflegschaft; auch in diesbezüglichen Vergütungsfestsetzungsverfahren sind die Beteiligten wie auch die entscheidenden Gerichte an die zugrunde liegende Anordnung der Nachlasspflegschaft und die Bestellung des Nachlasspflegers gebunden (LG Wuppertal FamRZ 2005, S. 932 f.).
  • OLG Schleswig, 18.12.2009 - 3 Wx 24/08

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Diese Entscheidung ist aber auf die Nachlasspflegschaft nicht übertragbar (ebenso KG, Beschl. v. 13.10.2005 - 1 W 195/05, Rpfleger 2006, 76 ; OLG München, Beschl. v. 8.3.2006 - 33 Wx 131 und 132/05, Rpfleger 2006, 405 ; LG Stuttgart, Beschl. v. 27.3.2001 - 10 T 24/01, Rpfleger 2001, 427; LG München I, Beschl. v. 18.7.2002 - 16 T 7473/02, Rpfleger 2003, 249; Zimmermann, ZEV 2001, 15; anders LG Wuppertal, Beschl. v. 1.10.2004 - 6 T 289/04, FamRZ 2005, 932 ; differenzierend OLG Dresden, Beschl. v. 19.3.2002 - 7 W 1944/01, NJW 2002, 3480 ).
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