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Weitere Entscheidung unten: LG Trier, 16.05.2007

Rechtsprechung
   LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20703
LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07 (https://dejure.org/2007,20703)
LG Bonn, Entscheidung vom 21.03.2007 - 6 T 63/07 (https://dejure.org/2007,20703)
LG Bonn, Entscheidung vom 21. März 2007 - 6 T 63/07 (https://dejure.org/2007,20703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert bei einem Unterlassungsbegehren bzgl. unerwünschter Telefax-Werbung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • KG, 12.09.2006 - 9 U 167/06

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Telefonwerbung

    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07
    Rn. 8 Die Kammer hat mit Hinweisverfügung vom 05.03.2007 ihre Absicht mitgeteilt, in Anlehnung an die Entscheidung des KG -Beschluss v. 12.09.2006 -9 U 167/06- den Streitwert auf 2.000,00 EUR festzusetzen.

    Die Kammer folgt hierzu vielmehr der Auffassung des Kammergerichts, wonach der einzelne Störer nicht streitwertmäßig für die Gesamtwirkung von auch außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen immer weiter um sich greifende Werbung u.a. durch Telefaxe einzustehen hat; dies kann nicht über die Streitwertfestsetzung sanktioniert werden, denn diese ist kein Disziplinierungsfaktor im Hinblick auf Nachahmer; maßgeblich ist allein das Interesse des Gestörten an der Unterlassung der Wiederholung des konkreten widerrechtlichen Eingriffs (KG, Beschluss vom 12.09.2006 -9 U 167/06-).

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07
    Rn. 17 Auch der Höhe nach schwanken die obergerichtlichen Festsetzungen der letzten Jahre zwischen 2.000,00 EUR und 15.000,00 EUR (KG vom 12.09.2006, s.o.: 2.000,00 EUR bei Telefonwerbung; OLG Hamm Beschl.v. 11.03.2005 -1 Sbd 13/05-: jedenfalls mehr als 5.000,00 EUR bei Telefax-Werbung; OLG Düsseldorf -Urteil v. 22.09.2004 - I-15 U 41/04, 15 U 41/04-: 6.000,00 EUR bei einmaliger E-Mail, die gleichzeitig an eine Vielzahl von Rechtsanwälten und Steuerberatern versandt worden ist; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2006 -10 U 41/05-: 7.500,00 EUR: bei Verbandsklage gegen einen Unternehmer, der geschäftsmäßig Telefax-Werbung für Dritte betreibt; OLG Köln Urteil vom 05.11.2004 -6 U 88/04-: 15.000,00 EUR bei Verbandsklage gegen Telefon-Werbung).
  • OLG Köln, 05.11.2004 - 6 U 88/04

    "Weinwerbung beim Blumenladen" - Werbung gegenüber Verbraucher bei automatischer …

    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07
    Rn. 17 Auch der Höhe nach schwanken die obergerichtlichen Festsetzungen der letzten Jahre zwischen 2.000,00 EUR und 15.000,00 EUR (KG vom 12.09.2006, s.o.: 2.000,00 EUR bei Telefonwerbung; OLG Hamm Beschl.v. 11.03.2005 -1 Sbd 13/05-: jedenfalls mehr als 5.000,00 EUR bei Telefax-Werbung; OLG Düsseldorf -Urteil v. 22.09.2004 - I-15 U 41/04, 15 U 41/04-: 6.000,00 EUR bei einmaliger E-Mail, die gleichzeitig an eine Vielzahl von Rechtsanwälten und Steuerberatern versandt worden ist; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2006 -10 U 41/05-: 7.500,00 EUR: bei Verbandsklage gegen einen Unternehmer, der geschäftsmäßig Telefax-Werbung für Dritte betreibt; OLG Köln Urteil vom 05.11.2004 -6 U 88/04-: 15.000,00 EUR bei Verbandsklage gegen Telefon-Werbung).
  • OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05

    Streitwert bei Fax-Spamming

    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07
    Rn. 17 Auch der Höhe nach schwanken die obergerichtlichen Festsetzungen der letzten Jahre zwischen 2.000,00 EUR und 15.000,00 EUR (KG vom 12.09.2006, s.o.: 2.000,00 EUR bei Telefonwerbung; OLG Hamm Beschl.v. 11.03.2005 -1 Sbd 13/05-: jedenfalls mehr als 5.000,00 EUR bei Telefax-Werbung; OLG Düsseldorf -Urteil v. 22.09.2004 - I-15 U 41/04, 15 U 41/04-: 6.000,00 EUR bei einmaliger E-Mail, die gleichzeitig an eine Vielzahl von Rechtsanwälten und Steuerberatern versandt worden ist; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2006 -10 U 41/05-: 7.500,00 EUR: bei Verbandsklage gegen einen Unternehmer, der geschäftsmäßig Telefax-Werbung für Dritte betreibt; OLG Köln Urteil vom 05.11.2004 -6 U 88/04-: 15.000,00 EUR bei Verbandsklage gegen Telefon-Werbung).
  • OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von unverlangter …

    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07
    Rn. 17 Auch der Höhe nach schwanken die obergerichtlichen Festsetzungen der letzten Jahre zwischen 2.000,00 EUR und 15.000,00 EUR (KG vom 12.09.2006, s.o.: 2.000,00 EUR bei Telefonwerbung; OLG Hamm Beschl.v. 11.03.2005 -1 Sbd 13/05-: jedenfalls mehr als 5.000,00 EUR bei Telefax-Werbung; OLG Düsseldorf -Urteil v. 22.09.2004 - I-15 U 41/04, 15 U 41/04-: 6.000,00 EUR bei einmaliger E-Mail, die gleichzeitig an eine Vielzahl von Rechtsanwälten und Steuerberatern versandt worden ist; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2006 -10 U 41/05-: 7.500,00 EUR: bei Verbandsklage gegen einen Unternehmer, der geschäftsmäßig Telefax-Werbung für Dritte betreibt; OLG Köln Urteil vom 05.11.2004 -6 U 88/04-: 15.000,00 EUR bei Verbandsklage gegen Telefon-Werbung).
  • OLG Celle, 11.12.2001 - 13 W 112/01
    Auszug aus LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07
    Zu bewerten ist dieses konkrete Unterlassungsinteresse für die Zukunft; letztlich geht es darum, welche konkrete Belästigung das unerwünschte Werbe-Fax für die Antragstellerin bedeutet hat und welchen Schaden sie von sich abwenden will, der ihr also bei Wiederholungen des konkreten Verstoßes durch die Antragsgegnerin droht (vgl. OLG Celle -Beschl.v. 11.12.2001 - 13 W 112/01-).
  • OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen …

    Der Streitwertfestsetzung kommt demgegenüber keine Disziplinierungsfunktion hinsichtlich möglicher Nachahmer bei (vgl. insgesamt Fundstellen bei Juris: OLG Celle, Beschluss vom 12.10.1992 - 13 W 81/92 - LG München, Beschluss vom 28.06.2002 - 23 T 10223/02 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2004 - 6 W 161/04 - KG, Beschluss vom 12.09.2006 - 9 U 167/06 - LG Bonn, Beschluss vom 21.03.2007 - 6 T 63/07 - LG Münster, Beschluss vom 13.07.2007 - 15 O 281/07 -).
  • LG Münster, 13.07.2007 - 15 O 281/07

    Sachliche Zuständigkeit für eine einstweilige Verfügung - Unterlassungsanspruch …

    Rn. 9 Der einzelne Störer kann jedenfalls nicht grundsätzlich ohne Berücksichtigung des Einzelfalls für ein möglicherweise gezielt unredliches Verhalten anderer und die zweifellos lästige Gesamtwirkung von Spammails einzustehen haben (vgl. LG C2, 21.03.2007, 6 T 63/07 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Trier, 16.05.2007 - 6 T 63/07   

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https://dejure.org/2007,43925
LG Trier, 16.05.2007 - 6 T 63/07 (https://dejure.org/2007,43925)
LG Trier, Entscheidung vom 16.05.2007 - 6 T 63/07 (https://dejure.org/2007,43925)
LG Trier, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 6 T 63/07 (https://dejure.org/2007,43925)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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