Rechtsprechung
| LG Bonn, 21.12.1983 - 6 T 295/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1984, 245
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 03.11.2003 - 1 M 2160/95
Verjährung von Gebührenforderungen eines Rechtsanwaltes; Verwirkung der …
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat den Nachtragsantrag mit Beschluss vom 25.7.2003 im Wesentlichen unter Hinweis auf die Entscheidung des LG Bonn vom 21.12.1983 (- 6 T 295/83 -, RPfl.Dem LG Bonn in der vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle angeführten Entscheidung vom 21.12.1983 (- 6 T 295/83 -, Rpfl 1984, 245, 246) ist zuzustimmen, dass der Unterlegene nach über 7 Jahren keine Nachforderungen mehr erwartet.
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.1985 - 1 Ta 169/85
Kostenfestsetzungsverfahren; Einwand der Verwirkung; Einrede der Verjährung
Der Einwand der Verwirkung ist im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich ebensowenig zu berücksichtigen wie die Einrede der Verjährung (mit OLG Stuttgart 17.11.1983 8 W 414/83 = Rpfleger 1984, 113 gegen OLG Stuttgart 3.8.1961 8 W 180/61 = KostRsp ZPO §§ 103, 104 (A) Nr. 3.1.2; LArbG München 22.8.1980 1 Ta 120/79 = KostRsp ZPO §§ 103, 104 (A) Nr. 3.1.2; LG Bonn 21.12.1983 6 T 295/83 = Rpfleger 1984, 245).
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