Rechtsprechung
| LAG Berlin, 31.05.1978 - 6 Ta 4/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11
Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung
dazu statt vieler einerseits etwa LAG Berlin31.5.1978 - 6 Ta 4/78 - ARST 1979, 15: "Es gibt im arbeitsgerichtlichen Verfahren keine 'besonderen Grundsätze', die der allgemein anerkannten analogen Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO (früher § 233 Abs. 2 ZPO) auf materielle Klagefristen für den Bereich des Kündigungsschutzrechts entgegenstehen"; dass. 28.8.1978 (Fn. 129): "Gleichwohl steht die Rechtsnatur der Klagefrist einer analogen Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO nicht entgegen.Damit lässt sich allerdings nur eine Lücke im System der gesetzlichen Zurechnung von Vertreterverschulden aufzeigen, nicht aber deren Planwidrigkeit in § 85 Abs. 2 ZPO begründen, ... [usw.]".S. dazu statt vieler einerseits etwa LAG Berlin31.5.1978 - 6 Ta 4/78 - ARST 1979, 15: "Es gibt im arbeitsgerichtlichen Verfahren keine 'besonderen Grundsätze', die der allgemein anerkannten analogen Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO (früher § 233 Abs. 2 ZPO) auf materielle Klagefristen für den Bereich des Kündigungsschutzrechts entgegenstehen"; dass. 28.8.1978 (Fn. 129): "Gleichwohl steht die Rechtsnatur der Klagefrist einer analogen Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO nicht entgegen.
145) S. dazu statt vieler einerseits etwa LAG Berlin31.5.1978 - 6 Ta 4/78 - ARST 1979, 15: "Es gibt im arbeitsgerichtlichen Verfahren keine 'besonderen Grundsätze', die der allgemein anerkannten analogen Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO (früher § 233 Abs. 2 ZPO) auf materielle Klagefristen für den Bereich des Kündigungsschutzrechts entgegenstehen"; dass. 28.8.1978 (Fn. 129): "Gleichwohl steht die Rechtsnatur der Klagefrist einer analogen Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO nicht entgegen.
- LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80
Anspruch auf nachträgliche Klagezulassung in einem Kündigungsschutzprozess; …
Allerdings hat das Landesarbeitsgericht Berlin, das sich der Auffassung des Beschwerdegerichts im Jahre 1975 in Übereinstimmung mit dem Arbeitsgericht Berlin (Beschluß vom 07.02.1973, MDR 1973, 529 = AP § 5 KSchG 1969 Nr. 1) ebenfalls angeschlossen hatte (Beschluß vom 08.12.1975, AnwBl 1976, 86), in jüngerer Zeit betont herausgestellt, daß sich durch die Vereinfachungsnovelle vom 03.12.1976 Gewichtsverschiebungen ergeben hätten, die Ausnahmen von der prinzipiell gebotenen Anrechnung des Vertreterverschuldens nicht mehr zuließen (LAG Berlin vom 28.08.1978, AP § 5 KSchG 1969 Nr. 2; vom 31.05.1978 - 6 Ta 4/78; ebenso: ArbG Kiel vom 21.03.1979, BB 1979, 839; Neumann, AR-Blattei, Kündigungsschutz III A C V).
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