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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 16.04.2007 - 6 Ta 49/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6759
LAG Hamm, 16.04.2007 - 6 Ta 49/07 (https://dejure.org/2007,6759)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2007 - 6 Ta 49/07 (https://dejure.org/2007,6759)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2007 - 6 Ta 49/07 (https://dejure.org/2007,6759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4
    Gegenstandswert für Streit um Entfernung von Abmahnungen aus Personalakte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfernung von schriftlichen Abmahnungserklärungen aus einer Personalakte; Bestimmung des Streitwerts für Klagen auf Entfernung, Vernichtung und bzw. oder Widerruf einer Abmahnungserklärung in Relation zum Wert einer Bestandsschutzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 439
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2007 - 6 Ta 49/07
    Bei der Bestimmung des Streitwerts ist insoweit zu berücksichtigen, dass eine Klage auf Entfernung, Vernichtung und/oder Widerruf von Abmahnungserklärungen regelmäßig nicht geeignet ist, die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses und die Erschwerung des beruflichen Fortkommens wirklich zu beseitigen (BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2007 - 6 Ta 49/07
    Es ist anerkannt, dass die Warnfunktion einer Abmahnung erheblich dadurch abgeschwächt werden kann, dass der Arbeitgeber bei ständig neuen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets nur mit einer Kündigung droht, ohne jemals arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 609/00; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00

    Abmahnung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2007 - 6 Ta 49/07
    Es ist anerkannt, dass die Warnfunktion einer Abmahnung erheblich dadurch abgeschwächt werden kann, dass der Arbeitgeber bei ständig neuen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers stets nur mit einer Kündigung droht, ohne jemals arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen zu lassen (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 609/00; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03).
  • BGH, 12.07.1994 - VI ZB 43/93

    Beseitigung der Beschwer bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2007 - 6 Ta 49/07
    Er richtet sich aber unmittelbar auf Beseitigung der in der Vergangenheit liegenden Quelle einer heute noch fortwirkenden Beeinträchtigung durch eine dem Beklagten abverlangte Erklärung (BGH Beschl. v. 12.07.1994 - VI ZB 43/93).
  • BGH, 08.11.1988 - VI ZR 117/88

    Zulässigkeit der Berufung bei Änderung der Klage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2007 - 6 Ta 49/07
    Es gibt daher nur einen Anspruch auf Widerruf zur Beseitigung von "Außenwirkungen" und damit gegenüber denjenigen Dritten, vor denen die Äußerung erfolgt ist (BGH 08.11.1988 - VI ZR 117/88).
  • BAG, 03.02.1993 - 5 AZR 283/92

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Hamm, 16.04.2007 - 6 Ta 49/07
    Daneben können unberechtigte Abmahnungen die Grundlage für eine falsche Beurteilung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber sein, wodurch das berufliche Fortkommen behindert wird oder sich andere arbeitsrechtliche Nachteile ergeben können (BAG 3. Februar 1993 - 5 AZR 283/92).
  • ArbG Dessau-Roßlau, 11.11.2010 - 9 Ca 126/10

    Antrag auf Entfernung vier verschiedener Abmahnungen aus der Personalakte - …

    Rn. 21 Die herrschende Auffassung verschiedener Landesarbeitsgerichte, lediglich die zeitlich erste (LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 20.04.2007, 1 Ta 67/07 und vom 06.07.2010, 1 Ta 135/10 - Juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008, 6 Ta 291/08 - Juris) bzw. die ersten beiden (hessisches LAG, Beschluss vom 24.05.2000, 15 Ta 16/00 - NZA RR 2000, 438 f.; LAG Köln, Beschluss vom 11.09.2003, 3 Ta 228/03 - Juris) Abmahnungen seien jeweils mit einer Monatsvergütung, weitere Abmahnungen hingegen nur mit einem Bruchteil (Drittel) zu bemessen, dies gelte jedenfalls bei drei Monate (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.1995, 7 Ta 245/95, NZA RR 1996, 391) bzw. sechs Monate (…hessisches LAG, a.a.O.) nicht übersteigenden Zeitabständen, dabei dürfe insgesamt der Wert von zwei Dritteln des Vierteljahresentgelts nicht überschritten werden (LAG München, Beschluss vom 08.01.2010, 10 Ta 349/08 - Juris; LAG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007, 6 Ta 49/07 - Juris; drei Drittel: LAG Düsseldorf…, Beschluss vom 05.06.2008, a.a.O.;… keine Obergrenze: hessisches LAG, a.a.O.), wird nicht geteilt.

    Auch bei "inflationärem" Ausspruch gleichartig-einschlägiger und "an sich" gewichtiger Abmahnungen kann der Gegenstandswert der einzelnen Abmahnung deutlich unterhalb einer Monatsvergütung liegen, wenn ihr Gefährdungsgrad dadurch abgeschwächt wird, dass der Arbeitgeber stets nur mit einer Kündigung droht, ohne jemals Konsequenzen folgen zu lassen (LAG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007, 6 Ta 49/07 m. w. Nachw. - Juris).

  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf …

    Da die wirtschaftliche Bedeutung eines Streits über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses erheblich schwerer wiegt als ein oder mehrere Verfahren wegen dessen bloßer Gefährdung, wird ein Ansatz von bis zu einem Drittel des Regelwertes eines Bestandschutzklage nach § 42 Abs. 4 GKG, keinesfalls über zwei Drittel des Regelwertes, als angemessen angesehen (vgl. LAG Hamm NZA-RR 2007, 439).
  • LAG Hamm, 22.10.2009 - 14 Ta 85/09

    Mutwillige Antragstellung zur Entfernung von Abmahnungen im …

    Der so gefundene Streitwert kann leicht erhöht werden, darf jedoch den Regelwert für Bestandsschutzstreitigkeiten nicht ganz erreichen, soweit auch das berufliche Fortkommen der klagenden Partei durch die Abmahnungserklärung konkret gefährdet wird (vgl. LAG Hamm, 16.April 2007, 6 Ta 49/07, NZA-RR 2007, 439).
  • LAG Düsseldorf, 23.07.2015 - 3 Ta 85/15

    Streitwert eines Kündigungsschutzverfahrens

    Dafür ist weder eine Beschwerde noch eine Beschwer erforderlich (vgl. LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 - ; 17.01.2005 - 17 Ta 659/04 - 04.04.2006 - 6 Ta 169/06 - LAG Hamm 16.04.2007 - 6 Ta 49/07 -Schneider-Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 4984;… ArbGG-Wenzel, § 12 Rn. 375 mwN.).
  • ArbG Bielefeld, 15.08.2007 - 3 Ca 428/07

    Abmahnung, vertragswidriges Verhalten, konkreter Vorwurf

    Die Höhe des Streitwerts hat die Kammer für jede Abmahnung in Übereinstimmung mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des LAG Hamm mit einem Bruttomonatsgehalt beziffert, wobei hier die Entscheidung der 6. Kammer, 6 Ta 49/07 vom 19.04.07 durchaus geläufig ist.
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