Rechtsprechung
| LG Braunschweig, 08.02.2011 - 6 T 39/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitwert ist auf 50 % des Gesamtinteresses festzusetzen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Bamberg, 29.07.2010 - 3 W 94/10
Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und …
Auszug aus LG Braunschweig, 08.02.2011 - 6 T 39/11
Eine Wertfestsetzung, die sich allein am Einzelinteresse der Kläger orientiert (so allerdings OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010, 1 W 54/10; nach Juris), entspricht nicht der Rechtslage nach§ 49a GKG (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010, 3 W 94/10 und 3 W 105/10; ähnlich OLG Celle Beschluss vom 30.03.2009, 4 W 41/09 für Hausgeld; beides zitiert nach Juris).Das Interesse der Gemeinschaft liegt regelmäßig darin, dass die vorgenommene Jahresabrechnung Bestand hat und entspricht daher dem Nennbetrag (OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010, 3 W 94/10 und 3 W 105/10; ähnlich OLG Celle Beschluss vom 30.03.2009, 4 W 41/09 für Hausgeld; beides zitiert nach Juris).
- OLG Celle, 30.03.2009 - 4 W 41/09
Streitwert in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus LG Braunschweig, 08.02.2011 - 6 T 39/11
Eine Wertfestsetzung, die sich allein am Einzelinteresse der Kläger orientiert (so allerdings OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010, 1 W 54/10; nach Juris), entspricht nicht der Rechtslage nach§ 49a GKG (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010, 3 W 94/10 und 3 W 105/10; ähnlich OLG Celle Beschluss vom 30.03.2009, 4 W 41/09 für Hausgeld; beides zitiert nach Juris).Das Interesse der Gemeinschaft liegt regelmäßig darin, dass die vorgenommene Jahresabrechnung Bestand hat und entspricht daher dem Nennbetrag (OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010, 3 W 94/10 und 3 W 105/10; ähnlich OLG Celle Beschluss vom 30.03.2009, 4 W 41/09 für Hausgeld; beides zitiert nach Juris).
- OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10
Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde eines …
Auszug aus LG Braunschweig, 08.02.2011 - 6 T 39/11
Eine Wertfestsetzung, die sich allein am Einzelinteresse der Kläger orientiert (so allerdings OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010, 1 W 54/10; nach Juris), entspricht nicht der Rechtslage nach§ 49a GKG (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010, 3 W 94/10 und 3 W 105/10; ähnlich OLG Celle Beschluss vom 30.03.2009, 4 W 41/09 für Hausgeld; beides zitiert nach Juris). - OLG Hamburg, 17.06.2010 - 9 W 34/10
Streitwert in Wohnungseigentumssachen: Anfechtung des Beschlusses über die …
Auszug aus LG Braunschweig, 08.02.2011 - 6 T 39/11
Auch für die Anwendung der sog. Hamburger Formel (Hans.OLG Hamburg, Beschluss vom 17.06.2010, 9 W 34/10: Einzelinteresse des Klägers zuzüglich 25% des Gesamtinteresses, das nach Abzug des Einzelinteresses verbleibt; nach Juris) sieht die Kammer nach der Neuregelung des § 49 a GKG ebenfalls keinen Raum mehr.
- KG, 10.09.2013 - 4 W 40/13
Wonach richtet sich der Streitwert bei einer WEG-Beschlussanfechtungsklage?
c) Eine dritte Auffassung, der offensichtlich auch das Landgericht folgt, setzt das Gesamtinteresse mit dem Nennbetrag des angefochtenen Beschlussgegenstands gleich und vertritt die Ansicht, dass nach Inkrafttreten des § 49 a GKG für die unter der Vorgängervorschrift des § 48 GKG a. F. entwickelten, vorstehend genannten, Bewertungsmethoden kein Raum mehr sei; diese seien von § 49 a GKG nicht mehr gedeckt (vgl. OLG Bamberg…, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 3 W 94/10 -, Rn. 27; LG Rostock…, Beschluss vom 9. Januar - - 1 T 133/12 -, Rn. 5; LG Berlin…, vom 19. April 2011 - 85 T 129/11 -, Rn. 3; LG Braunschweig, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 6 T 39/11 -, Rn. 5). - AG Bremen, 15.03.2013 - 29 C 112/12
Streitwertbemessung in Wohnungseigentumssachen
Nach neuem Recht wird diese im Regelfall grundsätzlich nicht mehr herangezogen (vgl. zur Streitwertberechnung in diesen Fällen vielmehr: OLG Bremen, Beschluss vom 24. April 2012 - 2 W 14/12; OLG Bremen, Beschluss vom 3. Januar 2011, 2 W 35/10; vgl. auch explizit: Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 08.02.2011, ZWE 2011, S. 374).
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